# taz.de -- Schlappe für Verfassungsschutz: Bundesamt darf AfD nicht einstufen
       
       > Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst die
       > gerade vollzogene Einstufung der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall.
       
 (IMG) Bild: Das Verwaltungsgericht Köln untersagt die Einstufung der AFD als Verdachtsfall vorerst
       
       Berlin taz | Die AfD hat gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz einen
       Erfolg vor Gericht erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der
       Behörde am Freitag vorerst, die radikal rechte Partei als so genannten
       rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. Das allerdings sagt nichts
       darüber aus, ob das Gericht die Einstufung inhaltlich als gerechtfertigt
       ansieht. Hintergrund ist ein Verfahren, das vor dem Gericht läuft.
       
       Am Mittwoch war bekannt geworden, dass das Bundesamt bereits Ende Februar
       die Einstufung vollzogen hatte. Zuvor hatte das Bundesamt die Landesämter
       und das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag über diesen Schritt
       informiert. Zahlreiche Medien, [1][darunter auch die taz,] berichteten
       darüber. Das Bundesamt äußerte sich dazu nicht.
       
       Doch in dem ganzen Fall läuft bereits seit Anfang des Jahres eine
       gerichtliche Auseinandersetzung. Damals hatten verschiedene Medien darüber
       berichtet, dass die Einstufung unmittelbar bevorstehe. Die AfD hatte
       daraufhin vor dem Verwaltungsgericht in Köln Klage eingereicht. Mit einer
       so genannten Zwischenregelung wollte die Partei zudem verhindern, dass es
       überhaupt zur Einstufung kommt. Das Bundesamt sagte dem Gericht daraufhin
       zu, dass es bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht öffentlich über eine
       mögliche Einstufung berichten und zusätzliche Abgeordnete nicht beobachten
       werde. Das reichte dem Gericht.
       
       Als die Einstufung nun bekannt wurde, zog die AfD erneut vor Gericht. Am
       Freitag gab [2][dieses der Partei Recht] und erließ eine
       Zwischenentscheidung. Damit untersagt das Gericht dem Bundesamt, die Partei
       bis zur Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag „als
       ‚Verdachtsfall‘ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder
       Behandlung als ‚Verdachtsfall‘ erneut bekanntzugeben“, wie es in einer
       Mitteilung heißt.
       
       ## Bundesamt gerügt
       
       Aus Sicht des Gerichts spricht alles dafür, dass sich das Bundesamt „nicht
       an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge
       getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen
       drängen“. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die
       verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien
       eingegriffen.
       
       AfD-Chef Tino Chrupalla sprach von einer „Klatsche“ für den
       Verfassungsschutz. „Das Gericht bestätigt voll und ganz unsere
       Argumentation“, so Chrupalla. „Das war ein gezielter Eingriff in den
       Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln unmittelbar vor einer
       Landtagswahl.“ Chrupallas Co-Chef Jörg Meuthen forderte indirekt den
       Rücktritt von Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang. “Wie lange wird
       Seehofer Haldenwang wohl noch im Amt halten?“, so Meuthen. „Peinlicher geht
       es kaum mehr.“
       
       Die schon länger erfolgte Einstufung von vier AfD-Landesverbänden und der
       Nachwuchsorganisation als Verdachtsfall sowie des offiziell aufgelösten
       „Flügels“ als rechtsextreme Bestrebung betrifft die aktuelle Entscheidung
       nicht.
       
       5 Mar 2021
       
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 (DIR) [2] https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/index.php
       
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