# taz.de -- Brumlik über Rechte von Sinti und Roma: „Hanau war der Anlass“
       
       > Was tun gegen Antiziganismus? Der jüdische Intellektuelle Micha Brumlik
       > fordert, dessen Bekämpfung als Ziel in den Landesverfassungen zu
       > verankern.
       
 (IMG) Bild: Gedenken vor dem Mahnmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma
       
       taz: Herr Brumlik, im Januar will der Brandenburger Landtag über den
       Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grünen und Linkspartei entscheiden, den
       bestehenden Artikel 7a um ein Staatsziel zur Bekämpfung des Antisemitismus
       zu ergänzen. Er soll dann lauten: „Das Land schützt das friedliche
       Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus sowie der Verbreitung
       rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“ Ihnen reicht
       das nicht aus. 
       
       Micha Brumlik: Wir, das ist eine Reihe von jüdischen Intellektuellen,
       Wissenschaftlern sowie der Vizepräsident des Internationalen Komitees
       Buchenwald-Dora, fordern neben dem Landesverband deutscher Sinti und Roma
       Berlin-Brandenburg eine Ergänzung bezüglich der Bekämpfung von
       Antiziganismus. Also: „Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der
       Menschen und tritt Antisemitismus, Antiziganismus sowie der Verbreitung
       fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“ Und im zweiten Absatz: „Das Land
       fördert die Stärkung jüdischen Lebens sowie des Lebens von Sinti und Roma.“
       
       Warum ist das nötig? 
       
       Es entspricht der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands und
       auch des Landes Brandenburg, Antisemitismus und Antiziganismus in einer
       Landesverfassung gleich zu behandeln.
       
       Letztes Jahr legte die [1][Unabhängige Kommission Antiziganismus im
       Bundestag einen Bericht vor,] der von Rassismus und Racial Profiling
       gegenüber Sinti:ze und Rom:nja berichtet. Wie steht es um die
       Gemeinschaft der Sinti:ze und Rom:nja in Deutschland? 
       
       Was mir lebensweltlich bekannt ist, ist die verächtliche Art und Weise, mit
       der Sinti:ze und Rom:nja auf der Straße angegangen, also verachtet und
       beschimpft werden. Auch die Polizei nimmt meines Wissens entsprechende
       Anzeigen von Sinti:ze und Rom:nja sehr viel weniger zur Kenntnis und
       Racial Profiling ist ein Phänomen, das auch diese betrifft.
       
       Hat sich Antiziganismus in den letzten Jahren verstärkt? 
       
       Meines Wissens sind Sinti:ze und Rom:nja in der allgemeinen
       Öffentlichkeit inzwischen geachteter. Beim rassistischen Anschlag im
       Februar 2020 in Hanau wurden jedoch drei Sinti:ze und Rom:nja ermordet:
       Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov und Vili-Viorel Păun. Das war der Anlass
       für unser Anliegen.
       
       Die einzige Landesverfassung, die den Schutz der Sinti:ze und Rom:nja
       gesondert erwähnt, ist die Schleswig-Holsteins. Ändert eine Erweiterung des
       Artikels das Leben der Sinti:ze und Rom:nja? 
       
       Unmittelbar natürlich nicht. Der Erfolg einer wirksamen Überwindung von
       Antiziganismus hängt aber unmittelbar von der Anerkennung der
       Eigenständigkeit des Phänomens ab. Wir hoffen, dass dadurch Polizei und
       Staatsschutzbehörden sich bei ihrer Auseinandersetzung mit
       Rechtsextremismus auch intensiv mit Antiziganismusströmungen
       auseinandersetzen. Wie zum Beispiel im Fall von Hanau. Darüber hinaus
       wollen wir, dass auch in kulturpolitischer Hinsicht die Möglichkeiten für
       Sinti:ze und Rom:nja bestehen, Projekte, die kulturelles
       Selbstverständnis in Deutschland fördern, subventioniert zu bekommen. Es
       soll ein Impuls sein: dass, sowohl was Jahrestage angeht als auch die
       historische Bildung in Schulen wie auch in der außerschulischen Bildung,
       sehr viel stärker auf dieses Thema aufmerksam gemacht wird.
       
       Eine Bildungsstudie aus dem vergangenen Jahr zur Lage der Sinti:ze und
       Rom:nja in Deutschland hat eine „extreme“ Bildungsbenachteiligung
       angeprangert. Laut Bundesregierung achte man ausreichend auf
       Chancengleichheit und Antidiskriminierung, Sinti:ze und Rom:nja
       bräuchten dementsprechend keine gezielten Fördermaßnahmen. Wie stichhaltig
       finden Sie diese Argumentation? 
       
       Kann sein, dass das die Meinung der Bundesregierung ist. Da Bildungspolitik
       in Deutschland aber Angelegenheit der Länder ist, hoffen wir, dass von
       einem solchen Zusatz in der Verfassung Anstrengungen unternommen werden,
       Kinder aus diesen Gruppen gezielt zu fördern.
       
       Was bräuchte es noch, um Alltagsrassismus gegenüber Sinti:ze und Rom:nja
       zu bekämpfen? 
       
       Es braucht öffentliche Veranstaltungen, keineswegs nur für Jugendliche, in
       denen Sinti:ze und Rom:nja auch die Gelegenheit gegeben wird, ihre
       eigene Kultur und ihre Geschichte überzeugend darzustellen.
       
       9 Jan 2022
       
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 (DIR) Ruth Lang Fuentes
       
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