# taz.de -- Marx-Lesekreis nicht mehr gemeinnützig: Ein Gespenst geht um in Hamburg
       
       > Weil der Verfassungsschutz die Marxistische Abendschule als
       > „linksextremistisch“ einstuft, hat die Finanzbehörde ihr die
       > Gemeinnützigkeit entzogen.
       
 (IMG) Bild: Wie würde Marx es finden, dass der Verfassungsschutz sich für seinen Lesekreis interessiert?
       
       Hamburg taz | Welche Gefahr für die demokratische Gesellschaft kann von
       einem Marx-Lesekreis ausgehen? Nach Auffassung der Hamburger Finanzbehörde
       und des Landesamts für Verfassungsschutz offenbar eine ganz erhebliche. Mit
       Rückwirkung für die Jahre 2018 und 2019 hat die Finanzbehörde der
       „Marxistischen Abendschule Forum für Politik und Kultur e.V.“ deshalb nun
       die Gemeinnützigkeit entzogen.
       
       Der Grund dafür ist, dass die Organisation im Verfassungsschutzbericht im
       Kapitel „Linksextremismus“ aufgeführt wird. Das allerdings schon seit 15
       Jahren. Die Steuervergünstigung, die die Gemeinnützigkeit für Vereine mit
       sich bringt, setzt voraus, dass die Vereine nicht darauf zielen, den Staat
       zu stürzen oder die Demokratie abzuschaffen. Die Beweislast dafür liegt bei
       den Vereinen selbst.
       
       Obwohl der Verfassungsschutz in seinem jährlichen Bericht in der Regel
       keine konkreten Anhaltspunkte aufzählt, warum er die Vereine als
       extremistisch einstuft, müssen diese widerlegen, dass sie die Verfassung
       ablehnen. „Das ist kafkaesk“, sagt Armin Grambart-Mertens, der Vorsitzende
       der Marxistischen Abendschule Hamburg (Masch).
       
       Eine bundesweite Debatte um die Kriterien für Gemeinnützigkeit gibt es seit
       2019, als der Bundesfinanzhof der Nichtregierungsorganisation (NGO) Attac
       den Status entzog. Auch die NGO Campact verlor die Gemeinnützigkeit. Bei
       beiden Organisationen lautete die Begründung, dass ihre Bildungsarbeit
       nicht ausgewogen genug sei und politische Ziele im Vordergrund stünden, die
       aber kein Kriterium für den Status sind. Die Finanzminister*innen der
       Länder brachten im vergangenen Jahr einen Reformvorschlag für das veraltete
       Gemeinnützigkeitsrecht im Bundesrat ein. [1][Die Union blockierte diesen
       aber].
       
       ## Die Vorwürfe des Verfassungsschutzes sind unkonkret
       
       Im November 2019 entzog das Berliner Finanzamt dem Bundesverband der
       Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten
       (VVN/BdA) die Gemeinnützigkeit. Der Grund dafür war, dass der Bayerische
       Verfassungsschutz die Organisation als linksextremistisch einstufte.
       [2][Der VVN/BdA ging juristisch dagegen vor, verlor aber vor Gericht]. Es
       war ihm nicht gelungen, die Behauptungen des Verfassungsschutzes zu
       widerlegen – was auch daran gelegen haben mag, dass der Verfassungsschutz
       keine Argumente für die Einstufung als „linksextremistisch“ liefert,
       sondern die Organisation lediglich im Anhang, in einer Liste mit anderen so
       eingestuften Organisationen aufführt. Das reichte dem Berliner Finanzamt,
       auf Ausführungen im Textteil des Berichts komme es nicht an, befand es.
       
       Auch was die Masch angeht, sind die Ausführungen des Verfassungsschutzes
       dürftig. „In Hamburg besteht seit 1981 die auf DKP-Initiative gegründete
       Marxistische Abendschule“, steht auf Seite 137 des Berichts. Und weiter:
       „Sie ist hauptsächlich (…) im Universitätsbereich tätig und bietet dort
       Gesprächs- und Lesekreise an. Dort steht die Marx-Lektüre im Vordergrund.“
       Das beschreibt die Aktivitäten der Masch in der Tat zutreffend. Aber was
       daran verfassungsfeindlich sein soll, führt der Verfassungsschutz nicht
       aus.
       
       „Das sind inhaltsleere Formulierungen, daran kann man doch kein staatliches
       Handeln ausrichten“, sagt Grambart-Mertens. Es widerspreche geradezu dem
       Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit: „Wir haben keine Chance, die Vorwürfe zu
       widerlegen, weil es gar keine richtigen Vorwürfe sind.“ In der Erwiderung
       an das Finanzamt hat er ausgeführt, warum gerade [3][ein Bildungsverein wie
       die Masch] auf einen demokratischen Rechtsstaat angewiesen sei. „In einer
       Diktatur ist kein freies und kritisches Lernen möglich, für das wir
       stehen.“
       
       Das Finanzamt hat das nicht überzeugt. „Es ist überfordert mit der
       Bewertung“, glaubt Grambart-Mertens. Die Masch will nun vor Gericht gehen.
       Die Behörde selbst wollte sich zu dem Fall nicht äußern. Die
       Steuerverwaltung sei aber strikt an die Maßgaben der gesetzlichen
       Vorschriften gebunden, sagte die Sprecherin Imme Mäder. „Es können und
       werden dabei keine Tricks angewandt.“ Auch mache sich die Steuerverwaltung
       dabei nicht zur Handlangerin von irgendjemandem.
       
       ## Die AfD interessiert sich besonders für das Thema
       
       Dieser Vorwurf lag nahe, nachdem die Hamburger AfD-Fraktion sich mit einer
       großen Anfrage an den Senat gewandt hatte. Im November fragte die Partei,
       welche extremistischen Organisationen als gemeinnützig gelten oder eine
       Gemeinnützigkeit anstrebten, obwohl sie vom Verfassungsschutz beobachtet
       werden.
       
       In der Antwort verrät der Senat zwar nicht, welchen Organisationen er die
       Gemeinnützigkeit zu- oder aberkennt, zählt aber diverse linke Kulturzentren
       auf, die der Verfassungsschutz beobachtet und die zumindest in ihrer
       Satzung einen gemeinnützigen Zweck anstreben, darunter etwa das
       anarchistische „Libertäre Zentrum LIZ“, das „Centro Sociale“ und
       „Klassenkultur e.V.“.
       
       In zwei von drei Fällen sei das Verfahren zur Entziehung der
       Gemeinnützigkeit bereits abgeschlossen, schreibt der Senat. Dass es nur so
       wenige sind, dürfte daran liegen, dass die meisten anderen von vornherein
       auf die Gemeinnützigkeit verzichtet haben – weil sie das Übel kommen sahen.
       
       19 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Reform-der-Gemeinnuetzigkeit/!5726502
 (DIR) [2] /VVN-BdA-weiterhin-nicht-gemeinnuetzig/!5697770
 (DIR) [3] https://masch-hamburg.de/impressum.htm
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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