# taz.de -- Verordnungen gegen Pandemie: Corona-Verstoß? Ab in Haft!
       
       > In Bayern wandern Menschen, die sich nicht an Corona-Auflagen halten,
       > auch in Haft. Juristen kritisieren die strengen Verordnungen scharf.
       
 (IMG) Bild: Genügend Abstand auf dieser Bank? Eher nicht. In Bayern könnte das Ärger geben
       
       München/Berlin taz | Thomas Prudlo ist immer noch sauer. „Es gibt kein Maß
       mehr“, schimpft der Münchner. „Das nimmt aberwitzige Züge an.“ Dabei ist
       Prudlo jetzt immerhin wieder in Freiheit. Am Montag dagegen noch hockte der
       53-Jährige für mehrere Stunden in Haft. Weil er in München auf einer
       Parkbank und später auf einer Wiese saß.
       
       Er habe seine Mittagspause mit einer Freundin auf einer Bank am Königsplatz
       verbracht, als Polizisten gekommen seien und ihm erklärt hätten, dass dies
       gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen verstoße, erzählt Prudlo, der auch
       Vorsitzender der ÖDP in München ist. „Wir saßen aber meterweit von anderen
       entfernt. Also habe ich das nicht akzeptiert.“
       
       Ein darauf erteiltes Bußgeld sei für ihn noch okay gewesen, der folgende
       Platzverweis aber nicht, sagt Prudlo. „Es gab ja keinerlei Gefährdung von
       anderen.“ Daraufhin habe ihn die Polizei für zwei Stunden in Gewahrsam
       genommen.
       
       Die Münchner Polizei bestätigt diese Schilderung. Prudlo sei im Rahmen von
       Kontrollen der Corona-Verordnungen angetroffen worden und „auf
       Konfrontationskurs“ gegangen, heißt es in einer Mitteilung. Nachdem er
       einem Platzverweis nicht Folge leistete, sei er in Gewahrsam genommen und
       nach einer „Betroffenenanhörung“ wieder entlassen worden.
       
       ## Mehrere Stunden Haft
       
       Für Prudlo war die Geschichte damit aber noch nicht beendet. Denn nun
       wollte der Münchner sehen, „wie weit der Rechtsstaat in diesen Zeiten
       geht“, wie er einräumt. Also setzte sich Prudlo mit einem Buch ganz in der
       Nähe erneut in die Sonne – wo ihn erneut die Polizisten antrafen.
       
       Wieder verweigerte Prudlo einen Aufbruch. Und landete erneut im Gewahrsam,
       diesmal mit richterlichem Beschluss und für mehr als vier Stunden. Erst um
       22 Uhr am Abend wurde Prudlo wieder entlassen – nun mit zwei Anzeigen wegen
       Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz im Gepäck.
       
       „Worum geht es bei diesen Maßnahmen eigentlich?“, schimpft Prudlo. Er stehe
       ja hinter der Notwendigkeit eines Infektionsschutzes gegen das Corona-Virus
       und halte die nötigen 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen ein. „Aber die
       Maßnahmen sind inkonsequent und werden teils völlig unverhältnismäßig
       ausgelegt“, sagt Prudlo. „Geht es hier wirklich noch um den Schutz? Oder
       darum, den starken Mann zu markieren?“
       
       Prudlo ist mit seinem Ärger nicht mehr allein. Denn bundesweit sind wegen
       der Corona-Pandemie [1][derzeit Einschränkungen im öffentlichen Leben
       verhängt, die weit in die Grundrechte eingreifen] – Bund und Länder
       begründen dies mit dem Schutz von Menschenleben. Wie die Verordnungen indes
       umgesetzt und kontrolliert werden, variiert von Bundesland zu Bundesland –
       und Bayern geht hier mit besonderer Strenge voran.
       
       Inzwischen befinden sich in Bayern drei Männer gar in mehrtägiger Haft
       wegen wiederholter Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen – ein
       22-Jähriger und 27-Jähriger aus Landshut sowie ein 34-Jähriger aus Bamberg.
       Der 27-jährige Landshuter landete schon vor anderthalb Wochen das erste Mal
       für fünf Tage in Gewahrsam, weil er sich laut Polizei wiederholt und
       „unbelehrbar“ mit einem Freund „zum Alkoholtrinken und Rauchen“ auf der
       städtischen Mühleninsel traf – und mit weiteren Verstöße „zu rechnen war“.
       Am Sonntag, zwei Tage nach seiner Freilassung, sei der Mann erneut bei
       einem „Saufgelage“ im Freien angetroffen worden, so die Polizei. Er landete
       darauf wieder in der JVA, diesmal über Ostern bis zum 13. April.
       
       Am gleichen Tag wurde auch der 22-jährige Landshuter inhaftiert: Er soll
       vier Mal gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben und befand sich
       beim letzten Mal „ohne triftigen Grund mit mehreren Personen aus
       verschiedenen Haushalten vor einem Anwesen“. Der junge Mann sitzt nun
       ebenfalls bis zum 13. April in Gewahrsam.
       
