# taz.de -- Fehlende Strafverfolgung in Berlin: Das bisschen Rassismus
       
       > Ein Afghane wird von einem Polizisten außer Dienst attackiert. Die
       > Staatsanwaltschaft lässt den Rassismus außer Acht – nicht zur ersten Mal.
       
 (IMG) Bild: Polizeiwagen vor dem Amtsgericht Tiergarten
       
       Berlin taz | Am 5. April 2017, einem Mittwoch gegen 21 Uhr, greifen mehrere
       Männer, die von einem Spiel des 1. FC Union kommen, am S-Bahnhof Karlshorst
       einen 26-jährigen Afghanen an und verletzen ihn erheblich. Mehrere Zeugen
       berichten von rassistischen Beleidigungen, auch in der Pressemitteilung der
       Polizei ist davon die Rede, dass das Opfer „fremdenfeindlich beleidigt“
       worden sei. Einer der Angreifer, ein Polizeibeamter, der an diesem Abend
       nicht im Dienst ist, sagt beim Eintreffen der Kollegen, das kein Problem
       vorliege, schließlich seien keine deutschen Interessen betroffen.
       
       Der Angegriffene, der Schulter- und Kopfverletzungen davon trägt, erhält in
       jenen Tagen die Ablehnung seines Asylantrages. Der Afghane, der damals
       Bundesfreiwilligendienst in einem Kindergarten absolvierte, flüchtet
       psychisch angeschlagen nach England, landet in der Obdachlosigkeit und
       Drogensucht. Inzwischen ist er zurück in Berlin und befindet sich in
       psychologischer Behandlung.
       
       Nachdem der Fall schon zu den Akten gelegt war, weil angeblich nicht
       nachzuvollziehen war, wer die Auseinandersetzung begonnen hat, wird er an
       diesem Freitag (9 Uhr) doch noch vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt.
       Angeklagt sind drei Angreifer, darunter der Polizist, der weiterhin im
       Dienst ist. Die Polizei teilt mit, das Gerichtsverfahren zu beobachten und
       eine „darauffolgende disziplinarrechtliche Würdigung“ durchzuführen.
       
       Verantworten müssen sich die Beschuldigten aufgrund der gemeinschaftlich
       begangenen Tat wegen gefährlicher Körperverletzung. Verfasst hat die
       Anklage die für politische Strafsachen zuständige Abteilung 231 der
       Berliner Staatsanwaltschaft, eine Abteilung aus sechs StaatsanwältInnen,
       extra zuständig für Fälle von Hasskriminalität.
       
       Doch wegen der rassistischen Beleidigungen sind die Beschuldigten nicht
       angeklagt. Dabei ist das durchaus relevant: In Paragraph 46 des
       Strafgesetzbuches sind als Konsequenz aus dem NSU „rassistische,
       fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe
       aufgeführt, die ein Gericht zur Strafbemessung heranzuziehen habe. Liegen
       diese vor, können sie strafverschärfend sein. Staatsanwaltschaft und
       Gericht äußern sich auf Anfrage nicht.
       
       ## Würdigung der Motivation
       
       Das Gericht hat drei ZeugInnen geladen, die Beleidigungen bestätigen
       können. Sollte das Gericht die rassistische Motivation des Angriffs
       würdigen, hofft der Geschädigte auf ein Bleiberecht. „Seit Juni 2017 gilt
       in Berlin eine Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität“,
       erklärt Jenny Fleischer, die Anwältin des Opfers. Wer rassistisch
       angegriffen wird, soll bleiben dürfen.
       
       Weil die Regelung erst zwei Monate nach der Attacke eingeführt wurde, käme
       hier jedoch nur der Weg über die Härtefallkommission in Betracht.
       Andernfalls droht Fleischers Mandanten die Abschiebung. Seit seiner
       Zeugenaussage zu dem Angriff wird gegen ihn wegen angeblich illegalem
       Aufenthalts ermittelt.
       
