# taz.de -- Mildes Urteil für einen KZ-Wachmann: Furchtbare deutsche Langmut
       
       > Das Urteil gegen den Wächter des KZ Stutthof ist lächerlich. Und trotzdem
       > wichtig. Es erweitert die Verantwortung im NS-System. Doch es kommt zu
       > spät.
       
 (IMG) Bild: Mit dem Urteil geht vorerst einer der letzten NS-Prozesse zu Ende
       
       Zwei Jahre auf Bewährung für die Beihilfe zum Mord in 5.232 Fällen: Das
       Missverhältnis zwischen dem begangenen Verbrechen und der Strafe scheint
       riesig. Aber kann es überhaupt ein gerechtes Urteil in einem Prozess geben,
       in dem ein 93 Jahre alter Angeklagter vor einem Jugendgericht steht, für
       Taten, die er als 17-Jähriger begangen hat? Es ist nicht die [1][Schuld von
       Bruno D.], dass ihm erst jetzt der Prozess gemacht worden ist.
       
       Dafür trägt die bundesdeutsche Justiz die Verantwortung, die über
       Jahrzehnte eine furchtbare Langmut gegenüber den KZ-Wachmännern geübt hat.
       Von den rund 6.000 Frauen und Männern, die in Auschwitz eingesetzt worden
       sind, wurden etwas weniger als 50 für ihre Untaten bestraft. Noch weniger
       waren es [2][im Fall des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig], wo
       Bruno D. seinen Dienst auf einem der Wachtürme schob.
       
       Wichtiger als das milde Strafmaß aber ist, dass das Gericht zum ersten Mal
       deutlich gemacht hat, dass nicht nur diejenigen, die in einem
       Vernichtungslager wie Sobibor oder Auschwitz Wachdienste erledigten und
       damit das Tötungssystem ermöglichten, sich der Beihilfe zum Mord schuldig
       gemacht haben, sondern [3][auch die Frauen und Männer, die in einem KZ
       eingesetzt waren].
       
       Beihilfe zum Mord, das bedeutet im letzteren Fall auch die Unterstützung
       von lebensfeindlichen Zuständen, die den massenhaften Tod der Inhaftierten
       zur Folge hatten. Damit hat das Gericht deutlich gemacht, dass der
       systematische Mord, ob in Gaskammern oder durch Verhungernlassen, gleich zu
       bewerten ist, nämlich als Wesensmerkmal des NS-Unrechtssystem.
       
       Deshalb ist dieses Urteil wichtig. Es markiert, wie der deutsche
       Rechtsstaat das damalige Geschehen bewertet. Das Urteil kommt dennoch zu
       spät und hat mehr symbolische Bedeutung. Denn es ist absehbar, dass sich
       die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen ihrem Ende zuneigt, weil
       die Täter 75 Jahre nach den Verbrechen aussterben. Die allermeisten von
       ihnen hat die Bundesrepublik davonkommen lassen.
       
       23 Jul 2020
       
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 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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