# taz.de -- Verhandlung des Verfassungsgerichts: AfD wohl erfolgreich gegen Seehofer
       
       > Der Bundesinnenminister hatte die AfD in einem Interview
       > „staatszersetzend“ genannt. Die klagte, er habe damit seine
       > Neutralitätspflicht verletzt.
       
 (IMG) Bild: Seehofer hatte sich in einem Interview kritisch über die AfD geäußert
       
       Karlsruhe taz | Die AfD hat gute Chancen gegen Innenminister Horst Seehofer
       (CSU) zu gewinnen. Das zeichnete sich nach der mündlichen Verhandlung vor
       dem Bundesverfassungsgericht am Dienstag ab. Die AfD hatte gegen Seehofer
       wegen Verletzung seiner Neutralitätspflicht geklagt, nachdem dieser die
       Partei in einem Interview „staatszersetzend“ genannt hatte – und dieses
       Interview dann auf die Homepage des Ministeriums stellte.
       
       Hauptthema des Interviews war die Regierungspolitik. Doch Seehofer nahm
       auch klar Stellung zur AfD. „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können
       sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten. (...) Ich kann mich nicht im
       Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten
       abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ Die AfD hatte Steinmeier vorgeworfen,
       er habe für eine „linksradikale Großveranstaltung“ geworben. Gemeint war
       ein [1][Antifa-Konzert in Chemnitz].
       
       Das Interview wurde von dpa drei Tage später veröffentlicht. Die
       Pressestelle des Innenministeriums stellte das Interview anschließend,
       neben vielen anderen Seehofer-Interviews, auf die Homepage des
       Ministeriums.
       
       Nach Ansicht der AfD hat Seehofer hiermit seine parteipolitische
       Neutralität verletzt. Sie erhob Organklage beim Bundesverfassungsgericht.
       Bereits mehrfach hatten die Karlsruher Richter klargestellt, dass sich
       Regierungsmitglieder in amtlicher Eigenschaft neutral verhalten müssen. Nur
       als Parteipolitiker dürften sich Minister entsprechend äußern.
       
       ## AfD warnt vor Aufweichung
       
       In der mündlichen Verhandlung ging es deshalb kaum um den Inhalt des
       Interviews, sondern fast ausschließlich um die Frage, ob es auf die
       Homepage des Ministeriums gestellt werden durfte. Nach der bisherigen
       Karlsruher Rechtsprechung ist die Neutralität verletzt, wenn Minister bei
       parteipolitischen Äußerungen auf ihre Amtsautorität Bezug nehmen (etwa
       durch die Verwendung des hoheitlichen Bundesadlers) oder staatliche
       Ressourcen nutzen (zum Beispiel die Homepage ihres Ministeriums).
       
       Für die AfD warnte ihr Anwalt Ulrich Vosgerau vor einer Aufweichung dieser
       Maßstäbe, gerade mit Blick auf künftige Wahlerfolge der AfD. „Auch die AfD
       wird früher oder später den Bundesinnenminister stellen, vielleicht schon
       in fünf Jahren. Und ein Innenminister [2][Brandner] oder ein Innenminister
       [3][Curio] könnten dann noch kreativer mit der Homepage des
       Innenministeriums umgehen.“ An einer Aufweichung der Neutralitätspflicht
       könne also niemand ein Interesse haben.
       
       Auf Regierungsseite betonte Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU), dass
       es sich nicht um eine Pressemitteilung des Ministeriums handelte. Die
       Nachrichtenagentur dpa sei klar als Urheberin des Textes gekennzeichnet
       worden. Schwerpunkt des Interviews sei die Große Koalition gewesen. Wenn
       Seehofer dann aber nach der AfD gefragt werde, müsse und wolle er auch
       antworten. „Diese eine Antwort können wir dann auf der Homepage nicht
       schwärzen, nur weil es hier um Parteipolitik geht“, so Frings, „sonst gäbe
       es ja auch wieder Verschwörungstheorien.“
       
       Verfassungsrichter Peter Müller, der als Berichterstatter das Urteil
       vorbereitet, deutete an, dass die AfD den Prozess wohl gewinnen wird. „Wenn
       auf der Homepage des Innnenministeriums ein Interview des Innenministers
       verbreitet wird, dann wird hier ein Weg genutzt, der den politischen
       Wettbewerbern nicht zur Verfügung steht“. Gerichtspräsident Andreas
       Voßkuhle legte nahe, dass Seehofer ein Interview mit parteipolitischen
       Äußerungen ja auch auf der Homepage der CSU hätte veröffentlichen können.
       Das Urteil wird in einigen Wochen oder Monaten verkündet.
       
       11 Feb 2020
       
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