# taz.de -- Polizei unter Diskrimierungsverdacht: Pauschal gegen Sinti und Roma
       
       > Die Berliner Polizei steht im Verdacht, in ihrer Ermittlungspraxis Sinti
       > und Roma zu stigmatisieren. Kein Einzelfall, sagen Wissenschaftler*innen.
       
 (IMG) Bild: Die Kriminalstatistik der Polizei Berlin wirft Fragen auf
       
       BERLIN taz | Jemand gibt sich als Handwerker aus oder als Polizist,
       verschafft sich so Zugang zu einer Wohnung – und bestiehlt den, der dort
       wohnt. Dieses Phänomen wird in der Kriminalstatistik der Berliner Polizei
       (PKS) als „Trickdiebstahl in Wohnung“ bezeichnet. Man habe 86
       Tatverdächtige ermitteln können, heißt es in der PKS 2017. Und dann kommen
       zwei Sätze, die der Berliner Polizei derzeit harsche Kritik einbringen: Bei
       den ermittelten Tatverdächtigen handle es sich „überwiegend um Angehörige
       der Volksgruppe der Sinti und Roma“. Diese „Familienclans“ lebten seit
       Jahren in Deutschland und besäßen „größtenteils die deutsche
       Staatsangehörigkeit“.
       
       Eine solche „ethnische Kennzeichnung von Roma und Sinti durch die
       Polizeibehörden ist mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar“, kritisiert
       Romani Rose, Vorsitzender des [1][Zentralrats Deutscher Sinti und Roma].
       Die Linken-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau findet die
       Angabe „verstörend“. Solche Veröffentlichungen seien „geeignet, in der
       Mehrheitsgesellschaft tief verwurzelte Vorurteile noch zu befördern“, sagt
       Pau. Das sei „inakzeptabel“.
       
       Die Berliner Polizei ist nicht die einzige, in deren Veröffentlichung sich
       Hinweise auf Sinti*ze und Rom*nja finden. Erst Ende August erging in der
       bayerischen Polizei eine interne Dienstanweisung, eine solche
       Charakterisierung sei „grundsätzlich zu unterbleiben“, solange die
       „Erfüllung polizeilicher Aufgaben“ davon unberührt bleibe. Vorausgegangen
       war eine Untersuchung des Landesbeauftragten für Datenschutz, der bei
       anlasslosen Überprüfungen im Datenbestand der Polizei immer wieder auf die
       Begriffe „Sinti“ und „Roma“ gestoßen war.
       
       2017 hat der Politikwissenschaftler Markus End vom Berliner Zentrum für
       Antisemitismusforschung bundesweit Pressemitteilungen der Polizei, aber
       auch in den Medien zitierte interne Papiere, Publikationen oder öffentliche
       Aussagen von Funktionsträger*innen untersucht. „Die zusammengetragenen
       Hinweise legen die Vermutung nahe, dass in Polizei- und Ermittlungsbehörden
       weiterhin antiziganistische Wissensbestände in Form von polizeilichem
       ‚Expertenwissen‘ gepflegt werden“, heißt es im Fazit.
       
       ## „Keine personenbezogenen Daten“
       
       Ein Muster, das sich auch im Fall Berlin andeutet. Es würden „keine
       personenbezogenen Daten zur Zugehörigkeit zu den Bevölkerungsgruppen Sinti
       und Roma verarbeitet“, heißt es in einer Antwort des Polizeipräsidiums auf
       eine Anfrage der Landesdatenschutzbeauftragten. Es werde nur die
       Staatsangehörigkeit erfasst – wie die Polizei in der PKS selbst betonte,
       handelt es sich in diesem Fall aber überwiegend um deutsche
       Staatsbürger*innen. Die Angabe, dass die Tatverdächtigen mehrheitlich
       Sinti*ze und Rom*nja seien, basiere auf der „fachlich fundierten
       Einschätzung“ der für gewerbsmäßige Bandenkriminalität zuständigen
       Fachdienststelle. Es handle sich um „über viele Jahre angeeignetes
       polizeiliches Fachwissen zu den genannten Bevölkerungsgruppen“, die
       Erkenntnisse stützten sich auch auf Ermittlungen zu „den Strukturen von
       Großfamilien und deren kulturellen Vorstellungen“.
       
