# taz.de -- Aufarbeitung der NS-Zeit: „Euthanasie“-Opfer anerkennen
       
       > Die Grünen stellen einen Antrag zur Anerkennung der Verbrechen während
       > der NS-Zeit. Beteiligten Ärzt:innen drohten kaum Konsequenzen.
       
 (IMG) Bild: Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein: Portraits von „Euthanasie“-Opfern, die hier ermordet wurden
       
       Ungefähr 300.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
       wurden während der NS-Zeit ermordet. Zu diesen „Euthanasie“-Opfern kommen
       noch 400.000 Menschen hinzu, die in Krankenhäusern oder Psychiatrien
       zwangssterilisiert wurden. Zur Tötung ausgewählte Patient:innen wurden
       meist vergast, mittels Hungerkost langsam ausgezehrt oder erhielten
       überdosierte Medikamente.
       
       Wirklich anerkannt sind diese Opfer auch heute noch nicht, das
       Bundesentschädigungsgesetz von 1956 schließt die Opfer von „Euthanasie“ und
       Zwangssterilisation weiter aus. Die Grüne Bundestagsfraktion will das nun
       ändern und [1][hat einen entsprechenden Antrag im Bundestag gestellt] und
       das Thema bei einem Online-Fachgespräch erläutert.
       
       Die Anerkennung käme nun 76 Jahre nach Kriegsende reichlich spät. [2][2019
       starb etwa mit Dorothea Buck eine selbst zwangssterilisierte
       Psychiatrie-Aktivistin im Alter von 102 Jahren.] Doch die jüngsten
       Entwicklungen stimmen optimistisch: Im letzten Jahr wurden die von den
       Nazis als [3][„Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgten als Opfer des
       NS-Regimes offiziell anerkannt.]
       
       Ein Gesetz, das die Euthanasie von Behinderten und psychisch Kranken zur
       Pflicht machte, gab es übrigens nicht. Die Ärzt:innen bewegten sich
       weitgehend im rechtsfreien Raum, konnten sich jedoch auf das 1934 in Kraft
       getretene „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ berufen. „Erst 2007
       wurde es vom Deutschen Bundestag geächtet, für nichtig erklärt wurde es
       aber bis heute nicht“, sagt Erhard Grundl, Bundestagsabgeordneter und
       kulturpolitischer Sprecher der Grünen.
       
       ## Betroffenen wurde nicht geglaubt
       
       Medizin und Psychiatrie hätten nach dem Krieg die Deutungshoheit darüber
       behalten, was während der Nazi-Jahre in ihren Kliniken passiert ist. Obwohl
       hunderte von Betroffenen von ihren Erlebnissen in den Psychiatrien
       erzählten, sei ihnen oft nicht geglaubt worden, sagt Ulrika Mientus, die an
       der Philipps-Universität Marburg über die Handlungsmacht der
       Zwangssterilisierten und „Euthanasie“-Geschädigten promoviert.
       
       Nachdem Betroffene ihre aus der Behandlung resultierenden Folgeleiden
       schilderten, seien von ihren früheren Ärzt:innen mitunter Gutachten
       erstellt worden, die die beschriebenen Leiden als unwahrscheinlich
       darstellten.
       
       Zwangssterilisation von geistig Behinderten galt lange nicht als
       NS-Verbrechen, vielen Jurist:innen und Ärzt:innen sei der Schritt in
       den 1930er und 1940er Jahren rechtens vorgekommen. Für Mediziner:innen
       habe die Mitwirkung an der „Euthanasie“ in der Nachkriegszeit kein
       Karrierehindernis dargestellt, sagt Winfried Süß, Leiter der Abteilung
       „Regime des Sozialen“ am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung.
       
       Dabei markiere die „Euthanasie“ einen Umschlagpunkt zwischen der Verfolgung
       und der Vernichtung von unerwünschten Personengruppen. Oft sind noch nicht
       mal die Gräber der Opfer bekannt und Krankenakten schon während der
       Nazijahre spurlos verschwunden.
       
       ## Belastende Akten noch in den 90ern vernichtet
       
       Dass das Vernichten von Akten auch noch viele Jahre später Methode hatte,
       erläutert Gerhard Schneider. Schneider ist Krankenhausdirektor des
       Bezirksklinikums Mainkofen und hat die mehr als hundertjährige Geschichte
       des Krankenhauses gründlich erforscht. Bereits 1945 habe man angefangen,
       die Krankenakten zu bereinigen. Meistens wurden die Gewichtstabellen
       entfernt, um zu vertuschen, dass hier Patient:innen systematisch
       verhungern lassen wurden, sagt Schneider.
       
       1982 erst wurde schließlich die Vernichtung aller Akten, die
       Sterilisationsverfahren bezeugen, beschlossen. Angehörigen und auch dem
       Bayerischen Hauptstaatsarchiv sagte man schon damals, dass keine Akten mehr
       vorhanden seien. Ab ca. 1990 sei die Vernichtung aller Krankenakten von
       1869 und 1945 geplant worden, ein großer Teil davon konnte jedoch in den
       Kellerräumen der Kirche, ja, versteckt werden, sagt Schneider.
       
       Damit diese systematische Geschichtstilgung nicht ungestraft bleibt, setzen
       sich die Grünen ferner für ein Kassationsverbot ein, das die Vernichtung
       von Dokumenten untersagt. Damit sei es jedoch nicht getan, meint Sibylle
       von Tiedemann, Koordinatorin der Gedenkinitiative für die
       „Euthanasie“-Opfer.
       
       Man müsse Akten nicht nur erhalten, sondern auch kritisch hinterfragen und
       zu deuten wissen. Oft sei den Angehörigen nämlich mitgeteilt worden, ihre
       Verwandten seien an einer Lungenentzündung gestorben. Das könne auch
       stimmen, nur sei die Lungenentzündung eben durch überdosierte Medikamente
       künstlich herbeigeführt worden.
       
       11 May 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928824.pdf
 (DIR) [2] /Nachruf-auf-Dorothea-Buck/!5634968
 (DIR) [3] /Aufarbeitung-im-Bundestag/!5659750
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Hubernagel
       
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