# taz.de -- Debatte über Berlins Polizeibeauftragte: Akzeptanz und Gerechtigkeit
       
       > Drei Stunden diskutieren Experten über die von Rot-Rot-Grün geplante
       > Polizeibeauftragte. Sie soll gewalttätige Vorfälle wie am Samstag
       > aufklären.
       
 (IMG) Bild: Und was macht die Polizei? Protest am Samstag am Alexanderplatz
       
       Berlin taz | Akzeptanz ist das Zauberwort dieses Montagmorgens im
       Innenausschuss. Um diese für den von Rot-Rot-Grün geplanten Bürger- und
       Polizeibeauftragten zu erhöhen, hatte die Koalition schon vor Monaten
       angekündigt, eine Anhörung mit ExpertInnen – insbesondere solchen mit
       Polizeihintergrund – anzuberaumen. Der oder die Beauftragte wiederum soll
       die Akzeptanz für das Handeln der Polizei und der Verwaltung erhöhen.
       
       Drei Stunden nahm sich der Innenausschuss Zeit, um bei der Anhörung
       Argumente für den bereits Ende Januar vorgestellten Gesetzentwurf zu hören,
       aber auch viel Kritik im Detail und – natürlich – klare Ablehnung, in
       diesem Fall von der Opposition und der konservativen Deutschen
       Polizeigewerkschaft (DPolG).
       
       Die Einsetzung eines oder einer Polizeibeauftragten ist ein jahrzehntealter
       Traum bürgerrechtsbewegter BerlinerInnen, Grüne und Linke haben das Thema
       schon lange in ihrem Forderungskatalog. 2021 könnte es endlich umgesetzt
       sein. Der oder die Polizeibeauftragte soll dann laut dem Gesetzentwurf
       Konflikte zwischen BürgerInnen und der Polizei oder der Verwaltung
       ausräumen, bevor diese zu schwerwiegend werden oder die Gerichte
       beschäftigen. Auch für Konflikte innerhalb der Polizei oder der Verwaltung
       wird er oder sie zuständig sein. Der oder die Beauftragte wird vom
       Abgeordnetenhaus auf sieben Jahre gewählt, ist nur diesem unterstellt und
       hat damit eine ähnliche Stellung wie die Datenschutzbeauftragte.
       
       Die Stimmung vor der Anhörung war angeheizt. Das von der Koalition vor
       wenigen Tagen verabschiedete Landesantidiskriminierungsgesetz wird
       bundesweit von PolizeivertreterInnen hart kritisiert; am Samstag war es
       ausgerechnet nach einer Kundgebung gegen Rassismus und Polizeigewalt mit
       mehreren zehntausend Teilnehmenden zu brutalen Szenen zwischen Beamten und
       einigen DemonstrantInnen gekommen. Ein guter Zeitpunkt für die Debatte sei
       das, sagte der Abgeordnete Niklas Schrader (Linke) „nach diesem Wochenende,
       an dem vielfach der Vorwurf von unverhältnismäßiger Polizeigewalt
       aufgekommen ist“. Es sei wichtig, dem Anschein entgegenzutreten, dass nach
       dieser Kritik eventuell nicht neutral ermittelt werde.
       
       ## Eine sachliche Anhörung
       
       Doch trotz dieses Hintergrunds verlief die Anhörung sachlich, von einigen
       konservativen Pauschalisierungen („ganzer Quatsch“, O-Ton Burkhard Dregger,
       CDU) abgesehen. Was auch daran lag, dass es wenig Kritik an der Einrichtung
       des Amtes an sich gab. Selbst die etwas weniger konservative Gewerkschaft
       der Polizei (GdP), die, wie ihr Landeschef Norbert Cioma erklärte, in den
       90ern noch strikt gegen einen oder eine Polizeibeauftragte war, stehe
       diesem Amt nun „offen gegenüber“.
       
       Erwartungsgemäß positiv äußerten sich die Bürgerbeauftragte von
       Rheinland-Pfalz, Barbara Schleicher-Rothmund, und Anna Luczak vom
       Republikanischen Anwaltsverein (RAV); schließlich war das
       rheinland-pfälzische Modell Vorbild für den Berliner Entwurf; der RAV setzt
       sich seit Jahren dafür ein. Schleicher-Rothmund berichtete von positiven
       Erfahrungen in ihrem Amt, das für eine „Stärkung von Transparenz“ sorge.
       Sie mahnte jedoch eine geheime Wahl im Parlament an; der oder die
       Beauftragte müsse fraktionsübergreifend getragen werden.
       
       Kritik in wichtigen Details kam auch von Berlins oberster Datenschützerin
       Maja Smoltczyk. So bleibe in dem Gesetzentwurf unklar, ob das Amt der
       Exekutive oder der Legislative zugeordnet sei. Das könne zu Mängeln bei
       Datenschutz führen, was angesichts des Umgangs mit sensiblen
       personenbezogenen Daten zu einem großen Problem werde. Auch fehlten
       Regelungen für Rechte von Betroffenen.
       
       Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärte, viele Menschen würden sich
       wünschen, dass beim Handeln der Polizei „etwas genauer hingeschaut“ werde;
       es bestünden auf beiden Seiten „Vorbehalte gegen den Umgang mit
       Beschwerden“. Er sehe die Einrichtung des oder der Polizeibeauftragten aber
       „mit großer Gelassenheit“: Die Polizei gehe aktuell bereits sehr
       transparent mit Beschwerden um. Laut Geisel wurden 2018 insgesamt 1.866
       Beschwerden bearbeitet, lediglich 13 Prozent seien als berechtigt erkannt
       worden. 66 Prozent wurden abgelehnt, 21 Prozent hätten sich nicht aufklären
       lassen. Der SPD-Innenexperte Frank Zimmermann kündigte an, die Kritik „sehr
       ernst zu nehmen“ und Änderungsvorschläge sorgfältig zu prüfen.
       
       8 Jun 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bert Schulz
       
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