# taz.de -- Berliner Polizeischüler: Wegen „Sieg Heil“-Rufen vor Gericht
       
       > Polizeischüler haben einen schwarzen Basketballspieler mit
       > Affengeräuschen beleidigt. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt. Einer
       > wurde befördert.
       
 (IMG) Bild: Rechte gibt es auch bei der Berliner Polizei
       
       Berlin taz | Am 27. April 2018 besuchte der Sozialarbeiter Sören S. mit
       einer Gruppe migrantischer Jugendlicher ein Basketballspiel in der
       Mercedes-Benz-Arena. Doch statt eines tollen Spiels waren die BesucherInnen
       mit einer rechten Männergruppe auf den Nachbarplätzen konfrontiert.
       
       „Schräg gegenüber von unseren Plätzen fielen meiner Kollegin und mir sieben
       Männer auf, die kurz nach Spielbeginn einen schwarzen Spieler der
       gegnerischen Mannschaft mit Affengeräuschen beleidigten“, erzählt S. Als
       vor der Halbzeitpause aus der Gruppe dann „Sieg und Heil“-Rufe ertönten,
       reichte es ihm. Er erstattete noch im Stadion Anzeige. Bei der Kontrolle
       fand die Polizei auf den zwei Handys der Männer Inhalte mit rechtem
       Gedankengut.
       
       Am 16. Mai fand der Prozess gegen drei der Männer vor dem Amtsgericht
       Tiergarten statt. Dort stellte sich heraus, dass es sich bei der
       Männergruppe um Polizeischüler handelt, die den Geburtstag eines Kollegen
       gefeiert hatten. Vor Gericht erklärte der Beschuldigte Tobias B., er sei
       mit anderen in die „Sieg“-Rufe des Alba-Fanblocks eingefallen, „Heil“-Rufe
       habe er aber nicht gehört.
       
       Auch die PolizistInnen, die die Gruppe nach S.s Anzeige kontrolliert
       hatten, wurden vernommen. Eine Polizistin erklärte, dass die Gruppe bereits
       in der Vergangenheit wegen der Verletzung von Polizeidienstvorschriften in
       einem rechten Kontext aufgefallen sei. Die Staatsanwaltschaft sah es in
       ihrem Plädoyer als erwiesen an, dass alle drei Angeklagte durch
       verfassungsfeindliche „Sieg Heil“-Rufe aufgefallen sind.
       
       ## Befördert trotz Anzeige
       
       Das Gericht verurteilte die drei Männer zu Geldstrafen in unterschiedlicher
       Höhe: Zwei Angeklagte müssen, da sie noch Polizeianwärter sind, Geldstrafen
       von 40 Tagessätzen à 30 Euro bezahlen, der dritte Angeklagte, der
       unterdessen zum Polizeimeister auf Probe befördert wurde, muss Tagessätze
       von 50 Euro zahlen.
       
       Für Sören S. ist die Beförderung eine beunruhigende Nachricht. „Er wurde in
       den Polizeidienst berufen, obwohl das Verfahren schon lief, wenn auch noch
       kein Urteil gefallen war. Das ist vor allem vor dem Hintergrund der Debatte
       um rechte Tendenzen auch bei der Berliner Polizei unverständlich“, erklärte
       er gegenüber der taz. Niklas Schrader, der für die Linke im Berliner
       Abgeordnetenhaus sitzt, bereitet dazu eine parlamentarische Anfrage vor.
       Von der Pressestelle der Berliner Polizei war bis Redaktionsschluss keine
       Stellungnahme zu bekommen.
       
       28 May 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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