# taz.de -- Urteil zu Julian Assange: Keine Freiheit
       
       > Julian Assange muss im Gefängnis bleiben. Ein Londoner Gericht hat den
       > Antrag auf Kaution für den Wikileaks-Gründer abgelehnt.
       
 (IMG) Bild: Muss noch etwas im Gefängnis bleiben: Julian Assange
       
       London dpa/ap/afp | Der in Großbritannien inhaftierte [1][Wikileaks-Gründer
       Julian Assange] kommt vorerst nicht auf freien Fuß. Ein Gericht in London
       wies am Mittwoch einen Antrag von Assanges Anwälten auf Freilassung gegen
       Kaution zurück und verwies dabei auf das von der US-Justiz beantragte
       Berufungsverfahren. Richterin Vanessa Baraitser sagte, es sei davon
       auszugehen, dass Assange nach einer Freilassung im weiteren Verlauf des
       Prozesses nicht wieder vor Gericht erscheinen werde. Außerdem könne er im
       Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden.
       
       Davor hatte der Anwalt von Julian Assange vor einem Londoner Gericht für
       die Freilassung des Wikileaks-Gründers gegen Kaution geworben. Die
       [2][Ablehnung des US-Auslieferungsantrags am vergangenen Montag] habe die
       Lage für Assange geändert, sagte Edward Fitzgerald am Mittwoch während der
       Verhandlung in London. Assange habe keinen Grund, aus dem Land zu fliehen,
       sondern vertraue dem ordnungsgemäßen Verfahren in Großbritannien.
       
       Außerdem betonte Fitzgerald die persönliche Situation des gebürtigen
       Australiers. „Es ist die erste Möglichkeit, mit seinen jungen Kindern
       zusammenzuleben.“ Assange war während seines jahrelangen Asyls in der
       ecuadorianischen Botschaft in London Vater zweier Kinder geworden. Assange
       sitzt seit 15 Monaten in London in Haft. Er solle nun wenigstens seine
       „bedingte Freiheit“ wiedererhalten, sagte der Anwalt.
       
       Die Richterin wies den Antrag auf Freilassung jedoch ab, da Assange ihrer
       Ansicht nach „weiterhin einen Anreiz hat, sich den noch nicht
       abgeschlossenen Verfahren zu entziehen“. Die USA müssten die Gelegenheit
       haben, gegen das Urteil vom Montag in Revision zu gehen.
       
       ## Chancen für die Berufung?
       
       Baraitser hatte bei der Ablehnung des Auslieferungsantrags am Montag auf
       den psychischen Gesundheitszustand Assanges und [3][die Haftbedingungen
       verwiesen, die Assange in den USA erwarten würden]. Es sei damit zu
       rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.
       
       Die US-Justiz kündigte Berufung an. Sie wirft Assange vor, der
       Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, [4][geheimes Material
       von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen].
       Seinen Unterstützern gilt er hingegen als investigativer Journalist, der
       Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Assange drohen in den USA im Fall
       einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.
       
       Die Journalisten-Organisation Reporter ohne Grenzen sieht keine großen
       Erfolgschancen mehr für die US-Justiz. „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass
       eine Berufung der USA Erfolg haben wird“, sagte die Londoner Vertreterin
       der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. „Ich sehe
       nicht, welche neuen Argumente die Anwälte vor Gericht einbringen könnten.“
       Sie hofft, dass der gewählte US-Präsident Joe Biden nach seinem Amtsantritt
       die Strafverfolgung Assanges beilegen könnte. Biden soll am 20. Januar in
       den USA vereidigt werden und damit die Ära Donald Trumps beenden.
       
       Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, warnte vor einem
       Präzedenzfall, „der investigativen Journalisten den Schutz der
       Pressefreiheit verweigert und den Weg für ihre Strafverfolgung unter dem
       Vorwurf der Spionage ebnet“. Das Urteil vom Montag sei gefährlich. Es gehe
       nur noch um die Frage, ob Assange fit genug sei, um die Haftbedingungen in
       den USA zu erdulden, sagte Melzer einer Mitteilung zufolge.
       
       6 Jan 2021
       
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       einsetzt.