# taz.de -- Polizist vor Gericht: Freispruch für Selbstjustiz
       
       > Ein Polizist zwang eine Frau, das Kennzeichen seines eigenen Autos zu
       > reparieren. Vor Gericht kommt er mit einer Rüge davon.
       
 (IMG) Bild: Eine Unverschämtheit
       
       Berlin taz | In ihrem Urteilsspruch ließ die Richterin des Amtsgerichts
       Tiergarten keinen Zweifel: „Dieser ganze Einsatz war unfassbar.“ Glaubhaft
       fand sie die Aussage der betroffenen Nebenklägerin Maika. B., die
       detailreich über einen [1][Polizeieinsatz am 2. Februar 2020] berichtet
       hatte. B. habe sich zu Recht bedroht gefühlt von dem angeklagten
       Polizisten, der sie zusammen mit einer Kollegin gezwungen hatte, ihre
       Wohnung zu verlassen, ihr Auto auszuparken und an einem fremden Auto ein
       herabhängendes Nummernschild zu reparieren.
       
       Für eine Verurteilung wegen Nötigung fehlte dennoch der letzte Beweis: die
       ausreichend dokumentierte Gewaltandrohung. Dem freigesprochenen
       Polizeibeamten sagte die Richterin dennoch: „Sie haben sich komplett
       danebenbenommen.“
       
       Der Polizist hatte an jenem Tag die Halterin eines in der Nacht zuvor
       geparkten Autos auf der Monumentenbrücke in Kreuzberg abgefragt, das dicht
       vor einem Pkw mit beschädigter Nummernschildaufhängung stand. Dass es sich
       dabei [2][um sein eigenes Auto handelte] – und das Schild schon seit Tagen
       defekt war, wie B. aussagte –, habe er „nicht auf dem Schirm gehabt“, so
       seine Begründung vor Gericht.
       
       Obwohl außerhalb des eigenen Abschnitts, fuhr er mit einer Kollegin zu B.
       und forderte sie auf, sie zu ihrem Auto zu begleiten. Ein „Befehl“ sei das
       gewesen, berichteten B. und ihr damals ebenfalls anwesender Ehemann. „Dann
       zeigen Sie mir mal, wie Sie hier rauskommen“, habe der Polizist sie dann
       zum Ausparken aufgefordert. Das tat B. nach eigenen Angaben nach einigem
       Rangieren.
       
       Die Polizist*innen wollen dabei bemerkt haben, wie sie das defekte Auto
       des Angeklagten touchierte, dabei sei allerdings kein Schaden entstanden.
       „Was wollen Sie jetzt tun?“, habe der Polizist gefragt und dabei wiederholt
       seine Hand auf den Holster seiner Pistole gelegt.
       
       ## Normales Miteinander?
       
       Dann habe er B. aufgefordert, das Nummernschild wieder zu befestigen. Ihr
       Gefühl sei gewesen: „Ich darf nicht widersprechen.“ Dass sie als Muslima
       ein Kopftuch trug und der Beamte eine abfällige Bemerkung über „neue
       Ausländer“ machte, verstärkte ihre Angst. Nach erfolgter Reparatur folgte
       eine aggressiv vorgetragene Suggestivfrage plus Antwort: „Wenn Sie so
       parken, was ist das? Eine Unverschämtheit ist das.“ Dann gingen die
       Beamten.
       
       Der Polizist schilderte die Situation als „ruhiges, sachliches, ganz
       normales Miteinander“. B.s Anwalt Ulrich von Klinggräff sieht eine
       „Androhung von massiver Gewalt“ und Selbstjustiz. Dass es – ohne
       Beweismittel wie Videos – überhaupt zu einer Anklage kam, bezeichnete er
       gegenüber der taz als „8. Weltwunder“. Schließlich landen nur in 2 Prozent
       aller angezeigten Fälle gegen Polizeibeamte überhaupt vor Gericht, ein
       verschwindender Anteil wird tatsächlich verurteilt; auch aufgrund eines
       „Näheverhältnisses“ zwischen Staatsanwaltschaft, die auch hier auf
       Freispruch plädierte, und Polizei, wie der Anwalt in seinem Plädoyer
       ausführte.
       
       Eine Berufung will er nach der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen.
       Klinggräff erwartet, dass es angesichts der klaren Worte der Richterin
       „berufsrechtliche Probleme“ für den Beamten geben wird.
       
       16 Feb 2021
       
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