       [1][Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnenvereins],
       kritisiert die Staatsschutz-Abteilung der Staatsanwaltschaft wegen ihres
       Umgangs mit rassistischen Motiven. Im vergangen Jahr vertrat Theune ein
       anderes Opfer eines rassistischen Angriffs. Sein Mandant war am S-Bahnhof
       Blankenburg von vier weißen Männern mit dem N-Wort beleidigt und körperlich
       attackiert worden. Die Staatsanwaltschaft klagte die Beleidigung nicht an.
       Das Verfahren stellte sie gegen ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro
       ein, weil sie kein öffentliches Interesse an der Verfolgung sah.
       
       Dabei sind im Paragraph 234 der Straf- und Bußgeldverfahren-Richtlinien
       seit dem Jahr 2015 „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige
       menschenverachtende Beweggründe“ aufgeführt. Liegen diese vor, ist von
       einem „besonderen öffentlichen Interesse an der Verfolgung von
       Körperverletzungen“ auszugehen. Theune hatte daraufhin eine
       Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt.
       
       Er kritisiert: „Die Staatsanwaltschaft, die für die Verfolgung von
       Staatsschutzdelikten, also auch rechten Übergriffen zuständig ist, hat
       rassistische Motive nicht berücksichtigt, obwohl sie genau dazu
       verpflichtet ist.“ Weil dies wiederholt vorgekommen sei, „kann man nicht
       davon ausgehen dass es sich um einen Zufall handelt oder nur ein
       Staatsanwaltschaft verantwortlich ist.“ Es sei ein Problem „der ganzen
       Abteilung“, so Theune.
       
       Linke Straftaten, für die die Abteilung ebenfalls zuständig ist, würden
       dagegen unnachgiebig verfolgt. „Bei jeder Sachbeschädigungsanzeige wegen
       eines geklebten Stickers wird ein öffentliches Interesse angenommen.“
       
       9 Jan 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Anmelder-der-Unteilbar-Demo/!5539912
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Gerichtsverfahren
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Schwerpunkt Rassismus
 (DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Sinti und Roma
 (DIR) Polizei Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Wegen „Sieg Heil“-Rufen vor Gericht: Prozess neu aufgerollt
       
       Zwei ehemalige Polizeischüler, die während eines Basketballspiels
       Naziparolen gerufen haben sollen, müssen sich noch mal vor Gericht
       verantworten.
       
 (DIR) Angriff auf Geflüchteten: Rassistische Attacke außer Dienst
       
       Prozessauftakt gegen Polizeibeamten. Stefan K. soll mit zwei anderen
       Männern einen geflüchteten Afghanen verprügelt haben.
       
 (DIR) Abschiebung nach rassistischem Angriff: Forderung nach Rückholaktion
       
       Ein Afghane wird abgeschoben, obwohl er Nebenkläger im Prozess nach einer
       wohl rassistisch motivierten Prügelei ist. Auch ein Polizist war beteiligt.
       
 (DIR) Abschiebung nach Afghanistan: Polizist schlägt, Staat schiebt ab
       
       Ein Polizist, der zu rechten Anschlägen ermittelte, beging mutmaßlich einen
       rassistischen Übergriff. Das traumatisierte Opfer wird abgeschoben.
       
 (DIR) Polizei unter Diskrimierungsverdacht: Pauschal gegen Sinti und Roma
       
       Die Berliner Polizei steht im Verdacht, in ihrer Ermittlungspraxis Sinti
       und Roma zu stigmatisieren. Kein Einzelfall, sagen Wissenschaftler*innen.
       
 (DIR) Berliner Polizeischüler: Wegen „Sieg Heil“-Rufen vor Gericht
       
       Polizeischüler haben einen schwarzen Basketballspieler mit Affengeräuschen
       beleidigt. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt. Einer wurde befördert.