# taz.de -- GroKo einigt sich auf Maßnahmenpaket: Kurzarbeitergeld verlängert
       
       > Union und SPD haben sich geeinigt, Unternehmen weiter finanziell zu
       > unterstützen. Die Koalition fand außerdem einen Kompromiss beim
       > Streitthema Wahlrechtsreform.
       
 (IMG) Bild: Haben sich doch noch zusammengerauft: Die Spitzen von Union und SPD wollen das Wahlrecht reformieren
       
       Berlin dpa/epd/afp | Die Spitzen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD
       haben sich nach langen Differenzen überraschend auf eine Wahlrechtsreform
       verständigt und zugleich auf ein Gesamtpaket zur Verlängerung von
       Coronamaßnahmen. Kern ist die Verlängerung des [1][Kurzarbeitergelds]. Es
       soll statt einem Jahr bis zu zwei Jahre gezahlt werden können, teilten die
       Parteivorsitzenden von CDU, SPD und CSU am späten Dienstagabend nach einer
       Sitzung des Koalitionsausschusses in Berlin mit.
       
       Zudem soll der Mittelstand längere Hilfen bekommen und Eltern mehr bezahlte
       Tage, wenn ihre Kinder erkrankt sind. Nach den Worten der CDU-Vorsitzenden
       Annegret Kramp-Karrenbauer zeigte die Koalition mit dem Paket, dass sie ein
       gutes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 handlungsfähig
       ist.
       
       ## Die Beschlüsse im Überblick:
       
       Die Wahlrechtsreform sieht vor, dass ein weiteres Anwachsen des Bundestags
       schon bei der Wahl 2021 durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden
       soll. Die eigentliche Reform des Wahlrechts soll dem Beschluss zufolge nun
       erst im zweiten Schritt für die Bundestagswahl 2025 greifen: Die Zahl der
       Wahlkreise wird um 19 reduziert, zudem soll es eine Beschränkung bei den
       Ausgleichsmandaten geben. Bis zu drei Überhangmandate sollen dann nicht
       mehr durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.
       
       Für die Bundestagswahl im kommenden Jahr soll eine Übergangslösung gelten:
       Die Zahl der Wahlkreise wird – anders als von der Union gewünscht – noch
       nicht reduziert. Eine Begrenzung der Zahl der Überhangmandate soll aber
       durch Veränderungen beim sogenannten ersten Zuteilungsschritt – also bei
       der Verteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Bundesländer –
       erreicht werden.
       
       Diesen Kompromiss erzielten die Koalitionsspitzen in achtstündigen
       Verhandlungen. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer charakterisierte die
       Gespräche als „schwierig“, CSU-Chef Markus Söder als „etwas zäh“. Zum
       Verlauf der Beratungen sagte er: „Da war am Anfang weniger Wumms und mehr
       Bumms.“ Es sei aber ein „fairer Kompromiss“ herausgekommen.
       
       Zufrieden zeigte sich auch SPD-Chef Norbert Walter-Borjans. Der Kompromiss
       stelle sicher, dass bereits nach der Wahl 2021 „der Bundestag kleiner wird
       als bisher“, sagte er. „Es sind wichtige Bremsen, die da eingezogen
       werden.“
       
       Die Koalitionsspitzen standen unter hohem Einigungsdruck angesichts des
       nächsten Wahltermins im kommenden Jahr. Die Koalition muss nun aber erst
       einmal auf die Opposition zugehen und versuchen, auch diese einzubinden.
       Üblicherweise werden Fragen des Wahlrechts mit breiter Mehrheit im
       Bundestag beschlossen.
       
       Unternehmen in Deutschland können Jobs in der [2][Coronak]rise weiter durch
       erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24
       Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe
       gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben.
       Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
       Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit
       schultern kann, will die Koalition Steuergeld lockermachen – und zwar als
       Zuschuss und nicht als Darlehen.
       
       Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig
       erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen
       für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben,
       die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige
       Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden – aber nur wenn eine
       Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.
       
       Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem
       vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat
       erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden,
       deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
       Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen
       Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.
       
       Gesetzlich Versicherten stehen in diesem Jahr wegen der Coronakrise mehr
       Krankentage zur Betreuung ihrer Kinder zur Verfügung. Für Elternpaare soll
       das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für
       Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Zur Pflege eines
       erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie
       Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für
       alle Kinder unter zwölf Jahren.
       
