# taz.de -- Gutachten zu nachhaltigen Geldanlagen: „Atom ist so grün wie Windkraft“
       
       > Der wissenschaftliche Dienst der EU-Kommission hat befunden, dass
       > Investitionen in Atomkraft als nachhaltig gelten sollten. Das zieht
       > Kritik nach sich.
       
 (IMG) Bild: Die Slogans der Atomlobby haben sich seit dieser Werbekampagne von 2007 kaum verändert
       
       Berlin taz | Im Ringen um die weitere Finanzierung der Kernkraft in Europa
       hat die Atomlobby ein wichtiges Etappenziel erreicht. Denn für das Joint
       Research Center (JRC), den wissenschaftlichen Dienst der EU-Kommission,
       gelten Investitionen in Atomkraft als grüne Geldanlage. Das geht aus einem
       bislang unveröffentlichten Report des JRC hervor, der der taz vorliegt.
       
       Demnach richtet die Nutzung der Atomkraft und die Endlagerung ihrer Abfälle
       „keinen signifikanten Schaden“ für die Umwelt an. Das umfassende Gutachten
       wurde vom JRC im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet. Es soll eine
       umstrittene Frage bei der „grünen Taxonomie“ entschärfen.
       
       Mit diesem Instrument [1][legt die EU Kriterien fest], um privaten
       Investoren Sicherheit zu geben, ob ihr angelegtes Kapital dem Klimaschutz
       und der Anpassung an den Klimawandel hilft. Es ist ein zentraler Baustein
       [2][des „Green Deal“ der EU].
       
       In der Atomfrage sind die EU-Staaten uneinig: Staaten wie Frankreich,
       Ungarn und Finnland machen Druck, dass Kapitalflüsse in ihre Reaktoren als
       „nachhaltig“ gelten, andere Länder ohne Atomkraft wehren sich dagegen. Nach
       dem JRC-Gutachten will die Kommission nun in den nächsten Monaten
       entscheiden, ob auch Atom als Öko-Kapitalanlage gilt.
       
       ## Eine „Märchenstunde“ zur Atomkraft
       
       Das fast 400 Seiten starke und offiziell als „sensibel“ eingestufte
       Dokument „Technische Einschätzung der Nuklearenergie“ kommt zu dem Schluss:
       „Die Analyse erbrachte keinen wissenschaftlich fundierten Beweis, dass die
       Nuklearenergie der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt mehr Schaden
       verursacht als andere Technologien der Elektrizitätsproduktion, die in der
       Taxonomie bereits eingeschlossen sind, weil sie helfen, den Klimawandel zu
       bekämpfen.“ Damit sind erneuerbare Energien und hocheffiziente
       Gaskraftwerke gemeint.
       
       Die Gutachter befinden, über den gesamten Lebenszyklus sei die Atomenergie
       bei der Belastung der Umwelt durch Abgase, Unfälle und Abwässer mit der
       Wind- und Wasserkraft vergleichbar. Der Betrieb der Atomanlagen und die
       Endlagerung ihrer strahlenden Abfälle seien gefahrlos machbar, wenn alle
       Regeln eingehalten würden, heißt es.
       
       Das Gutachten nennt die „nicht-radiologischen Folgen“ wie
       Stickoxid-Belastung oder Gewässerbelastung aus der Atomkraft für die Umwelt
       „am ehesten vergleichbar mit Wasserkraft und Erneuerbaren“.
       
       Auch die CO2-Emissionen aus der Nuklearindustrie seien ähnlich niedrig wie
       bei diesen Energieformen. Nur beim Wasserverbrauch und der Erhitzung des
       Kühlwassers müsse genau auf die Umweltfolgen geachtet werden.
       
       ## Kein Anlass, Stempel „nachhaltig“ zu verweigern
       
       Den Betrieb der Atomanlagen dagegen ist für das Expertengremium relativ
       unproblematisch: Die Strahlenbelastung für die Allgemeinheit liege im
       Normalbetrieb „zehntausendmal niedriger als die Jahresdosis aus der
       natürlichen Hintergrundstrahlung“.
       
       Und bei einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus sei „die totale Wirkung
       auf die menschliche Gesundheit durch radiologische und nicht-radiologische
       Emissionen aus der Nuklearindustrie vergleichbar mit der Wirkung der
       Offshore-Windenergie auf die menschliche Gesundheit.“
       
       Selbst bei der nuklearen Endlagerung sehen die JRC-Gutachter keinen Anlass,
       der Atomenergie den Stempel „nachhaltig“ zu verweigern. Es gebe einen
       „breiten wissenschaftlichen und technischen Konsens“, dass die Endlagerung
       von hochradioaktivem Abfall unter der Erde „angemessen und sicher“ sei, um
       die Abfälle von der Biosphäre „für sehr lange Zeiträume zu isolieren“.
       
       Immerhin, so die Gutachter, sei auch die unter Umweltschützern umstrittene
       Abtrennung und Speicherung von CO2 (CCS) als „Langzeit-Speicherung von
       Abfall in geologischen Schichten in die Taxonomie aufgenommen und positiv
       bewertet worden.“ Was für CO2-Speicherung gelte, müsse also auch für
       Atommüll-Endlagerung möglich sein.
       
       Die grüne Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, Sylvia
       Kotting-Uhl, zeigte sich von dem Bericht „enttäuscht und entsetzt, er ist
       schlimmer als befürchtet“. Sie meinte aber zum JRC auch, „von einer
       Organisation, die direkt von der EU-Atomgemeinde Euratom gefördert wird,
       konnte niemand einen unabhängigen Bericht zu den Gefahren der Atomkraft
       erwarten.“
       
       Das Institut liefere eine „Märchenstunde über die Harmlosigkeit der
       Atomkraft“. Die Bundesregierung müsse nun „sofort Protest einlegen und sich
       fachlich mit einem Bericht ihrer eigenen Sachverständigenorganisationen zur
       Wehr setzen.“
       
       30 Mar 2021
       
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