# taz.de -- Kriegsverbrechen in Syrien: IS-Rückkehrerin doch festgenommen
       
       > Sibel H. soll Kriegsverbrechen verübt haben, indem sie Häuser von
       > IS-Vertriebenen bewohnte. Auch anderen Rückkehrerinnen drohen Anklagen.
       
 (IMG) Bild: Frauen, darunter IS-Anhängerinnen, in einem syrischen Gefangenenlager.
       
       BERLIN taz | Diesmal schritten die Polizisten zur Tat: Am Dienstag nahmen
       sie Sibel H. an ihrem Wohnort, einer bayrischen Kleinstadt, fest. Die
       Bundesanwaltschaft gab dies am Mittwoch bekannt. Zuvor hatte sie
       erfolgreich einen Haftbefehl gegen die 31-jährige Islamistin beim
       Bundesgerichtshof erwirkt – nun doch noch.
       
       Denn bisher war die Bundesanwaltschaft daran gescheitert, obwohl der Fall
       Sibel H. zum Exempel werden sollte, wie IS-Rückkehrerinnen juristisch
       beizukommen ist.
       
       Sibel H. war bereits 2013 mit ihrem Mann zum „Islamischen Staat“
       ausgereist; nach dessen baldigem Tod kehrte sie nach Deutschland zurück. Im
       Frühjahr 2016 reiste H. erneut aus, erst nach Syrien, später in den Irak,
       nun mit ihrem neuen Partner, Deniz B., einem Frankfurter Salafisten. B.
       arbeitete als Pfleger in einem vom IS kontrollierten Krankenhaus, Sibel H.
       kümmerte sich um den Haushalt und den im Irak geborenen Sohn. Im August
       2017 wurden beide von Peschmerga-KämpferInnen festgenommen. Ein halbes Jahr
       später wurde H. nach Frankfurt am Main ausgeflogen.
       
       Die Bundesanwaltschaft wollte die Deutschtürkin, die in Bayern geboren
       wurde, sich früher in Frankfurter und Offenbacher Islamistenkreisen bewegte
       und den Sicherheitsbehörden als Fanatikerin galt, schon damals festnehmen.
       Mit ihrem Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung aber
       scheiterte sie vor dem Bundesgerichtshof: Nur die Ausreise ins IS-Gebiet
       und dortige Hausarbeiten reichten nicht aus, um zu der Terrortruppe zu
       gehören. Dafür brauche es mehr, etwa Propaganda- oder
       Verwaltungstätigkeiten. H. blieb in Freiheit.
       
       ## Später Erfolg für Bundesanwaltschaft
       
       Die Entscheidung war ein Rückschlag für die Bundesanwaltschaft. [1][Am
       Beispiel von Sibel H. wollte sie einen neuen Kurs unterstreichen]: Auch
       Frauen, die „nur“ zum IS reisten, hätten ab sofort mit Konsequenzen zu
       rechnen. Auch mit Haushaltsaufgaben übernähmen diese eine
       Logistikerinnenrolle für die Terrorgruppe, hielten den Kämpfern den Rücken
       frei. Sie seien für den IS „unentbehrlich“. 1.050 Deutsche sollen bisher zu
       der Gruppe ausgereist sein, davon ein Viertel Frauen. Etwa 50 Frauen sitzen
       in Syrien oder dem Irak in Haft. Ebenso viele kehrten bereits zurück – die
       meisten ohne in Haft zu landen.
       
       Im Fall Sibel H. ermittelte die Bundesanwaltschaft auch nach ihrer Rückkehr
       nach Deutschland weiter und präsentierte dem Bundesgerichtshof neue
       Vorwürfe: H. soll auch „Kriegsverbrechen gegen das Eigentum“ sowie Verstöße
       gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verübt haben. Denn der IS habe Sibel
       H. drei Wohnhäuser überlassen, deren Bewohner vor der Terrorgruppe geflohen
       seien. Zudem habe sie Zugriff auf drei Kalaschnikows und ein Gewehr gehabt.
       
       Damit hatte der Antrag Erfolg: Der Bundesgerichtshof bewilligte den
       Haftbefehl gegen Sibel H., sitzt nun in U-Haft. Ihre Anwältin wollte sich
       vorerst nicht äußern.
       
       Hat der Haftbefehl Bestand, könnten auch anderen IS-Anhängerinnen Anklagen
       drohen. Für die Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen drohen bis
       zu zehn Jahre Haft. Schon im April hatte die Bundesanwaltschaft Anklage
       gegen die IS-Rückkehrerin Sarah O. erhoben, auch hier unter anderem mit dem
       Vorwurf, Wohnungen von durch den IS Vertriebenen bezogen und so den
       „Gebietsanspruch“ der Terroristen „gefestigt“ zu haben.
       
       ## Ehemann klagt auf Rückkehr nach Deutschland
       
       Sibel H.s Mann Deniz B. sitzt weiter im Nordirak in Haft. Er klagt
       inzwischen vor dem Berliner Verwaltungsgericht auf Rückholung nach
       Deutschland – da er deutscher Staatsbürger sei, sei das Land dazu rechtlich
       verpflichtet. Bei Erfolg wäre dies eine Premiere. Eine Entscheidung steht
       noch aus.
       
       7 Aug 2019
       
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