# taz.de -- Rot-Rot-Grün in Berlin: Polizeibeauftragter ist auf dem Weg
       
       > Ein alter Traum könnte wahr werden: Rot-Rot-Grün bringt den Gesetzentwurf
       > für einen unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten ins Parlament ein.
       
 (IMG) Bild: Dürfte sicher auch mal Thema für den Polizeibeauftragten werden: Einsatz im „Görli“
       
       Seit Jahrzehnten schon fordern Bürgerrechtler und Grüne einen
       [1][unabhängigen Polizeibeauftragten] in Berlin. Mit ein bisschen Glück
       könnte er den Job noch in dieser Legislaturperiode antreten: Am Montag
       stellten die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen ihren Gesetzentwurf dazu
       vor. Diese Woche soll er ins Parlament eingebracht werden.
       
       Es handelt sich aber nicht nur um einen Polizei-, sondern auch um einen
       Bürgerbeauftragten. Er soll Konflikte zwischen Bürgern und der Polizei oder
       der Verwaltung ausräumen, bevor diese „zu groß werden oder die Gerichte
       beschäftigen“, erläuterte Frank Zimmermann (SPD). Auch für Konflikte
       innerhalb der Polizei oder der Verwaltung sei er zuständig.
       
       Der Beauftragte wird vom Abgeordnetenhaus auf sieben Jahre gewählt, ist nur
       diesem unterstellt und habe eine ähnliche Stellung wie die
       Datenschutzbeauftragte, erläuterte Niklas Schrader (Linke). „Das ist kein
       Grüßonkel“, betonte Schrader. Vielmehr sei er in der Lage, selbst
       Ermittlungen anzustellen und Akteneinsicht zu bekommen.
       
       Zugleich betont Rot-Rot-Grün, dass der Beauftragte keine Maßnahme gegen die
       Polizei sei, sondern für sie. „Vorfälle wie die bleiverseuchten
       Schießstände bei der Polizei wären mit einem Beauftragten vielleicht
       schneller ans Licht gekommen“, sagte Benedikt Lux (Grüne). Zugleich soll
       strukturelles Fehlverhalten wie zum Beispiel racial profiling, also
       Überprüfungen von Menschen allein aufgrund ihres Aussehens, mit Hilfe des
       Beauftragten eingedämmt werden.
       
       Menschen, die von einem möglichen Fehlverhalten durch Polizisten oder die
       Verwaltung betroffen sind, müssen sich mit Name und Anschrift an den
       Beauftragten wenden, können aber Vertraulichkeit einfordern, erläuterte
       Schrader den geplanten Ablauf. Der Beauftragte prüfe die Vorwürfe; bei
       einem „Anfangsverdacht“ kläre er weiter auf. Am Ende könne eine gütliche
       Einigung stehen oder der Weg zur Staatsanwaltschaft sprich zur Anklage
       beziehungsweise zur Dienststelle, wenn es um ein Disziplinarverfahren gehe.
       
       Der Beauftragte soll außerdem eng mit dem Petitionsausschuss zusammen
       arbeiten und alle eingehenden Petitionen – pro Jahr derzeit zwischen 1.600
       und 1.700 – erhalten. Vorbild für den Berliner Beauftragten ist jener in
       Rheinland-Pfalz.
       
       ## Bisher kursiert noch kein Name
       
       Bis der Beauftragte seine Arbeit aufnehmen kann, wird es aber noch
       mindestens ein Jahr dauern. Um möglichst eine breite Akzeptanz zu
       erreichen, sollen beim Gesetzgebungsverfahren viele gesellschaftliche
       Positionen einbezogen werden, etwa durch eine Anhörung. Läuft alles nach
       Plan, werde das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, hieß
       es.
       
       Dann müssen bis zu 20 Stellen eingerichtet und ein geeigneter Kandidat –
       eine „Respektsperson“, so Zimmermann – für den Job gefunden werden. Gut
       möglich, dass dafür im Wahlkampfjahr 2021 kein Raum mehr ist.
       
       Auch in drei anderen wichtigen sicherheitspolitischen Gesetzesvorhaben von
       Rot-Rot-Grün gibt es nun auch offiziell Bewegung. Beim Versammlungs- und
       das Abstimmungsgesetz habe man sich geeinigt; der Entwurf dazu werde
       derzeit verfasst, sagte Zimmermann. Und in Sachen [2][Allgemeines
       Sicherheits- und Ordnungsgesetz] (Asog) komme der finale Entwurf
       „demnächst“.
       
       27 Jan 2020
       
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