# taz.de -- Verfassungsgericht urteilt zu EZB: Ankäufe teils verfassungswidrig
       
       > Die EZB hat mit Ankäufen von Staatsanleihen teilweise gegen das
       > Grundgesetz verstoßen. Bundestag und Regierung hätten die Beschlüsse
       > prüfen müssen.
       
 (IMG) Bild: Der Sitz der Europäischen Zentralbank am Ufer des Mains in Frankfurt
       
       Karlsruhe afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren
       Verfassungsbeschwerden gegen ein umstrittenes Anleihenkaufprogramm der
       Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Danach verstößt der [1][Ankauf
       von Staatsanleihen] durch die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise gegen
       das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse
       nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht
       in Karlsruhe am Dienstag.
       
       Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten
       Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Beschwerdeführer sind unter
       anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd
       Lucke.
       
       Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. „Bundesregierung und
       Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung
       verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm)
       entgegenzutreten“, heißt es in dem Urteil.
       
       Im Kern geht es darum, ob die Währungshüter im Rahmen ihrer Geldpolitik
       Staatsanleihen der Euroländer in Billionenhöhe erwerben dürften. Die
       Entscheidung könnte unter anderem Einfluss haben auf die jüngsten
       Stützungsmaßnahmen der [2][EZB im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen]
       der Coronavirus-Pandemie. Denn zu diesen gehören umfangreiche neue
       Anleihenkäufe im Volumen von 750 Milliarden Euro bis zum Jahresende.
       
       5 May 2020
       
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