# taz.de -- Verschärfung des Strafgesetzbuchs: Beleidigungen werden teurer
       
       > Das Bundeskabinett will Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und
       > Hasskriminalität beschließen. Es geht vor allem um rechten Hass im Netz.
       
 (IMG) Bild: Facebook und Twitter müssen strafbare Hasspostings künftig der Polizei melden
       
       Freiburg taz | Die Bundesregierung will Beleidigungen im Internet schneller
       und effizienter bestrafen. Die entsprechende Verschärfung des
       Strafgesetzbuchs ist Teil eines Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und
       Hasskriminalität, das das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will.
       
       „Den Tatbestand der Beleidigung werden wir an die Besonderheiten des Netzes
       anpassen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere dessen unbegrenzte
       Reichweite und die aufgrund vermeintlicher Anonymität oft sehr aggressive
       Begehungsweise“, heißt es im Maßnahmenpaket, das der taz vorliegt.
       
       Eine Beleidigung ist strafrechtlich definiert als Angriff auf die Ehre
       durch Kundgabe der Missachtung. Ob „du Wichser“ eine strafbare Beleidigung
       ist, kommt immer auf den Anlass und die Vorgeschichte an. Die Justiz muss
       dabei in der Regel das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen mit der
       Meinungsfreiheit des Äußernden abwägen. Beleidigung ist auch gegenüber
       abwesenden Personen möglich.
       
       Bei einer Beleidigung droht bisher eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis
       zu einem Jahr. Zum Vergleich: Beim Diebstahl oder der Körperverletzung
       reicht der Strafrahmen bis zu fünf Jahren Gefängnis. Vermutlich wird der
       Strafrahmen für Beleidigungen im Internet nun auf zwei Jahre erhöht.
       
       ## Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung erhöhen
       
       Wahrscheinlich wird im Strafgesetzbuch nicht das „Internet“ erwähnt,
       sondern technikneutral formuliert. Naheliegend ist eine Strafschärfung für
       den Fall, dass die Beleidigung „öffentlich“ erfolgt. Eine solche
       Strafschärfung gibt es schon bei der Verleumdung und der üblen Nachrede.
       „Öffentlich“ ist eine Äußerung, wenn eine unüberschaubare Zahl von Menschen
       Kenntnis erlangen kann. Das gälte in der Regel also auch für Äußerungen im
       Netz.
       
       Die Strafverschärfung wird vermutlich kaum jemand von Beleidigungen
       abhalten. Schließlich gilt die erhöhte Strafdrohung für öffentliche
       Verleumdungen schon seit Jahrzehnten. Viel wichtiger ist es, die
       Wahrscheinlichkeit einer Bestrafung zu erhöhen.
       
       Hier kommt nun die im Maßnahmenpaket ebenfalls enthaltene
       [1][Anzeigepflicht für soziale Netzwerke] ins Spiel. Facebook und Twitter
       müssen strafbare Hasspostings künftig nicht nur löschen, sondern auch der
       Polizei melden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll entsprechend
       geändert werden.
       
       Allerdings gilt das [2][NetzDG] bisher nicht für Beleidigungen, weil diese
       von der Polizei nur auf Antrag verfolgt werden. Hier sind deshalb noch zwei
       Änderungen erforderlich: Erstens muss für öffentliche Beleidigungen das
       Antragserfordernis im Strafgesetzbuch gestrichen werden. Zweitens müssen
       öffentliche Beleidigungen dann ausdrücklich im NetzDG erwähnt werden.
       
       Das Maßnahmenpaket, das jetzt beschlossen werden soll, ist erst mal nur ein
       Eckpunktepapier. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bis Ende
       des Jahres konkrete Gesetzentwürfe vorlegen.
       
       30 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bestrafung-von-Hassdelikten-im-Netz/!5634233
 (DIR) [2] /NetzDG/!t5474839/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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