# taz.de -- Londoner Urteil zu Julian Assange: Kein Fanal für freie Presse
       
       > Die Nicht-Auslieferung von Assange wird mit der Lebensgefahr begründet,
       > die ihm droht. Der Schutz von Whistleblowern ist dem Gericht kein
       > Anliegen.
       
 (IMG) Bild: Julian Assange im Gericht
       
       Wikileaks-Gründer Julian Assange wird zunächst nicht an die USA
       ausgeliefert. Die Entscheidung, die die zuständige Londoner Richterin
       Vanessa Baraitser am Montag verkündete, klingt besser, als sie ist. Denn
       mit einer Verteidigung der [1][Pressefreiheit] oder gar einer
       Präzedenzentscheidung zum Schutz unbequemer Whistleblower hat das Urteil
       nichts zu tun.
       
       Im Gegenteil: Die Richterin begründete ausführlich, warum weder die von der
       Verteidigung und zahlreichen Medienorganisationen vorgebrachten
       Befürchtungen eines unfairen, politisch motivierten Prozesses in den USA
       noch die Bewertung der Anklage als Angriff auf die Pressefreiheit
       stichhaltig seien. Lediglich Assanges mentale Gesundheit und die Gefahr,
       dass er sich in einem US-Gefängnis das Leben nehmen werde, brachte sie zur
       Entscheidung gegen die Auslieferung.
       
       Und auch diese Entscheidung ist nur vorläufig: Die USA haben bereits
       Berufung angekündigt, und so könnte das Verfahren noch über zwei weitere
       Instanzen bis zum britischen Supreme Court gehen.
       
       Mit Sicherheit werden die USA versuchen, über irgendwelche Garantien die
       Bedenken zu Assanges Sicherheit zu zerstreuen, um doch noch eine
       Auslieferung zu erreichen. Ob ihnen das angesichts der bekannten Missstände
       im US-Gefängnissystem gelingen kann, ist fraglich. Insofern ist die so
       begründete Entscheidung für Julian Assange selbst womöglich sogar besser
       als eine, die auf die eigentlichen Inhalte des Verfahrens abgezielt hätte.
       
       ## Perverse Verkehrung aller Vorstellungen von Rechtsstaat
       
       Gleichzeitig aber bedeutet das auch: In zehn Jahren Verfolgung durch
       US-amerikanische, schwedische und britische Strafverfolgungsbehörden ist
       Assange psychisch zerstört worden – und nur diese Tatsache rettet ihn
       womöglich davor, [2][den Rest seines Lebens in US-Gefängnissen zu
       verbringen]. Das ist eine nahezu perverse Verkehrung aller Vorstellungen
       von Schuld, Sühne und Rechtsstaat.
       
       Assange hat mit Wikileaks dazu beigetragen, US-Kriegsverbrechen in
       Afghanistan und Irak öffentlich bekannt werden zu lassen. Das und nichts
       anderes hat ihn zum Geächteten werden lassen, zu einem, an dem ein Exempel
       statuiert werden muss.
       
       Ob man ihn persönlich in der Phase der großen Wikileaks-Veröffentlichungen
       als arroganten und unangenehmen Selbstdarsteller mit zweifelhaften
       politischen Überzeugungen empfand, ob ihm die Linksliberalen seinen
       zumindest indirekten Wahlkampf für Donald Trump 2016 übelnehmen oder nicht,
       spielt dabei überhaupt keine Rolle.
       
       Julian Assange, Chelsea Manning, Edward Snowden – keine*r von ihnen durfte
       aus Sicht der angegriffenen staatlichen Strukturen einfach ein normales
       Leben weiterführen. Die staatlichen Bemühungen, ihr Handeln zu ahnden, sind
       ungleich größer als jene, die Verbrechen zu verfolgen, die sie aufgedeckt
       haben.
       
       Das zu beschreiben und zu geißeln, kann von einem britischen Gericht in
       einem Auslieferungsverfahren nicht erwartet werden. Wenn es einfach dafür
       sorgt, dass Assange erst einmal in Ruhe gelassen würde, ist das, bei aller
       Unzulänglichkeit, schon eine ganze Menge.
       
       4 Jan 2021
       
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 (DIR) Bernd Pickert
       
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