# taz.de -- AfD unterliegt im Streit ums Schächten: Klatsche für falsche Tierfreunde
       
       > Niedersachsens AfD wollte Details über muslimische Schächtungen
       > erstreiten. Der Staatsgerichtshof verneint.
       
 (IMG) Bild: Können sich ihre Unterstützer*innen nicht aussuchen: Schafe
       
       Hamburg taz | Der Tierschutz ist [1][historisch verwoben mit dem Ausgrenzen
       angeblich Anderer] mit ihren uns ach so wesensfremden Sitten. Nur
       folgerichtig, dass eine von Ressentiments und „Wir gegen die“ sich nährende
       Partei wie die AfD irgendwann darauf kommt: Da könnte etwas zu holen sein.
       
       Ein Objekt für solchen Kulturkampf hatte der niedersächsische
       AfD-Landesverband – nicht als einziger, vielleicht nicht mal zuerst – im
       Schächten erkannt, also [2][dem Töten bestimmter Nutztiere ohne Betäubung].
       Erlaubt ist es einzig im Rahmen religiöser, genauer: muslimischer und
       jüdischer Rituale.
       
       Womit wir bei der AfD im niedersächsischen Landtag wären: Die wollte im
       Sommer 2019 – [3][so wie schon in früher] – fürs entsprechende Jahr
       [4][erfahren, ob in Niedersachsen solche Genehmigungen erteilt wurden]; und
       falls ja, wie oft. Was das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
       Verbraucherschutz [5][dann auch beantwortete]: Ja, eine Ausnahme war
       genehmigt worden, bis zu 200 Schafe respektive Ziegen durften auf diese
       besondere Weise aus dem Leben befördert werden.
       
       Nicht zufrieden war die Partei damit, dass sie den Namen des beteiligten
       Schlachtbetriebs nicht erfahren durfte – das Ministerium berief sich auf
       schutzwürdige Interessen: „Es ist zu befürchten, dass der
       Genehmigungsempfänger im negativen Sinn ins Zentrum der öffentlichen
       Auseinandersetzung geraten würde und dass ihn dieses im Wettbewerb
       benachteiligen würde.“
       
       ## „Unbegründet“ und „unzulässig“
       
       Aus Sicht der AfD hatte die Landesregierung damit aber einen
       verfassungsmäßigen Auftrag nicht erfüllt: Weshalb sie vor den
       Staatsgerichtshof zog. Das Gericht, das Corona-bedingt ausnahmsweise nicht
       in Bückeburg tagte, sondern in Hannover, sah das anders. Am Dienstag wies
       es den AfD-Antrag zurück – er sei „unbegründet“, teils sogar „unzulässig“.
       
       Ein formaler, ein technischer K. o. also, den es der AfD bereitete. Aber
       [6][das Gericht wurde dann noch sehr inhaltlich]: „Tierschutzfragen führen
       regelmäßig zu einer starken Polarisierung, die einzelne Personen zu
       Hassreden und Übergriffen veranlassen kann“, heißt es in der Begründung.
       „Im vorliegenden Fall ist die Diskussion zudem dadurch gekennzeichnet, dass
       Tierschutzerwägungen mit Fragen der Religionsfreiheit und der Einwanderung
       verknüpft werden.“
       
       Eben diese „Verknüpfung“, so das Gericht weiter, stelle die
       AfD-Fraktionsvorsitzende Dana Guth „auf einer bis Oktober 2019
       aktualisierten Internetseite selbst her“. In der tat: Es war die Website zu
       einer [7][vermeintlichen Tierwohl-Kampagne der Rechtspopulist*innen] – der
       Name: „#MähToo“.
       
       28 Mar 2020
       
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 (DIR) [4] https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_05000/04001-04500/18-04359.pdf
 (DIR) [5] https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_05000/04001-04500/18-04427.pdf
 (DIR) [6] https://staatsgerichtshof.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/verkundung-einer-entscheidung-am-24-marz-2020-186707.html
 (DIR) [7] https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Maehtoo-Islamfeindliche-Sticker-in-Hannover-aufgetaucht
       
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