# taz.de -- Anwältin über häusliche Gewalt: „Vorhandene Gesetze reichen aus“
       
       > Die Berliner Strafrechtsanwältin Christina Clemm vertritt vor Gericht
       > Frauen, die häusliche Gewalt erleben. Jetzt hat sie dazu ein Buch
       > geschrieben.
       
 (IMG) Bild: Rote Schuhe als Zeichen für ermordete Frauen in Mexiko
       
       taz: Frau Clemm, wenn man Ihr gerade erschienenes Buch „Akteneinsicht“ über
       Fälle von häuslicher und Partnerschaftsgewalt liest, könnte man am
       Rechtsstaat zweifeln.
       
       Christina Clemm: Das [1][Phänomen der geschlechtsspezifischen Gewalt]
       braucht bessere Bearbeitung, mehr Wissen und mehr Aufmerksamkeit.
       
       Bei [2][Femiziden wird Heimtücke] bei der Tat oft verneint, weil das Opfer
       mit der Gewalt, die es vorher schon erlebt hatte, wieder mit Gewalt rechnen
       muss. Ist das nicht fragwürdig? 
       
       Ja, aber auch wenn kein niedriger Beweggrund angenommen wird, weil es
       verständlich sein soll, dass ein Mann seine Frau aus Eifersucht oder aus
       Verzweiflung über die zerstörte Zukunftsperspektive tötet.
       
       Das ist ein zutiefst patriarchaler Ansatz: Die Frau gehört mir, sie ist
       mein Eigentum. 
       
       Hier offenbart sich ein gesellschaftlicher Machtanspruch des Mannes über
       die Frau, besonders über die Ehefrau. Ich halte es für dringend
       erforderlich, Morde an Frauen als solche zu benennen, eben als Femizide und
       nicht als Familien- oder Eifersuchtsdramen.
       
       Brauchen wir einen neuen Straftatbestand Femizid? 
       
       Ich denke nicht, dass wir den benötigen, die vorhandenen Gesetze reichen
       aus. Aber die Rechtsprechung muss ihre Frauenfeindlichkeit ablegen.
       
       Seit Jahren debattieren wir über sexuelle Gewalt, der Filmmogul Harvey
       Weinstein ist gerade wegen Vergewaltigung verurteilt worden, der Film
       „Bombshell“ legt sexuelle Übergriffe im US-amerikanischen Fernsehen offen.
       Trotzdem wird Frauen oft nicht geglaubt, wenn sie Übergriffe anzeigen.
       Warum? 
       
       Der [3][Mythos „der lügenden Frau“ hält sich hartnäckig]. Dies hat mehr mit
       Machtverhältnissen als mit der Realität zu tun. Es gibt keine belastbaren
       Zahlen dafür, dass Frauen bei sexualisierter Gewalt übermäßig falsch
       anzeigen. Warum auch? Frauen ziehen in der Regel keine Vorteile daraus,
       wenn sie anzeigen. In Deutschland bekommen sie weder ein hohes
       Schmerzensgeld noch klettern sie die Karriereleiter hinauf noch bekommen
       sie die Kinder zugesprochen. Ganz im Gegenteil, sie werden [4][häufig als
       Opfer stigmatisiert] und mit Argwohn betrachtet, selbst bei einer
       Verurteilung des Täters. Wenn eine Frau ihren Ehemann angezeigt hat, kann
       das ökonomisch sogar eine Katastrophe für sie sein, weil etwa der Unterhalt
       wegfällt.
       
       Zeigen deswegen viele Frauen Gewaltübergriffe erst gar nicht an? 
       
       Betroffene wollen häufig nicht, dass der Täter ins Gefängnis kommt oder
       eine Geldstrafe zahlen muss. Oft erstatten sie auch nicht selbst Anzeige,
       sondern andere. Sie wollen meist vorrangig, dass die Gewalt aufhört und der
       Täter sie in Ruhe lässt, dass er sie vergisst. Schwerer ist das für Frauen,
       die mit dem Täter Kinder haben. Sie wünschen sich meist eine Einigung: Er
       soll nicht mehr schlecht über die Frau reden und gut zu den Kindern sein.
       Und viele zeigen nicht an, weil sie keinen Zugang zum Recht haben – häufig
       mehrfach diskriminierte Menschen wie etwa Transpersonen, Frauen mit
       Beeinträchtigungen, Geflüchtete, marginalisierte Frauen.
       
       Bei Gewaltkonflikten von Paaren mit Kindern steht das Umgangsrecht über dem
       Gewaltschutz. Warum ist das nicht schon lange geändert? 
       
       In der Rechtsprechung hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass es stets dem
       Kindeswohl entspräche, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Aber ich
       bezweifle, dass ein gewalttätiger Vater dem Kindeswohl entspricht, selbst
       wenn sich die Gewalt „nur“ gegen die Mutter richtet. Auch das Miterleben
       von Gewalt wirkt für Kinder traumatisierend, ebenso die Angst um die
       Mutter.
       
       Strafprozesse wegen sexueller und Partnerschaftsgewalt sind für Betroffene
       meist schwer durchzustehen. Deshalb debattieren
       [5][Opferschutzorganisationen und Anwält*innen] schon länger darüber, ob
       es nicht andere Wege gäbe, den Tätern beizukommen. 
       
       Wir haben derzeit keine anderen erprobten gesellschaftlichen Maßnahmen im
       Sinne einer Restorative Justice.
       
       Also einer Form der Konflikttransformation durch ein
       Wiedergutmachungsverfahren? 
       
       Ja, aber es bleibt trotzdem die Frage: Hilft Strafe? Wie wirkt sie? Ich
       selbst bin da auch skeptisch und fordere keine immer härteren Gesetze und
       immer höhere Strafen. Was helfen könnte, ist mehr Wissen um die Gefahr,
       schnellere Verfahren und schnellere Konsequenzen.
       
       Was heißt das konkret? 
       
       Grundsätzlich muss es mehr Täterarbeit und besseren Schutz, mehr Beratung
       und echte [6][Perspektiven für gewaltbetroffene Frauen] geben. Vor allem
       aber eine stärkere gesellschaftliche Debatte: Wir dulden keine
       geschlechtsspezifische Gewalt.
       
       Geschlechtsspezifische Gewalt gibt es ja auch in anderen Lebensbereichen. 
       
       Ja, auch bei politischen Auseinandersetzungen oder etwa bei Polizeigewalt.
       Auch darum geht es ja in meinem Buch. Geschlechtsspezifische Gewalt und
       Misogynie sind immer auch fester Bestandteil rechtsextremer Ideologien und
       patriarchaler Strukturen, die die Gewalt fördern. In den Geschichten, die
       ich in meinem Buch erzähle, möchte ich aber auch den Blick auf die
       Betroffenen lenken – auf ihre Verletzungen. Und auf die doch ganz
       unterschiedlichen Wege, die sie nach schweren Straftaten gehen.
       
       23 Mar 2020
       
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