# taz.de -- Polizeigewalt im Hambacher Wald: Prozess nach 4,5 Jahren
       
       > Filmemacher Todde Kemmerich hat das Land NRW wegen Polizeigewalt im
       > Hambacher Wald verklagt. Sechs Stunden lang befragte das Gericht nun
       > Zeugen.
       
 (IMG) Bild: Todde Kemmerich, Künstler und Opfer von Polizeigewalt im Hambacher Wald
       
       Aachen taz | „Wie ein Football-Spieler ist der Polizist, ohne Vorwarnung,
       mit Affenzahn auf mich losgerast und hat mich zu Boden gerissen.“ Das
       erzählt Polizeiopfer Todde Kemmerich, 54, Filmemacher und Klimaaktivist
       („Artists for Future“) am Dienstagnachmittag vor dem Aachener Landgericht.
       Er sei [1][mitten im Hambacher Wald gewesen, als ihn der Anführer einer
       Einsatzhundertschaft ansprang] und er anschließend von mindestens drei
       Beamten minutenlang fixiert wurde, das Gesicht in den Waldboden gedrückt.
       Er wurde gefesselt weggetragen. Das war am 3.12.2016, also vor über
       viereinhalb Jahren.
       
       Kemmerich trug diverse Verletzungen davon, war Monate in Behandlung und
       Therapie. „So eine Brutalität und Gewaltorgie habe ich im Leben noch nicht
       erlebt. Diese Ohnmacht, dann auch noch in gefesseltem Zustand ins Gesicht
       geschlagen zu werden, das vergisst man sein ganzes Leben lang nicht.“ Er
       hat das Land NRW als Dienstherrn des Fünfsterne-Hauptkommissars Dieter Z.
       auf Schadenersatz verklagt, weil alle strafrechtlichen Anläufe ins Leere
       gelaufen waren.
       
       Der Polizist hatte in seiner Vernehmung bald nach der Tat – durch Kollegen
       der gleichen Dienststelle, laut Protokoll per du – ausgesagt, er sei in den
       Crash gestolpert. Ein Versehen. Die Folge: keine weiteren Ermittlungen,
       Akten mäanderten monatelang durchs Irgendwo, Beweismittel wurden ignoriert,
       das Verfahren letztlich eingestellt. Alle Rechtsbeschwerden wurden
       abgewiesen bis hin zur Generalstaatsanwaltschaft Köln Kemmerich nannte das
       „Verhinderungsstrategien unserer Judikative“.
       
       Sechs Stunden lang sagten nun im Zivilprozess acht Tatzeugen und der Kläger
       Kemmerich aus. Das Verfahren hatte der Vorsitzende Richter am Landgericht
       an sich gezogen, Uwe Meiendresch, 62. Alle vier Zeugen, die mit Kemmerich
       beim Waldspaziergang unterwegs waren, berichteten von Schlägen auf das zu
       Boden gedrückte Opfer, auf den Rücken, gegen die Jochbeine.
       Verletzungsfotos lagen vor. Die beteiligten Polizeizeugen bestritten den
       Einsatz von „EMS“, Einsatzmehrzweckstöcken. Nicht so einig waren sie sich
       darin, wie Kemmerich denn nun fixiert wurde – zwei sprachen von
       Handschellen, einer von weißem, einer von schwarzem Kabelbinder.
       
       Vor allem ging es darum, ob sich der Vorfall in abgesperrtem
       [2][Rodungsgebiet] abspielte, dessen möglicherweise rechtswidriges Betreten
       hätte erkennbar sein können: Der eine Polizist erinnerte sich an rote
       Kreuze auf Bäumen, andere sprachen von möglichen Flatterbändern, einer
       sagte, es habe Wimpel gegeben. Niemand konnte belegen, dass an diesem Tag
       überhaupt irgendwo gerodet wurde. Der Verdacht blieb: Alles Willkür. Keine
       Erklärung. Stattdessen: Attacke.
       
