# taz.de -- Gutachten zur Verkehrsprojekten: Den Autobahnen an den Kragen
       
       > Der Umweltverband BUND hält den Bundesverkehrswegeplan für
       > verfassungswidrig. Und damit auch Bauprojekte wie die Küstenautobahn A20
       > und die A39.
       
 (IMG) Bild: Ausbauarbeiten der A26 bei Hamburg: Weg ins nichts?
       
       Hamburg taz | Viele Umweltschützer:innen im Norden schöpfen Hoffnung:
       Die Grundlagen aller großen Straßenverkehrsprojekte – der
       Bundesverkehrswegeplan sowie der Fernstraßenbedarfsplan – sind
       verfassungswidrig; [1][geplante Autobahnprojekte wie die A20 in
       Schleswig-Holstein], die A26-Ost bei Hamburg oder die A39 durch den Osten
       Niedersachsens dürfen demnach nicht umgesetzt werden.
       
       Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein Rechtsgutachten, dass der
       Umweltverband BUND in Auftrag gegeben und Ende vergangener Woche
       veröffentlicht hat. „Darauf muss die künftige Bundesregierung reagieren,
       andernfalls werden wir den Rechtsweg einschlagen“, sagt Ole Eggers,
       Geschäftsführer des BUND in Schleswig-Holstein.
       
       Die Autor:innen des Gutachtens prüften anhand des Klimabeschlusses des
       Bundesverfassungsgerichts vom März, welche Auswirkungen sich daraus für
       Verkehrspläne auf Bundesebene ergeben. Der Beschluss fordert die Politik
       auf, den Klimaschutz bei allen Maßnahmen stärker als bislang zu
       berücksichtigen.
       
       Laut dem Gutachten ist das bei den Verkehrsplänen nicht der Fall: Die
       rechtlichen Grundlagen für den Neubau der vielen Autobahnen und
       Bundesstraßen im Norden seien demnach nichtig.
       
       ## Urteil des Verfassungsgerichts
       
       Sie verstießen gegen das Grundgesetz. „In der Folge ist fraglich, ob der
       Bedarfsplan für einzelne Fernstraßenprojekte noch eine Bindungswirkung
       entfalten kann“, schreiben die Autor:innen des Gutachtens von der
       Kanzlei Baumann, die auf Verwaltungsrecht und insbesondere auf Verkehrs-
       und Infrastrukturplanung spezialisiert ist.
       
       Sie kritisieren, es fehle an konkreten Prüfungen, wie sehr die
       [2][Umsetzung der Bauvorhaben in die Umwelt eingreif]e. Zudem werde nicht
       ausgeführt, wie die jeweiligen Vorhaben das Erreichen der nationalen
       Klimaschutzziele beeinflussen.
       
       Zwar ist es kaum überraschend, dass ein vom Umweltverband in Auftrag
       gegebenes Gutachten zu einem solchen Ergebnis kommt – schon seit Langem
       machen Umweltschützer:innen gegen Straßenbauprojekte mobil. Neu ist
       jedoch, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil diese Ansichten dem
       Gutachten nach offenbar untermauert.
       
       Hinzu vollzieht sich damit ein strategischer Wandel bei den
       Umweltschützer:innen: Statt den Klageweg gegen einzelne Vorhaben zu
       beschreiten, will der Umweltverband nun den großen Hebel gegen alle
       Vorhaben ansetzen. „Wir wissen aus der Erfahrung, dass wir mit Einzelklagen
       solche Projekte verzögern, aber nicht verhindern können“, sagt Eggers.
       
       Denn solche Klagen beruhen meist auf dem Vorwurf, dass gegen Artenschutz
       und das Wasserrecht verstoßen werde. Werden dann Ausgleichs- und
       Ersatzmaßnahmen in die Wege geleitet oder vergrößert, stehe den Projekten
       rechtlich nichts im Weg.
       
       Das Gutachten ploppt nun vor den anstehenden Koalitionsverhandlungen in
       Berlin auf. Aus Sicht des BUND gebe das Gutachten der Politik ohnehin nur
       Rückenwind: „Letztlich erneuern wir nur Robert Habecks Forderung nach einem
       Moratorium beim Bau von Autobahnen und Bundesstraßen“, sagt Eggers.
       
       Der grüne Ko-Chef und ehemalige schleswig-holsteinische Minister Habeck
       hatte das vor rund einem Jahr gefordert – und dabei vor allem auf den Bau
       der A20 geschielt. Aus Eggers Sicht ist ein Moratorium die einzige logische
       Schlussfolgerung aus dem Gutachten.
       
       ## Viele Proteste gegen Autobahnen
       
       Ein solches Moratorium würde viele umstrittene Bauprojekte im Norden
       treffen: Die A20 soll künftig vom Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns kommend
       auf schleswig-holsteinischem Grund über Lübeck und Bad Segeberg bis nach
       Glückstadt führen. [3][Es ist eines der teuersten und umstrittensten
       Verkehrsprojekte bundesweit.] Südlich der Elbe, wo die A20 weiterführen
       soll, kam es am Sonntag zu Protesten gegen das Vorhaben. 200
       Teilnehmer:innen bildeten eine Menschenkette auf der Trasse.
       
       Auch in Lüneburg nahmen Umweltschützer:innen am Sonntag das Gutachten
       zum Anlass, um gegen den Ausbau der A39 zu protestieren. Eigentlich wollten
       sie mit Fahrrädern auf einem Teilstück der Autobahn demonstrieren, doch das
       Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte das. Dennoch protestierten 250
       Menschen am Sonntag gegen das Vorhaben. Bislang endet die A39 von Westen
       kommend bei Lüneburg. Sie soll aber zwischen Lüneburg und Wolfsburg auf
       einer Gesamtlänge von 105 Kilometern ausgebaut werden.
       
       In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in Kiel zu einer Baumbesetzung.
       Dort ist der Ausbau der A21 und der sogenannten Südspange umstritten. Die
       Zusammenführung würde einige Grünflächen und Gehölze vernichten. „Es ist
       ein veraltetes Projekt aus den 80er-Jahren, das in enormem Widerspruch zu
       dem in Kiel ausgerufenen Klimanotstand steht“, gaben die Besetzer:innen
       bekannt.
       
       10 Oct 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Protest-gegen-Weiterbau-von-A20-und-A26/!5792701
 (DIR) [2] /Waldprotest-im-Ammerland/!5767634
 (DIR) [3] /Studie-zur-geplanten-Kuestenautobahn-A20/!5738984
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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