# taz.de -- Kampf gegen Rechts: Härtere Strafen für Rassismus
       
       > Der Bundesgerichtshof kassierte ein Urteil gegen einen Rechtsextremen.
       > Beim Strafmaß müsse fremdenfeindliche Motivation stets berücksichtigt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Wenn ein Täter aus rassistischen Motiven handelt, muss er härter bestraft werden
       
       Wenn ein Täter aus [1][rassistischen Motiven] handelt, muss er härter
       bestraft werden. Darauf wies jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) hin und hob
       ein Strafurteil aus Koblenz auf, das diesen Grundsatz missachtete.
       
       Konkret ging es um Vorfälle im Jahr 2011. Eine Gruppe junger Männer aus dem
       Umfeld des neonazistischen Aktionsbüros Mittelrhein besprühte vier
       Schulgebäude in Rheinland-Pfalz mit Graffitiparolen wie „Hitzefrei statt
       Völkerbrei“ oder „Die Deutsche Jugend wehrt sich“. Das Landgericht Koblenz
       wertete dies acht Jahre später in seinem Urteil gegen einen der Täter als
       gemeinschädliche Sachbeschädigung.
       
       Der Mann soll außerdem in Düsseldorf an einem Marsch der „Unsterblichen“
       teilgenommen haben. Dabei zogen Nazis mit weißen Masken, dunkler Kleidung
       und Fackeln durch die Stadt. Der Aufmarsch unter dem Motto „Volkstod
       stoppen“ erinnerte an Fackelmärsche im Dritten Reich. Dabei habe der Mann
       gegen das Uniformverbot verstoßen, befand das Landgericht Koblenz.
       
       Die Koblenzer Richter verurteilten den Mann zwar, verzichteten dann aber
       auf jegliche Bestrafung. Dies ist nach Paragraf 60 Strafgesetzbuch möglich,
       „wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind,
       daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“ Die
       Koblenzer Richter beriefen sich auf die Belastungen für den Angeklagten
       wegen der jahrelangen Verfahrensdauer und einer zeitweisen U-Haft.
       
       ## Fremdenfeindliche Tatmotivation nicht beachtet
       
       Auf Revision der Staatsanwaltschaft hat nun aber der 3. BGH-Strafsenat, der
       für Staatsschutz zuständig ist, das Koblenzer Urteil teilweise aufgehoben.
       Die Verurteilung des Mannes bleibt zwar bestehen, aber das Landgericht
       Koblenz muss über die Strafe neu entscheiden. Der BGH begründete die
       Aufhebung damit, dass die Koblenzer Richter in ihren Überlegungen zur
       Strafhöhe nur mildernde Aspekte erwähnt hatten, die „fremdenfeindliche
       Tatmotivation“ des Mannes aber nicht beachteten.
       
       Im Strafgesetzbuch heißt es zwar erst seit 2015, dass „rassistische,
       fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele bei der
       Strafzumessung zu berücksichtigen sind (Paragraph 46). Diese
       Gesetzesänderung hatte laut BGH aber nur klarstellenden Charakter. Auch bei
       Taten vor 2015 mussten rassistische Ziele strafverschärfend berücksichtigt
       werden. Strafverschärfend sei dabei nicht die rassistische Gesinnung an
       sich, sondern die Verwirklichung der Gesinnung durch konkrete Straftaten,
       so der BGH.
       
       Wie der Bundestag im Juni beschlossen hat, werden künftig auch
       „antisemitische“ Ziele eines Täters im Strafgesetzbuch ausdrücklich als
       strafverschärfend erwähnt. Auch dies hat nach wohl einhelliger Meinung nur
       klarstellende Bedeutung. (Az.: 3 StR 40/20)
       
       21 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Erinnerung-an-Hanau-Anschlag/!5703141
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Bundesgerichtshof
 (DIR) Justiz
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Thüringen
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Anschlag in Hanau
 (DIR) deutsche Justiz
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Anwalt vertritt Opfer von Rassismus: „Wäre das einer weißen Person passiert?“
       
       Blaise Francis El Mourabit ist Anwalt. Er vertritt Menschen, die
       rassistische Gewalt und Racial Profiling erfahren haben – pro bono.
       
 (DIR) Linken-Politikerin über rechte Gewalt: „Wie weit muss es kommen?“
       
       In Erfurt sollen zwölf mutmaßliche Neonazis drei Männer verprügelt haben.
       Die Verdächtigen sind wieder frei. Katharina König-Preuss kritisiert das.
       
 (DIR) Maßnahmen gegen rechten Terror: Was tun gegen den Hass?
       
       Politik und Zivilgesellschaft diskutieren nach dem Hanau-Anschlag, was
       gegen rechten Terror hilft. Acht Punkte, die etwas verbessern könnten.
       
 (DIR) Verschärfung des Strafgesetzbuchs: Beleidigungen werden teurer
       
       Das Bundeskabinett will Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und
       Hasskriminalität beschließen. Es geht vor allem um rechten Hass im Netz.