# taz.de -- Urteile gegen IS-AnhängerInnen: Rechtsstaat gegen IslamistInnen
       
       > In gleich drei Prozessen wurden IslamistInnen verurteilt. Zwei Frauen
       > waren zum IS ausgereist, ein Mann hatte solche Ausreisen unterstützt.
       
 (IMG) Bild: Verurteilt zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft: Carla S. im Oberlandesgericht Düsseldorf
       
       Berlin taz | Der Rechtsstaat zeigt Härte. Gleich mehrere Gerichte fällten
       am Mittwoch Urteile gegen IslamistInnen. In Düsseldorf und München wurden
       zwei Frauen verurteilt, die zum IS nach Syrien ausgereist waren. In Celle
       war es ein Mann, der solche Ausreisen mitbefördert haben soll.
       
       Die in Düsseldorf verurteilte Carla S. hatte gestanden, [1][im Oktober 2015
       mit ihren drei Kindern von Oberhausen nach Syrien zum „Islamischen Staat“
       (IS) ausgereist zu sein]. Ihren Mann hatte sie überrumpelt zurückgelassen.
       In Syrien soll die 33-Jährige Mitglied einer weiblichen Kampfeinheit
       gewesen sein, der „Katiba Nusaiba“, und andere Frauen zu Schießtrainings
       gefahren haben. Sie selbst besaß eine Handgranate. Ihren damals
       sechsjährigen Sohn soll sie in ein Ausbildungscamp für IS-Kindersoldaten
       gegeben haben. Alle ihre Kinder mussten sich auch eine öffentliche
       Hinrichtung ansehen. Der Sohn starb später bei einem Raketenangriff.
       
       Das Gericht verurteilte Carla S. wegen Mitgliedschaft in einer
       terroristischen Vereinigung, schwerer Kindesentziehung mit Todesfolge und
       anderer Delikte zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Die
       Bundesanwaltschaft hatte sieben Jahre gefordert, die Verteidigung
       dreieinhalb. Carla S. gab sich im Prozess reumütig: Sie habe nicht gewusst,
       was genau der IS in Syrien tue. Im April 2019 war sie nach Deutschland
       zurückgekehrt, als eine der ersten IS-Gefangenen mithilfe der
       Bundesregierung. Ihre Kinder befinden sich wieder beim Vater, auch eine
       Tochter, die Carla S. in Syrien mit einem IS-Kämpfer bekam.
       
       ## Der Vorwurf: Aneignung von Eigentum als Kriegsverbrechen
       
       Ebenfalls verurteilt wurde am Mittwoch in München die Islamistin Sibel H.
       [2][Die 33-Jährige war ebenfalls zum IS nach Syrien ausgereist, dies aber
       bereits 2013]. Zuvor hatte sie sich unter anderem auf Veranstaltungen des
       Salafistenpredigers Pierre Vogel radikalisiert. Nach einer Rückkehr brach
       Sibel H. 2016 erneut von Bayern nach Syrien auf. Im August 2017 geriet sie
       in kurdische Gefangenschaft und brachte dort ein Kind zur Welt.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte Sibel H. mit einem neuen Vorwurf angeklagt, um
       auch IS-Frauen verfolgen zu können: Sie warf ihr Aneignung vor, weil sie in
       Syrien mit ihrem Ehemann in einer Wohnung und zwei Häusern von Vertriebenen
       durch den IS gelebt habe. Gewertet wurde das als Kriegsverbrechen gegen das
       Eigentum. Zudem habe H. mit der Haushaltsführung und dem Kümmern um das
       erste Baby dafür gesorgt, dass ihr Mann uneingeschränkt dem IS zur
       Verfügung stand. Sie selbst habe Zugriff auf zwei Kalaschnikows gehabt.
       
       Das Oberlandesgericht München folgte dem. Es verurteilte Sibel H. zu drei
       Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz und Kriegsverbrechen
       gegen das Eigentum – nur ein halbes Jahr weniger als von der Anklage
       gefordert. Die Verteidigung hatte auf zweieinhalb Jahre plädiert: Frauen
       hätten im IS-Gebiet fast nichts selbst entscheiden können, auch nicht über
       die Wohnorte. Auch Sibel H. will sich vom Islamismus abgewendet haben und
       befindet sich in einem Aussteigerprogramm. Seit April 2018 ist sie mit
       ihren beiden Kindern wieder in Deutschland.
       
       ## Mitangeklagter im Abu-Walaa-Prozess verurteilt
       
       Das Oberlandesgericht Celle schließlich verurteilte den 30-jährigen Ahmed
       F. zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Er war Mitangeklagter [3][im seit
       2017 laufenden Großprozess gegen den mutmaßlichen Deutschlandchef des IS,
       Ahmad A. alias Abu Walaa]. Ahmed F. hatte zuletzt überraschend und ohne
       Absprache mit seinen Anwälten gestanden, dass seine Gruppe tatsächlich den
       IS unterstützte und er zwei Männern, die dorthin ausreisen wollten,
       Telefonnummern von Kontaktpersonen gegeben habe. Auch Abu Walaa belastete
       er schwer. Ahmed F. wurde darauf freigelassen, sein Fall vom Prozess
       abgegliedert.
       
       Das Gericht wertete sein Geständnis nun strafmildernd. Die
       Bundesanwaltschaft hatte drei Jahre Haft und neun Monate gefordert, die
       Verteidiger nur eine Bewährungsstrafe oder Verfahrenseinstellung. Ins
       Gefängnis muss Ahmed F. nicht mehr: Er hatte bereits mehr als drei Jahre in
       U-Haft gesessen – 19 Tage mehr als jetzt verurteilt. Weil dies wegen des
       späten Geständnisses aber selbst verschuldet sei, erteilte das Gericht
       keine Haftentschädigung. Auch Ahmet F. will sich inzwischen vom Islamismus
       abgewendet haben.
       
       Abu Walaa und die nun noch drei Mitangeklagten müssen sich dagegen weiter
       vor Gericht verantworten. Die Männer sollen junge Muslime radikalisiert und
       in IS-Kampfgebiete geschickt haben. Auch Anis Amri, der Attentäter vom
       Berliner Breitscheidplatz, hatte Kontakt zu Abu Walaa. Ein Prozessende ist
       hier noch nicht absehbar.
       
       29 Apr 2020
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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