# taz.de -- Getöteter Feuerwehrmann in Augsburg: Bloße Anwesenheit nicht strafbar
       
       > Das Verfassungsgericht hat die Untersuchungshaft für einen Augsburger
       > beanstandet. Er war 2019 beim tödlichen Angriff auf einen Feuerwehrmann
       > dabei.
       
 (IMG) Bild: Grablichter als Zeichen der Solidarität
       
       Karlsruhe taz | Rüffel für die bayerische Justiz: Der 17-jährige Augsburger
       Alessio L. saß zu Unrecht in Untersuchungshaft. Das entschied jetzt eine
       Kammer des Bundesverfassungsgerichts und gab L.s Verfassungsbeschwerde
       statt.
       
       Alessio L., der eine Lehre als Speditionskaufmann macht, war anwesend, als
       im Dezember ein Augsburger Feuerwehrmann aus einer Gruppe junger Männer
       heraus [1][mit tödlicher Wucht geschlagen wurde]. Ob L. sich dabei strafbar
       gemacht hat, war und ist hoch umstritten.
       
       Der 49-jährige Roland S., Mitglied der Augsburger Berufsfeuerwehr, war mit
       seiner Frau und einem befreundeten Paar auf dem Rückweg vom Augsburger
       Weihnachtsmarkt, als er auf die Gruppe der sieben jungen Männer traf. Nach
       kurzem Geplänkel schlug der mutmaßliche Haupttäter Halid S. den
       Feuerwehrmann mit so großer Wucht gegen den Kopf, dass eine Ader riss und
       der Mann sofort starb.
       
       Die Tat hat damals für große Aufregung gesorgt. „Ein friedfertiger Bürger
       wurde totgeschlagen, schlichtweg totgeschlagen“, erklärte
       Bundesinnenminister Horst Seehofer empört. Als Täter ermittelte die
       Staatsanwaltschaft sieben junge Männer, alle mit Migrationshintergrund, die
       meisten aber mit deutscher Staatsbürgerschaft.
       
       ## Der Entscheidung des OLG fehle „Begründungstiefe“
       
       Die Staatsanwaltschaft erwirkte Haftbefehle gegen alle sieben Männer. Die
       Tat von Halid S. wurde als Totschlag eingestuft, die anderen sollen
       Beihilfe geleistet haben.
       
       Das Landgericht Augsburg hob kurz darauf sechs Haftbefehle wieder auf, nur
       Halid S. musste in Haft bleiben. Eine weitere Woche später setzte das
       Oberlandesgericht (OLG) München alle Haftbefehle wieder in Kraft.
       
       Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stützte sich nun stark auf die
       Schilderung des Landgerichts, die auf Zeugenaussagen und Videoaufnahmen
       beruhte. Danach habe Alessio L. den Feuerwehrmann nach einer Zigarette
       gefragt. Dieser hatte brüsk „Schnauze“ geantwortet, Entgegnung von L.:
       „Was, wieso Schnauze?“ Dann fragte der Feuerwehrmann, ob L. ihn anpöbeln
       wolle und schubste L. von sich fort. In diesem Moment traf ihn der tödliche
       Faustschlag von Halid S. Gegen L. liege demnach kein dringender Tatverdacht
       einer strafbaren Handlung vor, so das Landgericht.
       
       Das OLG warf dem Landgericht daraufhin vor, es zerlege den Sachverhalt in
       individuelle Handlungen und berücksichtige nicht den gruppendynamischen
       Charakter der Situation. Die Gruppe sei provozierend und bedrohlich
       aufgetreten.
       
       Das Bundesverfassungsgericht rügte nun das OLG. Seinem Beschluss fehle die
       erforderliche „Begründungstiefe“. Es werde weder deutlich, welchen
       Tatbeitrag Alessio L. geleistet haben soll, noch woraus sich ein Vorsatz
       bezüglich des tödlichen Faustschlags ergeben könnte. Die bloße körperliche
       Anwesenheit am Tatort sei nicht strafbar. Dass das Landgericht den
       Sachverhalt in individuelle Handlungen der Beschuldigten „zerlegt“ hat, sei
       nicht verfehlt, sondern sogar rechtlich geboten.
       
       Alessio L. wurde noch am Dienstag aus der U-Haft entlassen. Die Karlsruher
       Entscheidung beschäftigt sich zwar nur mit Fall von Alessio L., sein Anwalt
       Felix Dimpfl geht aber davon aus, dass nun auch Haftbeschwerden anderer
       Beteiligter Erfolg haben könnten.
       
       11 Mar 2020
       
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