# taz.de -- Deutsche Polizisten an EU-Grenze: Rechtmäßiger Rechtsbruch
       
       > Deutsche Frontex-Polizisten, die im Auftrag Griechenlands EU-Recht
       > brechen, machen sich nicht strafbar. Sie unterstehen griechischem Recht.
       
 (IMG) Bild: Unverkennbar: deutscher Polizist im Auftrag von Frontex
       
       Immer mehr deutsche Bundespolizisten beteiligen sich am Frontex-Einsatz in
       Griechenland. Das Bundesinnenministerium versichert: „Auch bei einem
       Einsatz im Ausland dürfen die deutschen Beamten rechtswidrigen Anordnungen
       nicht nachkommen.“ Doch was ist „rechtswidrig“?
       
       Frontex, die EU-Agentur für die Grenz- und Küstenwache, unterstützt
       nationale Grenzschützer. Bisher sind 60 Bundespolizisten in Griechenland
       tätig. Auf griechische Anforderung werden in diesen Tagen weitere elf
       Beamte nach Griechenland verlegt. Die deutschen Polizisten werden unter
       griechischem Kommando arbeiten, für ihren Einsatz gilt griechisches Recht.
       Auch für den Einsatz von Schusswaffen sind griechische Gesetze maßgeblich.
       
       Der [1][Umgang mit Flüchtlingen an der Grenze] ist eigentlich
       EU-einheitlich geregelt. Die Asyl-Verfahrensrichtlinie der EU legt fest,
       dass Asylanträge auch an der Grenze gestellt werden können. Doch vorige
       Woche hat Griechenland beschlossen, für einen Monat keine neuen Asylanträge
       anzunehmen. Die Grenzübergänge an der griechischen Landgrenze zur Türkei
       wurden geschlossen. Auf Flüchtlinge wird mit Tränengas und Gummipartikeln
       geschossen. In der Ägäis werden [2][Flüchtlingsboote Richtung Türkei
       zurückgedrängt]. Wenn Flüchtlinge es über die Grenze schaffen, werden sie
       inhaftiert, um sie ungeprüft wieder abzuschieben. Dies alles widerspricht
       europäischem Recht.
       
       Die Bundesregierung reagiert hilflos. Einerseits betonte sie am Freitag in
       der Regierungspressekonferenz, dass EU-Recht und Völkerrecht
       „selbstverständlich“ weiter gelten. Andererseits könne man aus Berlin
       „keine Ferndiagnose“ zu den Zuständen in Griechenland stellen. Verwiesen
       wurde vielmehr auf die EU-Kommission als „Hüterin der EU-Verträge“. Dieses
       Herumlavieren werden die deutschen Bundespolizisten vermutlich nicht als
       hilfreich empfinden.
       
       ## Dänen vorbildlich
       
       Interessant ist da ein Beispiel aus Dänemark, das auch an der
       Frontex-Mission in Griechenland beteiligt ist. Kürzlich weigerte sich die
       Besatzung eines dänischen Patrouillenboots, einen Befehl der griechischen
       Frontex-Zentrale umzusetzen. Sie sollten 33 eben gerettete Flüchtlinge
       wieder in ein nicht seetüchtiges Schlauchboot setzen und Richtung Türkei
       zurückschicken. Die Dänen hielten das für lebensgefährlich und überzeugten
       die Zentrale, den Befehl zurückzuziehen. Von Dänemarks sozialdemokratischer
       Verteidigungsministerin Trine Bramsen wurden sie dafür ausdrücklich gelobt.
       
       Seit die Grenzen geschlossen sind, kümmern sich allerdings die griechischen
       Grenzschützer selbst um die Flüchtlingsboote. Die Dänen dürfen nur noch
       beim Aufspüren helfen, dokumentieren aber nebenbei Rechtsverstöße der
       Griechen, berichtet Danmarks Radio.
       
       Es ist nicht zu erwarten, dass Bundespolizeichef Dieter Romann den
       Deutschen in Griechenland solche Zivilcourage nahelegt. 2015 hatte Romann
       eine Abriegelung der deutschen Grenze zu Österreich vorbereitet, um mit
       abschreckenden Bildern Flüchtlinge abzuhalten. Er konnte sich damals nicht
       durchsetzen. Nun zeigen die Griechen, wie Abschreckung an der Grenze
       aussieht.
       
       Deutsche Polizisten im Frontex-Einsatz genießen nach den üblichen
       Frontex-Vereinbarungen Immunität – allerdings nur in Griechenland, nicht in
       der Heimat. Deutsche, die im Ausland Menschen verletzen oder ihren Tod
       verursachen, können sich auch nach deutschen Recht strafbar machen. Im Fall
       der Bundespolizisten käme es darauf an, ob sie die griechischen
       Frontex-Befehle befolgen durften oder nicht. Das müssten die
       Staatsanwaltschaft und das Landgericht am Wohnort des Beamten entscheiden.
       
       9 Mar 2020
       
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