# taz.de -- EuGH-Urteil: Kein Biosiegel für Halal-Fleisch
       
       > Überraschendes Urteil des EuGH: Halal-Fleisch darf kein Biosiegel tragen.
       > Betäubungsloses Schlachten erfüllt nicht die Tierschutzstandards der
       > Bio-Verordnung.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen betäubungsloses Schächten in Berlin (Archivbild)
       
       Freiburg taz | Fleisch von geschächteten Tieren darf nicht das EU-Bio-Label
       tragen. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem
       Fall aus Frankreich. Das betäubungslose Schlachten garantiere nicht, dass
       die Tiere so wenig wie möglich leiden.
       
       Konkret ging es um Rinderhacksteaks der Marke „Tendre France“, die
       Halal-Waren in Bio-Qualität verspricht. „Halal“ heißt für Muslime
       „erlaubt“, wobei „Halal“-Fleisch in der Regel von betäubungslos
       geschlachteten Tieren stammt. Dabei werden dem Tier mit einem scharfen
       Messer Halsschlagader und Luftröhre durchtrennt. Anschließend lässt der
       Metzger das Tier ausbluten. Ob eine (kurze) Betäubung beim Schlachten
       zulässig ist, wird in der islamischen Welt unterschiedlich gesehen. Auch
       „koscheres“ Fleisch für Juden stammt von betäubungslos geschlachteten
       Tieren.
       
       Das französische Hilfswerk für Schlachttiere (OAPN) klagte vor
       französischen Gerichten, damit das Halal-Hacksteak nicht mehr mit dem
       EU-Bio-Logo beworben werden darf. Selbst wenn die Tiere artgerecht gehalten
       und mit Bio-Futtermitteln ernährt würden, sei das EU-Bio-Siegel für das
       Fleisch von geschächteten Tieren unzulässig, so die Tierschützer. Daraufhin
       legte das Oberverwaltungsgericht Versailles dem EuGH die Frage zur
       Auslegung vor.
       
       ## So wenig Leiden wie möglich
       
       Der EuGH betonte nun, dass die EU-Bio-Verordnung von 2007 von „hohen
       Tierschutzstandards“ spricht. Außerdem heiße es in den Erwägungsgründen der
       Verordnung, dass das Leiden der Tiere bei der Schlachtung „so gering wie
       möglich“ sein soll. Der EuGH bezieht sich außerdem auf die
       EU-Schlacht-Verordnung von 2009. Dort ist das Schlachten mit Betäubung
       grundsätzlich vorgeschrieben.
       
       Zwar sind in der Schlachtverordnung Ausnahmen von der Betäubungspflicht aus
       religiösen Gründen möglich. Das Schächten sei jedoch, auch wenn es
       tierschonend durchgeführt wird, „nicht gleichwertig“ mit dem Schlachten
       unter Betäubung. Der EuGH beruft sich hier auf wissenschaftliche Studien,
       unter anderem des Wissenschaftlichen EU-Gremiums für Tiergesundheit und
       Tierschutz aus dem Jahr 2004.
       
       Die EuGH-Entscheidung kommt überraschend, denn der unabhängige
       Generalanwalt Nils Wahl hatte in seinem vorbereitenden Gutachten keinen
       Widerspruch zwischen Halal und Bio gesehen. Die EU-Bio-Verordnung enthalte
       keine Vorgaben für konkrete Schlachtmethoden.
       
       In Deutschland ist das betäubungslose Schlachten im Prinzip verboten.
       Allerdings können Metzger, die für Mitglieder ihrer Religionsgruppe
       schlachten, eine Ausnahmegenehmigung erhalten. In der Praxis wird das in
       Deutschland verkaufte Halal-Fleisch vor allem aus Belgien und Frankreich
       importiert.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 entschieden, dass die Ausnahme für
       rituelle Schlachtungen sowohl für Juden als auch für Muslime gilt, soweit
       ihre Islam-Auslegung das Schächten vorschreibt. Seitdem versuchen
       Tierschützer, aber auch Rechtsextremisten immer wieder ein generelles
       Schächtverbot durchzusetzen. Die AfD bezeichnete das Schächten in ihrem
       Bundeswahlprogramm als „tierquälerische Schlachtung“ und will es verbieten.
       
       Doch auch die konventionelle Schlachtung hat Probleme mit der Betäubung.
       Eine Prüfung des bayerischen Landesamts für Gesundheit und
       Lebensmittelsicherheit ergab vor einigen Jahren, dass in vier von sechs
       untersuchten Schlachthöfen die Tiere schlampig betäubt wurden. Die
       Tierrechtsorganisation „Soko Tierschutz“ zeigte 2017 Filmmaterial über
       Missstände bei der Betäubung in einem Schlachtbetrieb, der Bio-Fleisch
       erzeugte.
       
       26 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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