       Der Bamberger wiederum wurde am 2. April festgenommen und muss ganze
       zweieinhalb Wochen in der JVA bleiben, bis zum 19. April – dem derzeitigen
       Ende der bayrischen Ausgangsbeschränkungen. Laut Polizei soll er fünf Mal
       bei „Corona-Partys“ in seiner Wohnung angetroffen worden sein: Er habe
       „immer wieder mehrere Bekannte zu sich nach Hause eingeladen, um dort
       Alkohol zu konsumieren“. Der 34-Jährige könne nun in Haft „über sein
       Verhalten nachdenken“, heißt es in der Polizeimeldung. Polizeipräsident
       Alfons Schieder verteidigte das Vorgehen: Bei „hartnäckiger
       Uneinsichtigkeit“ von Betroffenen brauche es die „notwendige Konsequenz“.
       
       Alle drei Haftbefehle wurden von Gerichten bestätigt. Sie gelten als
       Unterbindungsgewahrsam – als Präventivmaßnahme, um weitere Verstöße zu
       verhindern. Und sie gründen laut bayrischem Innenministerium auf dem 2017
       und 2018 verschärften Polizeiaufgabengesetz des Landes. Grüne, Linke und
       FDP halten das Gesetz für unverhältnismäßig und klagen derzeit dagegen.
       
       ## Parlamentarische Aufklärung
       
       Die Grünen wollen nun auch den aktuellen Corona-Verhaftungen
       parlamentarisch nachgehen. Die Fälle müssten detailliert aufgeklärt werden,
       sagte die bayrische Fraktionschef Katharina Schulze der taz. „Grundrechte
       gelten auch in Zeiten der Pandemie.“ Das Polizeiaufgabengesetz, das ein
       „Dauerärgernis“ bleibe, und der polizeiliche Präventivgewahrsam dürften
       nicht missbräuchlich verwendet werden.
       
       Auch der Fall von Thomas Prudlo zeige, dass die Polizei von Bayerns
       Innenminister Joachim Hermann (CSU) „zu scharf losgeschickt worden ist“, so
       Schulze. „Das erhöht nicht die Akzeptanz der Bevölkerung für wichtige
       Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und erschwert auch die Arbeit der
       Polizei.“ Schulze fordert deshalb bundesweit einheitliche Regelungen gegen
       die Corona-Pandemie.
       
       Aber es ist nicht nur Bayern. Auch in Weinheim (Baden-Württemberg) wurde
       Ende März ein Mann vorübergehend festgenommen, der zunächst anonym im
       Internet zu einer Demonstration gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen
       aufgerufen hatte. Ermittler konnten den 32-Jährigen schließlich
       identifizieren und nahmen ihn vorläufig fest. Gleichzeitig durchsuchten sie
       seine Wohnung und beschlagnahmten drei Laptops, vier Festplatten, ein
       Tablet und ein Smartphone.
       
       Juristen äußern sich inzwischen kritisch zu solch strikten Verfolgungen der
       Infektionsschutz-Verordnungen. „Wir erleben gerade Zustände, die wir uns
       vor einem Monat nie hätten vorstellen können“, sagt der Berliner
       Juraprofessor Niko Härting. „Da finden Exzesse statt, die nicht mehr mit
       unseren Verfassungsgrundsätzen in Einklang stehen.“
       
       ## „Tiefe Grundrechtseingriffe“
       
       Härting kritisiert, dass die Corona-Verordnungen in den Ländern
       unterschiedlich verfasst und in ihren Punkten „sehr unbestimmt“ seien. Dass
       nun sogar Menschen wegen Verstößen über Tage inhaftiert würden, seien
       „tiefe Grundrechtseingriffe, die hoffentlich bald von Gerichten kassiert
       werden“. Die Verordnungen müssten wieder auf solche Maßnahmen beschränkt
       werden, die klar begründbar seien, so Härting.
       
       Scharfe Kritik übt auch der Republikanische Anwälteverein. Auch deren
       Vorsitzender Peer Stolle hält die Corona-Verordnungen für sehr weitreichend
       und zu unbestimmt. „Das führt nicht nur zu so absurden Maßnahmen wie das
       Sitzen auf einer Parkbank zu sanktionieren. Sondern eröffnet auch Raum für
       Willkür.“ Der Zweck des Infektionsschutzes gerate da in den Hintergrund.
       Stolle spricht vielmehr von einem „teilweise autoritativen Ausnutzen der
       weitreichenden Verordnungen“. [2][Auch eine Aushebelung der
       Versammlungsfreiheit sei nicht hinzunehmen]. „Da muss dringend
       nachgebessert werden.“
       
       Tatsächlich legte das Bundesinnenministerium [3][am Donnerstag eine
       Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen] für alle Bundesländer vor – diese
       indes nur bezogen auf Einreisen von Personen aus dem Ausland. Die weiteren
       Regelungen variieren teils weiter zwischen den Ländern. Die
       Freiheitsbeschränkungen an sich hatte das Bundesverfassungsgericht am
       Beispiel Bayerns indes am Mittwoch vorerst gebilligt. „[4][Gegenüber den
       Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen
       Freiheit weniger schwer]“, befanden die Richter in einer Eilentscheidung.
       Geklagt hatte ein Mann aus Bayern.
       
       Auch der Münchner Thomas Prudlo will sich wehren. Seinen mehrstündiger
       Gewahrsam hält er bis heute für reichlich überzogen. Er werde dagegen nun
       nachträglich juristisch vorgehen, kündigt Prudlo an. „Solchen Auslegungen
       der Verordnungen muss ein Riegel vorgeschoben werden.“
       
       9 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Konrad Litschko
       
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