# taz.de -- Entscheidung des Verfassungsgerichts: Karlsruhe stützt Corona-Politik
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat eine Eilentscheidung gegen die
       > Freiheitsbeschränkungen in Bayern abgelehnt. Das betrifft ganz
       > Deutschland.
       
 (IMG) Bild: Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       
       Berlin taz | Gesundheitsschutz hat bis auf weiteres Vorrang. Das ist der
       Grundgedanke einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den
       [1][Corona]-bedingten Freiheitseinschränkungen, die derzeit [2][in
       unterschiedlicher Form in Deutschland gelten]. Der Eil-Beschluss wurde am
       Mittwochnachmittag veröffentlicht.
       
       Geklagt hatte ein Mann aus Bayern. Er griff mehrere Regelungen an, mit
       denen die bayerischen Landesregierung das öffentliche Leben einschränkt, um
       die Corona-Ansteckungsrate zu reduzieren. Der Mann kritisierte, er könne
       mit anderen nicht mehr demonstrieren und auch nicht mehr musizieren. Er
       könne nicht einmal mehr eine neue Partnerschaft anbahnen.
       
       Die Verfassungsrichter stuften die Verfassungsbeschwerde als ernstzunehmend
       ein, sie bedürfe gründlicher Prüfung und Beratung. Eine einstweilige
       Anordnung zum sofortigen Stopp der Freiheitseinschränkungen lehnten die
       Richter nun aber ab.
       
       Im Rahmen der bei Eilfällen üblichen Folgenabwägung stellten die Richter
       fest, dass eine Rücknahme der bayerischen Maßnahmen zur Überlastung des
       Gesundheitswesens und zum Tod von Menschen führen könnte. Der Kläger müsse
       deshalb die Freiheitseinschränkung zunächst hinnehmen, selbst wenn er am
       Ende mit seiner Klage Erfolg haben könnte.
       
       ## Bundesweite Bedeutung
       
       In aller Deutlichkeit heißt es in dem Beschluss, der der taz vorliegt:
       „Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der
       persönlichen Freiheit weniger schwer.“ Die vom Kläger geltend gemachten
       Interessen seien zwar „gewichtig“, aber „nicht derart schwerwiegend, dass
       es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen
       möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen“.
       
       So grundsätzlich argumentieren die Verfassungsrichter in Eil-Entscheidungen
       selten. Die Richter stellten zugunsten der bayerischen Regelungen auch in
       Rechnung, dass sie nur befristet gelten und dass es für die
       Ausgangsbeschränkungen zudem viele Ausnahmen gebe.
       
       Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht erstmals inhaltlich
       zu den coronabedingten Freiheitsbeschränkungen Stellung genommen. Bisher
       hatten die Richter Entscheidungen abgelehnt, unter anderem weil die Klagen
       schlecht begründet waren oder erst die Fachgerichte befasst werden sollten.
       
       Der jetzige Eilbeschluss betrifft zunächst nur die Corona-Regelungen in
       Bayern. Da diese im Bundesvergleich aber die strengsten sind, hat die
       Karlsruher Entscheidung bundesweite Bedeutung. Der Gang nach Karlsruhe
       dürfte gegen weniger drastische Regeln in anderen Bundesländern bis auf
       weiteres erst recht erfolglos bleiben.
       
       8 Apr 2020
       
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