# taz.de -- Steigende Mieten im Berliner Umland: Wohnungsmangel wegdefiniert
       
       > Die Brandenburger Landesregierung will Mietpreisbegrenzungen in
       > zahlreichen Kommunen aufheben. Mieterbund und die Linke kritisieren den
       > Zeitpunkt.
       
 (IMG) Bild: Hoch, höher, Potsdam: Nicht nur dort steigen die Mieten
       
       Potsdam taz | Während Berlin den Mietendeckel hat und über Enteignungen
       diskutiert, ticken in der Mark die Uhren anders. Denn seit gut einem Jahr
       regiert die CDU wieder mit und kontrolliert das Bauministerium. Nun zeigen
       sich die ersten Auswirkungen: Zwar will das Ministerium die zum Jahresende
       auslaufenden Verordnungen zu Mietpreisbremse bei Neuvermietungen und
       Kappungsgrenze für Bestandsmieten verlängern, aber die Zahl der Kommunen,
       in denen das gilt, wird von 31 auf 19 gekürzt. Mieten in einem Dutzend
       Berliner Umlandkommunen können so ab Januar um bis zu 20 Prozent erhöht
       werden.
       
       Rausgefallen sind 15 Speckgürtelkommunen – beispielsweise Oranienburg und
       viele Gemeinden im Umfeld des Flughafens BER und der Tesla-Fabrik, die
       eigentlich weiteren Zuzug und steigende Mieten erwarten. Das Ministerium
       beruft sich zur Begründung auf zwei Gutachten, die nach monatelanger
       Verzögerung Mitte Dezember veröffentlicht wurden. Sowohl der Ansatz der
       Gutachten als auch die Interpretation der Ergebnisse werfen Fragen auf.
       
       Eines untersuchte Wirksamkeit und mögliche Schäden durch die Regelungen. Es
       kommt zu dem Schluss, dass weder Bautätigkeit noch Modernisierungen und
       Instandhaltung gelitten hätten. Die Mietbegrenzungen seien allerdings nur
       gering wirksam, weil sie am Ende nur auf Initiative der einzelnen
       betroffenen Mieter durchgesetzt werden können.
       
       Das zweite Gutachten beschäftigt sich mit der Frage, in welchen Kommunen
       die strengeren Regeln gelten sollen, weil der Wohnungsmarkt dort angespannt
       sei. Dazu werden vier Kriterien untersucht. Treffen drei davon zu, gilt der
       Wohnungsmarkt in dieser Kommune als angespannt. Weichen die Werte zu stark
       vom bundesweiten Durchschnitt ab, gehen sie in die Wertung ein.
       
       ## Die Marktlage ist angespannt
       
       Doch an einigen Stellen hat der Ansatz Schwächen – etwa beim Kriterium des
       sogenannten Wohnungsversorgungsgrads. Dabei wird die Zahl der vorhandenen
       Wohnungen ins Verhältnis zur Zahl der ansässigen Haushalte gesetzt. Liegt
       der Wert etwa bei 1, gibt es rechnerisch genug Wohnungen. Doch auf den
       Wohnungsmärkten im Speckgürtel konkurrieren Ortsansässige mit oft
       zahlungskräftigeren Zuziehenden. Die Nachfrage ist also tatsächlich höher.
       Dennoch führt die Anwendung dieses Kriteriums dazu, dass die strenge
       Mietpreisbegrenzung in elf Kommunen aufgehoben werden soll.
       
       Aus Sicht vieler betroffener Kommunen dürfte das Ergebnis enttäuschend
       sein. Denn sie wurden von den Gutachtern sogar befragt: Drei Viertel der
       befragten Kommunen schätzen die Marktlage als angespannt oder sehr
       angespannt ein. Fünf Jahre zuvor waren es nur 40 Prozent. Und 57 Prozent
       der Kommunen erwarten auch in fünf Jahren noch einen angespannten
       Wohnungsmarkt. Die Gutachter selbst kommen zu dem Urteil, dass „in den
       nächsten Jahren auch eine weitere Zunahme der Wohnungsnachfrage in den
       Stadt-Umland-Gemeinden von Berlin zu erwarten“ ist.
       
       Die im Land oppositionelle Linke will die Landesregierung zu einem anderen
       Vorgehen bringen. In einem Antrag fordert sie, die bestehenden Verordnungen
       pauschal um ein halbes Jahr zu verlängern. In der Zwischenzeit könnten dann
       neue Regelungen ausgearbeitet und weitere Städte und Gemeinden mit
       angespanntem Wohnungsmarkt in deren Geltungsbereich aufgenommen werden.
       
       Die Linke wirft dem Ministerium außerdem ein intransparentes Vorgehen vor,
       weil die Gutachten erst spät veröffentlicht wurden. Zudem sei die
       Datengrundlage nicht nachvollziehbar, sagte die wohnungs- und
       mietenpolitische Sprecherin der Linke-Landtagsfraktion, Isabelle Vandre,
       der taz. Daten zu den tatsächlich leer stehenden Wohnungen fehlten.
       
       Bei den mitregierenden Grünen sieht man die Einschränkung des
       Geltungsbereichs gar nicht kritisch. Stattdessen bejubelt man, dass die
       Verordnungen überhaupt neu aufgesetzt werden. „Ein wichtiges Signal an die
       Mieterinnen und Mieter im Land Brandenburg“, teilte die Fraktion mit. „Im
       berlinnahen Raum wie Potsdam, Kleinmachnow, aber auch Blankenfelde steigen
       die Mieten nach wie vor und Wohnraum wird knapper.“
       
       Der Brandenburger Mieterbund ist nicht erfreut. Er hatte gefordert, dass
       die Verordnungen um fünf Jahre verlängert werden. Mieterbundschef Rainer
       Radloff weist auch auf den Zeitpunkt hin: Mitten in der Coronakrise
       Mieterhöhungen bis zu 20 Prozent zu ermöglichen sei nicht vermittelbar.
       
       Die Vermieterseite will die Begrenzungen natürlich am liebsten ganz
       weghaben. Der Verband berlin-brandenburgischer Wohnungsunternehmen
       beispielsweise hatte die beiden Landesverordnungen schon bei ihrer
       Einführung als Investitionsbremse bezeichnet. Die Vermutung widerlegt
       allerdings das Gutachten. Weder Expertengespräche noch die Zahl der
       Baugenehmigungen wiesen auf eine Einschränkungen der Bautätigkeit hin.
       
       23 Dec 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Zschieck
       
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