       Eine Erklärung, die Markus End äußerst problematisch findet. „Solche
       Äußerungen legen nahe, dass wir es hier mit einem strukturellen Problem von
       Antiziganismus in den Ermittlungsbehörden zu tun haben“, sagt er. Dabei
       gehe es nicht darum, ob einzelne Polizist*innen rassistisch seien. „Aber
       hier werden Angehörige einer bestimmten Gruppe kausal mit Kriminalität in
       Verbindung verbracht.“
       
       In der Berliner Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2018 taucht
       ein Eintrag über Sinti*ze und Rom*nja nicht mehr auf. Dem Senat sei
       „durchaus bewusst“, dass der „notwendige Schutz einzelner
       Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung sowie der Bildung von Vorurteilen
       und Ressentiments“ und das „legitime Informationsbedürfnis staatlicher
       Stellen“ ein Spannungsfeld darstellten, erklärt die Senatsverwaltung für
       Inneres in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Abgeordneten
       Bernd Schlömer. Man habe das nun abgewogen und entschieden, „auf die
       Erwähnung dieser ethnischen Zugehörigkeit zu verzichten“.
       Politikwissenschaftler End reicht das nicht. „Natürlich ist es gut, wenn
       solche Äußerungen nicht mehr veröffentlicht und dadurch auch nicht weiter
       zitiert werden, etwa in Medienbeiträgen“, sagt er. „Das ändert aber noch
       nichts daran, dass solche Daten weiterhin generiert und in
       Polizeistrukturen genutzt werden.“
       
       Welche Folgen ein solches vermeintliches Expertenwissen habe, zeigten die
       Ermittlungen nach dem NSU-Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im
       Jahr 2007, sagt End. Damals fand man die DNA einer „unbekannten weiblichen
       Person“ am Tatort – DNA, die man über Jahre überall in Deutschland,
       Österreich und Frankreich im Zusammenhang mit Straftaten fand. Die Polizei
       fahndete aktiv unter Sinti*ze und Rom*nja. „Vernehmung aller Zigeuner, die
       zur Tatzeit auf der Theresienwiese campiert haben“, schrieb ein Beamter der
       Sonderkommission seinen Kolleg*innen. Nach einem Lügendetektortest
       attestierten Psychologen, der Verdächtige sei ein „typischer Vertreter
       seiner Ethnie, wo Lügen zur üblichen Sozialisation gehört“. Ende 2008
       stellte sich heraus, dass die DNA durch die Spurensuche mit verunreinigten
       Wattestäbchen an all die verschiedenen Tatorte gelangt war.
       
       Im Berliner Fall hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Beschwerde
       bei der Berliner Datenschutzbeauftragten eingereicht. „Wenn die Polizei
       davon sprechen kann, dass die Verdächtigen ‚überwiegend‘ Sinti und Roma
       sind, dann muss sie das in irgendeiner zählbaren Form erfassen – und das
       wäre aus unserer Sicht klar rechtswidrig“, sagt Lea Beckmann, Juristin bei
       der GFF. Ethnische Herkunft und Volkszugehörigkeit seien nach
       datenschutzrechtlichen Grundsätzen sogenannte „besondere Kategorien“ von
       personenbezogenen Daten. „Das ist quasi eine rote Flagge, Daten dieser
       Kategorie dürfen aufgrund der offensichtlichen Missbrauchsgefahr nur unter
       sehr hohen Voraussetzungen erhoben werden.“ Die Polizei dürfe diese nur
       erfassen, wenn sie sonst die Polizeiarbeit gar nicht wahrnehmen könne oder
       sie dadurch Leben retten könne. Da das nicht erfüllt sei, so Beckmann, sei
       ihr keine Konstellation vorstellbar, in der die ethnische Herkunft der
       Tatverdächtigen erhoben werden dürfte.
       
       Tatverdächtige bezeichneten sich in der Vernehmung „selbst als Angehörige
       dieser ethnischen Gruppe“, erklärt die Senatsverwaltung die Daten in der
       Antwort auf die FDP-Anfrage. Auch hier müsse es aber einen inhaltlichen
       Zusammenhang zur Tat geben, sagt Beckmann. „Und wenn die Polizei
       schließlich diese individuellen Fallbeschreibungen auswertet und dann
       veröffentlicht, dass die Tatverdächtigen überwiegend dieser oder jener
       ethnischen Herkunft sind, dann ist das erst recht rechtswidrig.“
       
       Auch Georgi Ivanov vom Jugendverband Amaro Foro beklagt, es sei nach wie
       vor nicht klar, wie die Polizei die Zuordnung vornehme. „Wir sehen hier die
       Gefahr willkürlicher und intransparenter Zuschreibungen“, sagt er.
       „Aufgrund der stigmatisierenden Wirkung ist das aus der Sicht einer
       Roma-Selbstorganisation als katastrophal zu werten.“
       
       1 Oct 2019
       
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