# taz.de -- Abschiebung verfolgter Frauen: Keine Sicherheit, nirgends
       
       > Die Hamburger Ausländerbehörde hat eine Frau und ihr Kind aus einer
       > Schutzunterkunft für Frauen abgeschoben. Der Schutz der Einrichtung ist
       > dahin.
       
 (IMG) Bild: Traumata sexualisierter Gewalt begleiten die Betroffenen oft ein Leben lang. Hier eine Kunstaktion
       
       Hamburg taz | Es sollte ein besonderer Schutzraum sein: Die Unterkunft in
       Hamburg-Eppendorf bietet 120 [1][geflüchteten Frauen und Kindern] Platz mit
       Einzelzimmern, eigenen Kochmöglichkeiten und Spielzimmern. Fremden
       Personen, egal welchen Geschlechts, ist der Zutritt zum Haus verboten, ein
       Wachdienst ist dafür rund um die Uhr im Einsatz. Die Frauen in der
       Unterkunft suchen in der Regel Sicherheit vor ihren gewalttätigen
       Ex-Partnern, viele erlebten außerdem sexualisierte Gewalt auf der Flucht
       und sind traumatisiert.
       
       Mit dieser Sicherheit ist es nun vorbei. Gleich zwei Mal tauchten in den
       vergangenen Wochen Beamt*innen der Hamburger Ausländerbehörde mit
       mehreren Fahrzeugen auf und drangen in die Wohnungen ein, um Bewohnerinnen
       abzuschieben.
       
       Dabei gibt es eigentlich die Absprache mit der Innenbehörde, dass
       [2][Abschiebungen, wenn überhaupt,] nicht auf „normalem Wege“ stattfinden.
       Das heißt, dass eben genau nicht zehn Uniformierte im Morgengrauen
       anrücken, um im Befehlston und vielleicht sogar unter Gewaltanwendung
       Bewohnerinnen zwingen, innerhalb von Minuten ihre Sachen zu packen und
       mitzukommen. Genau das aber ist in der vergangenen Woche passiert.
       
       Anfang Juni kamen die Beamt*innen zum ersten Mal, an einem Nachmittag,
       aber sie trafen die Frau, nach der sie suchten, nicht an. Am vergangenen
       Donnerstag kamen sie dann gleich zu zehnt um sechs Uhr morgens, um eine
       andere Frau und deren zweijährigen Sohn abzuschieben: Ruslana Chochlowa
       (Name geändert). So schilderten es die Bewohnerinnen einer Mitarbeiterin
       der Beratungsstelle „Savia – Steps against Violence“. Die
       Sozialarbeiterinnen selbst waren um die frühe Uhrzeit noch nicht vor Ort.
       
       ## 15 Stunden im Polizeiwagen
       
       „Die Mutter von Frau Chochlowa versuchte sich mit einem Messer zu verletzen
       und aus dem Fenster zu stürzen“, schildert die Mitarbeiterin der
       Beratungsstelle. Daraufhin habe der Wachdienst das Notfallmanagement der
       Unterkunft gerufen. Als die alarmierten Mitarbeiterinnen eingetroffen
       seien, seien die Abschiebebeamt*innen bereits weg gewesen – mitsamt
       Chochlowa und ihrem Sohn.
       
       Die Beamt*innen seien sehr barsch vorgegangen, berichtet Chochlowa
       später der Mitarbeiterin. Sie hätten sie unter anderem an der Brust
       abgetastet. In einem Polizeiwagen sei sie nach Frankreich gefahren worden:
       15 Stunden Autobahn, nur drei Pausen von je fünf Minuten hätten sie
       gemacht. Ihr Kind habe die ganze Zeit über geweint oder gekotzt.
       
       Chochlowa ist [3][ein „Dublin-Fall“]: Sie floh aus einem Land, in dem die
       Anerkennungsquote für Geflüchtete gering ist und reiste mit Mann und Kind
       nach Frankreich. Von dort aus floh sie erneut, dieses Mal vor ihrem
       gewalttätigen Mann, der sie bis nach Hamburg verfolgte.
       