       Auch bei Schul- und Kitaschließungen wegen Corona sollen Kinder ärmerer
       Eltern weiter kostenloses Mittagessen erhalten können. Die Kinder sollen
       bis 31. Dezember 2020 mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt
       werden. Wie viele Kinder von der Sonderregelung zuletzt Gebrauch gemacht
       hatten, geht aus dem Beschlusspapier nicht hervor. Kritiker hatten im
       Frühjahr bemängelt, dass Lieferungen nach Hause durch einen kommunal
       anerkannten Anbieter nur schwer umsetzbar seien.
       
       Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann
       in diesem Jahr bis zu 20 Arbeitstage frei machen. Das
       Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch
       genommen werden.
       
       Die Überbrückungshilfen für besonders belastete Unternehmen sollen bis Ende
       des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet.
       Erstattet werden nach derzeitigem Stand für die Monate Juni bis August fixe
       Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro. Für die Zuschüsse hatte
       der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die
       Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren komplex ist – die
       Politik will Betrugsfälle wie bei Coronasoforthilfen verhindern. Die
       Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten
       Konjunkturpakets der Koalition.
       
       Die Lockerungen im Insolvenzrecht werden ebenfalls verlängert, um in der
       Coronakrise eine Pleitewelle zu verhindern. Demnach wird die Regelung über
       die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der
       Überschuldung bis Ende des Jahres weiterhin ausgesetzt. Die
       Insolvenzantragspflicht war im März bis Ende September ausgesetzt worden
       für Fälle, in denen eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung von Firmen
       auf den Folgen der Coronapandemie beruht.
       
       Aus den EU-Coronahilfsgeldern soll eine digitale Bildungsoffensive
       finanziert werden, die zum einen aus 500 Millionen Euro für die Ausstattung
       von Lehrern mit digitalen Endgeräten besteht. Zum anderen soll der Aufbau
       einer bundesweiten Bildungsplattform vorangetrieben werden, die etwa einen
       geschützten und qualitätsgesicherten Raum für hochwertige digitale
       Lehrinhalte ermöglichen soll.
       
       Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmer sollen erleichterten
       Zugang zur Grundsicherung erhalten. Dazu will die Koalition beim
       Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Auch der wegen der
       Coronakrise erleichterte Zugang zur Grundsicherung insgesamt soll
       verlängert werden – bis 31. Dezember 2021.
       
       Eine Arbeitsgruppe soll ausloten, wie Bürokratie weiter abgebaut werden
       kann. Konkret heißt es in einem Papier, die Koalition werde eine
       hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, die Regelungsinhalte für ein
       „Bürokratienentlastungsgesetz IV“ identifiziere. Ziel des Gesetzes solle es
       sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die hohen
       geltenden Standards zu erhalten.
       
       26 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Staatliche-Coronahilfe/!5704192
 (DIR) [2] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Kurzarbeitergeld
 (DIR) Schwarz-rote Koalition
 (DIR) Wahlrecht
 (DIR) Rettungsschirm
 (DIR) Bundesländer
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Kurzarbeitergeld
 (DIR) Lesestück Recherche und Reportage
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Hohe Energiepreise: Dramatisch unterschätzt
       
       Die Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen kommen viel zu spät. Und
       Endverbraucher:innen von Energie werden mit der Krise ganz allein
       gelassen.
       
 (DIR) Bund-Länder-Gipfel zu Coronamaßnahmen: Verbrauchte Gemeinsamkeiten
       
       Stundenlang ringen die Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin über
       gemeinsame Wege in der Coronakrise. Es ist kompliziert geworden.
       
 (DIR) GroKo einigt sich auf Wahlrechtsreform: Der XXL-Bundestag rückt näher
       
       Union und SPD haben sich auf eine Wahlrechtsreform geeinigt, die aber erst
       ab der übernächsten Wahl wirklich greifen soll. Die Opposition ist empört.
       
 (DIR) Staatliche Coronahilfe: „Kurzarbeit ist relativ billig“
       
       Das Kurzarbeitergeld ist eine Erfolgsgeschichte. Und der Missbrauch der
       Maßnahme kein Kavaliersdelikt, sagt der Ökonom Sebastian Dullien.
       
 (DIR) Staatliche Coronahilfe: Stütze für Millionen
       
       Das Kurzarbeitergeld soll auf 24 Monate verlängert werden. In der Kasse der
       Arbeitslosenversicherung fehlen dadurch Milliarden Euro.
       
 (DIR) SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz: Sieger der Niederlage
       
       Finanzminister Olaf Scholz hat gegen das SPD-Führungsduo verloren. Nun soll
       er Kanzler werden. Weil er Krisen bewältigen kann.