       ## Konfrontation vor Gericht
       
       Kemmerich sagte immer, es gehe ihm nicht um ein paar hundert Euro für
       Reparatur seiner Kamera oder ein Schmerzensgeld, sondern schlicht um
       Gerechtigkeit: Wenn Strafgerichte nicht tätig werden, sei dies die letzte
       Chance, den gewalttätigen Mann vor Gericht zu bekommen. „Wenn Strafttäter
       in Uniform keine Konsequenzen für ihr Handeln zu befürchten haben, können
       sie bei nächster Gelegenheit wieder ihr Machtmonopol missbrauchen.“
       
       Der Prozess ist für ihn eine komplexe Herausforderung. Er muss sich
       Zeugenberichte seiner MitstreiterInnen anhören, dass er nicht mehr der Alte
       sei seitdem, traumatisiert, schreckhafter als früher und dass er manchmal
       wie grundlos weine. Er wendet sich ab, verbirgt sein Gesicht, schluchzt.
       Vorher hat er gesagt: „Ich habe Angst vor meiner Reaktion, wenn ich zum
       ersten Mal meinen Peiniger wiedersehe und der wieder so einen Schwachsinn
       erzählt.“
       
       Die Aussage von Dietmar Z. nimmt Kemmerich hin, teilweise sichtlich
       angefasst. Alle Verletzungen, meint der Beamte, seien durch Kemmerichs
       Wehren entstanden. Empörte Lacher gibt es, als Z. den Niedergerissenen
       „einen Rädelsführer“ nennt und „zumindest eine Galionsfigur“ der
       Waldbesucher. „Die Situation war bedrohlich“, gibt der Polizist zu
       Protokoll. „Gerade war gemeldet worden, dass mit Laub bedeckte Nagelbretter
       im Wald entdeckt worden waren und ein Bollerwagen mit Steinen.“
       
       ## Urteil im September
       
       Als Kemmerich ihn ins Kreuzverhör nimmt, wird der Beamte sichtlich unruhig.
       „Wir mussten eine Ingewahrsamnahme mit unmittelbarem Zwang durchführen,
       damit diese Gruppierung nicht eingreifen kann“, sagt er. Das mit dem “ Die
       Volte mit dem Stolpern wiederholt er nicht. Seine Dienstkollegen liefern
       noch neue Varianten: Einer sagt, der Chef sei „hinter Kemmerich
       hergelaufen“, ein anderer spricht von „auf ihn zugehen“.
       
       Es steht nicht nur Aussage gegen Aussage. Kemmerich hatte den Angriff
       selbst gefilmt, bis zum Moment, von dem an nur noch seine Schreie zu hören
       sind und die drei Beamten auf ihm. Im Gerichtssaal werden die
       Videoaufnahmen gezeigt. Es ist klar zu sehen, dass Kemmerich längst, wie
       angewiesen, rückwärts ging. Das Gericht muss nun anhand dieser Dokumente
       die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen einordnen.
       
       Das Urteil wird, wie bei Zivilsachen üblich, erst später verkündet, hier am
       14. September. Eines geht aber nicht, erklärte Kemmerichs Anwalt nachher:
       Selbst wenn der Klage rechtskräftig stattgegeben wird, kann damit nicht ein
       neues Strafverfahren anlaufen, weil es keine neuen Fakten gibt, sondern nur
       eine zivilgerichtliche Würdigung. Der Polizist bleibt also in jedem Fall
       persönlich unbehelligt.
       
       4 Aug 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Polizeigewalt-im-Hambacher-Forst/!5695542
 (DIR) [2] /Braunkohleabbau-bedroht-Siedlungen/!5761977
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Müllender
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) Schwerpunkt Hambacher Forst
 (DIR) Gericht
 (DIR) GNS
 (DIR) Polizeigewalt
 (DIR) Polizei NRW
 (DIR) Polizei NRW
 (DIR) Schwerpunkt Klimawandel
 (DIR) IG
 (DIR) Grundrechte
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Digitalisierung von Polizeivernehmung: Zeugenaussage via Zoom
       
       Bei der Polizei in NRW werden Vernehmungen künftig online durchgeführt.
       Dadurch soll die Sachbearbeitung erleichtert werden.
       
 (DIR) Pilgerzug „Kreuzweg für die Schöpfung“: Polizei stoppt Klimapilger
       
       Der „Kreuzweg für die Schöpfung“ wurde am Freitag von Einsatzkräften in NRW
       gestoppt. In der Folge kam es zu einem Handgemenge.
       
 (DIR) Kritik an Boomern: Wir sind nicht privilegiert!
       
       Konsumsüchtig?! Wachstumsgläubig?! Umweltschweine?! Wer die
       Boomer-Generation so unreflektiert hatet, disqualifiziert sich selbst.
       
 (DIR) Neues Versammlungsgesetz in NRW: Grundrecht in Gefahr
       
       NRW-Innenminister Reul will Demos von Klimaschützer:innen erschweren.
       Für die Politik eines Kanzlers Armin Laschet wäre das kein gutes Zeichen.