# taz.de -- EZB sieht schwere Rezession kommen: Lagarde hält an Notprogrammen fest
       
       > Die Europäische Zentralbank stellt erschreckende Szenarien zur
       > EU-Wirtschaft vor, bietet aber die weitere Hilfe der Geldpolitik an.
       
 (IMG) Bild: „So weit und so lange wie möglich“;: Zentralbankchefin Christine Lagarde
       
       Berlin taz | Die Europäische Zentralbank (EZB) hat neue Szenarien
       präsentiert, welche Folgen die Corona-Pandemie für die Eurozone haben
       könnten. Danach würde die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr im schlimmsten
       Fall um 12 Prozent einbrechen. Im besten Fall würde das Minus nur 5 Prozent
       betragen. Entscheidend wird sein, wie schnell die Kontaktsperren enden.
       
       Die EZB will vorerst abwarten und hat daher auf ihrer Sitzung am Donnerstag
       noch keine weiteren Notmaßnahmen beschlossen. EZB-Präsidentin Christine
       Lagarde versicherte jedoch, dass die Zentralbank ihr Kaufprogramm für
       Anleihen jederzeit ausweiten könne. Im März hatte die [1][EZB entschieden,
       bis Ende des Jahres zusätzliche 750 Milliarden Euro einzusetzen, um
       Anleihen von Eurostaaten und Unternehmen zu erwerben]. Lagarde erklärte
       nun, dass der EZB-Rat bereit sei, den Umfang dieses Notprogramms „so weit
       und so lange wie nötig anzupassen“.
       
       Die EZB kauft Anleihen, um die Zinsen für einzelne Eurostaaten zu drücken.
       Dazu legt sie ihr Mandat sehr großzügig aus. Eigentlich darf die EZB nur
       maximal ein Drittel der Staatsanleihen eines Eurolandes erwerben; zudem
       müssen die Papiere aller Eurostaaten gekauft werden – und zwar abhängig von
       ihrer ökonomischen Bedeutung. Doch diese Regeln werden momentan ignoriert,
       um Ländern wie Italien gezielt zu helfen.
       
       ## Wichtiges Urteil in der kommenden Woche
       
       Die EZB kauft bereits seit 2015 Anleihen auf, um die Eurozone zu
       stabilisieren. Ende März 2020 hielt die Zentralbank Papiere im Wert von
       2,78 Billionen Euro in ihren Büchern. Gegen diese Kaufprogramme ist in
       Deutschland wiederholt geklagt worden; am kommenden Dienstag wird ein
       weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
       
       Die Kläger werfen der EZB vor, mit ihren Anleihenkäufen eine indirekte
       Staatsfinanzierung zu betreiben, was die Statuten der Zentralbank
       eigentlich verbieten. Diese kritische Sicht machte sich das
       Bundesverfassungsgericht 2017 weitgehend zu eigen. Allerdings wollten die
       deutschen Verfassungsrichter zunächst die Meinung des Europäischen
       Gerichtshofs einholen, der dann im Dezember 2018 urteilte, dass die EZB
       ihre Statuten nicht verletzt.
       
       Nun muss das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheiden. Am Dienstag
       geht es zwar offiziell um die Anleihekäufe ab 2015, doch wird das Urteil
       aus Karlsruhe auch entscheiden, ob die EZB ihre Notprogramme in der
       Corona-Krise fortsetzen kann.
       
       1 May 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesbank.de/resource/blob/828904/591625bfff8265ae12bf5210b061f0d2/mL/2020-03-18-pepp-download.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Herrmann
       
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