# taz.de -- Urteil gegen Wächter von KZ Stutthof: An das Grauen gewöhnt
       
       > Das Hamburger Landgericht hat einen ehemaligen SS-Mann zu einer
       > Bewährungsstrafe verurteilt. Bis zuletzt zeigte der 93-Jährige kaum
       > Schuldbewusstsein.
       
 (IMG) Bild: Zeigte vor allem Mitleid für sich selbst: Bruno D., der ehemalige KZ-Wächter aus Stutthof
       
       Hamburg taz | Hut, Sonnenbrille, Aktenmappe. Am letzten Verhandlungstag
       verdeckte Bruno D. sein Gesicht vor den Kameras genau wie an den anderen
       Verhandlungstagen. Kurz nach 11 Uhr sprach das Landgericht Hamburg den
       ehemaligen SS-Wachmann im KZ Stutthof wegen Beihilfe zum Mord in 5.232
       Fällen und der Beihilfe zum versuchten Mord für schuldig. Das Urteil gegen
       den heute 93-Jährigen: zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung. Verhandelt
       wurde vor der Jugendstrafkammer des Hamburger Landgerichts, weil der
       Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war.
       
       D. war als [1][17-Jähriger] zur Wachmannschaft des KZ Stutthof gekommen. In
       dem Lager nahe Danzig ermordete die SS im Zweiten Weltkrieg etwa 65.000
       Menschen: Juden, Polen und politische Gefangene.
       
       Staatsanwalt Lars Mahnke hatte D. vorgehalten, durch seinen Wachdienst von
       August 1944 bis April 1945 Beihilfe zu 5.232 der Morde geleistet zu haben.
       D. sei ein „Rädchen der Mordmaschinerie“ gewesen, hatte Mahnke betont und
       eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert. Das Urteil blieb nun
       schlussendlich hinter dieser Forderung zurück.
       
       Die vierzig Nebenkläger, darunter 35 Überlebende des KZ, hatten eine
       Verurteilung gefordert. Nicht aus Rache, sondern um dessen Taten juristisch
       als Verbrechen bewertet zu wissen. Keiner der Nebenkläger forderte am
       Donnerstag eine höhere Strafe. Einzelne hatten von Anfang an gar keine
       Inhaftierung gefordert– trotz des Erlittenen.
       
       ## „Gehilfe dieser menschengemachten Hölle“
       
       Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring sagte am Donnerstag, dass der
       Angeklagte den Opfern „entsetzliches Unrecht“ angetan habe. An D. gewandt
       sagte sie, dieser sehe sich „weiter nur als Beobachter“. Doch er wäre ein
       „Gehilfe dieser menschengemachten Hölle“ gewesen.
       
       An mehreren Verhandlungstagen hatten Überlebende im Saal oder per
       Liveschaltungen von täglichen Misshandlungen wie Schlägen und stundenlangen
       Appellen, Hinrichtungen sowie von Hunger und einer Fleckfieber-Epidemie
       berichtet. „Wie konnten Sie sich bloß an das Grauen gewöhnen?“ fragte
       Meier-Göring den Angeklagten.
       
       Der nahm die Ausführung ohne sichtbare Regung auf. Bis zum Ende ließ er
       erkennen, bei sich keine Verantwortung zu sehen, fühlte sich nicht schuldig
       an den Morden. Beim Dienst will er auch keine Nazis kennengelernt haben.
       
       Er sagte zwar, dass ihm die KZ-Insassen leid taten, hauptsächlich schien
       sein Mitleid allerdings [2][ihm selbst zu gelten]. So setzte er sich mit
       dem KZ-Insassen gleich. Vor dem Musterungsarzt habe er so nackt dagestanden
       wie die Leichen, die er im KZ gesehen habe, sagte er. Meier-Göring merkte
       sogleich an: ein „unpassender Vergleich“.
       
       In den 45 Verhandlungstagen erwähnte D. immer wieder, nicht freiwillig vor
       Ort gewesen zu sein. Der historische Sachverständige Stefan Hördler legte
       aber dar, dass D. trotz seines Wissens um die Zustände niemals eine
       Versetzung beantragt hatte– was durchaus eine Möglichkeit gewesen wäre.
       Diese Idee schien D. aber nie gekommen zu sein.
       
       Mit dem Urteil endet wohl einer der letzten Prozesse gegen NS-Verbrecher.
       Viele Täter von damals sind heute schlicht nicht mehr am Leben. Zum
       Verfahrensbeginn hatte die Vorsitzende Richterin Meier-Göring die
       historische Bedeutung des Verfahrens dann auch nicht bloß verbal
       hervorgehoben. Sie ließ Journalisten und Prozessbeobachter trotz
       Jugendstrafkammer zu, wegen der „herausragenden zeitgeschichtlichen
       Bedeutung“ – und auch wegen den „neonationalsozialistischen Tendenzen in
       Deutschland“.
       
       23 Jul 2020
       
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