       Zuflucht fand sie in der Schutzunterkunft für Frauen. Von dort versuchte
       sie, ihren Asylantrag nach Deutschland zu überstellen, weil in Frankreich
       ihr Leben und das ihres Kindes durch ihren Mann bedroht seien. Die Behörden
       lehnten das ab. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei nicht
       ersichtlich, warum Chochlowa nicht auch in Frankreich durch die dortigen
       Behörden oder Polizei vor ihrem Ehemann geschützt werden könnte, sagt der
       Sprecher der Ausländerbehörde, Matthias Krumm.
       
       „Ein Abschiebungsverbot wurde nicht festgestellt, sodass die Hamburger
       Behörde die Rücküberstellung nach Frankreich veranlassen musste.“ Zum
       besonderen Schutzstatus der Unterkunft, der ja nun hinüber ist, sagt Krumm:
       „Aus Sicht der Ausländerbehörde dienen sichere Unterkünfte dem Schutz vor
       unrechtmäßigen Übergriffen durch Dritte, nicht vor staatlichen Maßnahmen.“
       
       Die Traumatherapeutin Annette Kaiser-Tiede behandelt mehrere Frauen in der
       Schutzunterkunft. Was eine solche Situation für die Betroffenen bedeutet,
       erklärt sie so: „Das ist eine [4][aktive Retraumatisierung und gefährdet
       das Leben der Mutter und des Kindes.]“ Es bestehe eine große Gefahr
       tiefster Verzweiflung, die in extremen Fällen auch zu Selbstmordgedanken
       führen könne. „Wenn man aus dem Ort herausgerissen wird, an dem man sicher
       zu sein glaubte, fragt man sich: Wo ist dann überhaupt der Platz, an dem
       ich sicher bin?“, sagt Kaiser-Tiede.
       
       Auch die lange Fahrt mit dem völlig verstörten Kleinkind, dem zum
       wiederholten Mal das gewohnte Umfeld wegbricht – „das ist
       Kindeswohlgefährdung“, sagt die Traumatherapeutin.
       
       ## Verheerende Folgen für andere Bewohnerinnen
       
       Sowohl ihr als auch der Mitarbeiterin von „Savia – Steps against Violence“
       ist es wichtig, auf die verheerenden Folgen für die anderen Bewohnerinnen
       und den ganzen Standort hinzuweisen. „Das Gefühl, hier in Sicherheit zu
       sein, sei es vor dem Partner, der Herkunftsfamilie oder anderen, ist für
       die Frauen ins Wanken geraten“, sagt die Sozialarbeiterin. Die plötzliche
       und gewaltvolle Invasion durch Uniformierte ruft zudem Traumata hervor, die
       viele der Frauen auf ihrer Flucht erlebt hätten, etwa durch
       Vergewaltigungen im Gefängnis, an Landesgrenzen oder durch Schlepper.
       
       Außerdem spreche sich schnell herum, dass aus der Unterkunft abgeschoben
       werde. Ob die Frauen das Schutzangebot zukünftig noch annehmen, müsse man
       erst mal sehen, sagt die Mitarbeiterin. „Ich weiß nicht, wie wir das
       Vertrauen wiederherstellen sollen.“
       
       Was Ruslana Chochlowa betrifft, berichtet Annette Kaiser-Tiede, dass die
       Mutter und ihr Kind direkt hinter der Grenze in Straßbourg der
       französischen Polizei übergeben worden seien. Die hätte sie nach ein paar
       Stunden gehen lassen mit den Worten „Du bist frei und kannst machen, was du
       willst.“ Obdachlos und aufgelöst habe sie sich telefonisch an ihre
       Hamburger Kontakte gewandt, über mehrere Ecken sei ihr ein Schlafplatz
       organisiert worden. Allerdings nur für ein paar Nächte.
       
       18 Jun 2021
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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