# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Bankenunion ist okay
       
       > Die Richter in Karlsruhe haben entschieden: Eine gemeinsame
       > Bankenaufsicht durch die EZB und ein Notfallfonds für marode Geldhäuser
       > sind rechtens.
       
 (IMG) Bild: Die Karlsruher Verfassungsrichter haben der europäischen Bankenunion ihren Segen gegeben
       
       Karlsruhe dpa | Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame
       Fonds zur Abwicklung von Geldhäusern in Schieflage halten der Überprüfung
       durch das Bundesverfassungsgericht stand. Die Karlsruher Richter wiesen am
       Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden gegen die [1][europäische Bankenunion]
       ab.
       
       Hinter dieser Entscheidung stünden allerdings „ebenso komplexe wie
       grundsätzliche Überlegungen zur europäischen Kompetenzordnung“, kündigte
       Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Urteilsverlesung an. „Nach
       eingehender Prüfung“ sei ausschlaggebend gewesen, dass die Aufsicht über
       die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig auf die Europäische
       Zentralbank (EZB) übertragen worden sei. Nach Interpretation des Senats
       seien umfangreiche Befugnisse bei den nationalen Aufsichtsbehörden
       verblieben.
       
       Zum Schutz vor neuen Finanzkrisen werden die größten Banken und
       Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der EZB in Frankfurt
       überwacht. Ihrer Kontrolle unterstehen derzeit 114 „bedeutende“ Institute.
       19 davon sind in Deutschland, zum Beispiel die [2][Deutsche Bank], die
       Commerzbank und die Bayerische Landesbank. Für die rund 1400 „weniger
       bedeutenden“ deutschen Institute sind nach wie vor die nationale
       Finanzaufsicht Bafin und die Bundesbank zuständig.
       
       Die Aufseher prüfen regelmäßig den Geschäftsbetrieb der Geldhäuser. Fallen
       besondere Risiken auf, können sie Banken vorschreiben, sich dickere
       Kapitalpuffer zuzulegen. Sie sind auch befugt, Manager abzulehnen oder
       einem Institut die Zulassung zu entziehen. Zweite Säule der Bankenunion ist
       ein Notfallfonds, um zahlungsunfähige Großbanken ohne Rückgriff auf
       Steuergelder abwickeln zu können. Er wird von einem Ausschuss mit Sitz in
       Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein. Bis zum Jahr 2024 sollen
       so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen.
       
       Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber
       („Europolis“-Gruppe) hatten vorgebracht, dass Deutschland damit große
       finanzielle Risiken eingehe und gleichzeitig viel zu viel Macht aus der
       Hand gebe. Für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen auf
       europäische Ebene fehle die rechtliche Grundlage.
       
       30 Jul 2019
       
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