# taz.de -- Angriff auf Geflüchteten: Rassistische Attacke außer Dienst
       
       > Prozessauftakt gegen Polizeibeamten. Stefan K. soll mit zwei anderen
       > Männern einen geflüchteten Afghanen verprügelt haben.
       
 (IMG) Bild: Die drei Angeklagten (von rechts nach links): Stefan K., Dennis Y. und Philipp G
       
       Berlin taz | Für die drei Angeklagten ist der Prozess am Mittwoch vor dem
       Amtsgericht Tiergarten gut gelaufen: Drei der Belastungszeug*innen sind
       nicht erschienen und der vierte Zeuge hat nichts Belastendes gesehen.
       
       Stefan K., Dennis Y. und Philipp G. sollen am 5. April 2017 den
       afghanischen Geflüchteten Jamil Amadi (Name geändert) am [1][S-Bahnhof
       Karlshorst rassistisch beleidigt und brutal verprügelt haben]. Vor Gericht
       wollen sie sich dazu nicht äußern.
       
       Die drei Männer kamen damals gerade von einem Fußballspiel von Union
       Berlin, angetrunken und frustriert über die Niederlage ihres Vereins. Der
       mittlerweile 26-jährige Maurer Dennis Y. und der 29-jährige Maler und
       Lackierer Philipp G. sollen daraufhin mit Jamil Amadi aneinander geraten
       sein und diesen mit Stöcken und Fäusten verprügelt haben. Kurze Zeit später
       mischt sich dann Stefan K. ein, Zeug*innen denken zunächst, er will
       schlichten, doch dann prügelt er ebenfalls auf Ahmadi ein.
       
       Den herbeigerufenen Beamt*innen gibt sich Stefan K. kurze Zeit später als
       Polizist zu erkennen – nachdem er zunächst geflohen war. Der 42-Jährige war
       bis 2016 Teil der Sonderermittlungsgruppe EG Rex, die zur rechtsextremen
       Anschlagsserie in Neukölln ermittelte. In dieser Funktion hatte er engen
       Kontakt zu betroffenen Antifaschist*innen. Insbesondere vor dem Hintergrund
       der [2][zahlreichen Ermittlungspannen im sogenannten Neukölln-Komplex] und
       den fehlenden Ermittlungserfolgen, wiegt der Verdacht schwer, dass Stefan
       K. selbst ein rassistischer Gewalttäter mit Kontakten in die Neonaziszene
       sein könnte.
       
       ## Fotos zeigen Angeklagte auf Neonazi-Aufmarsch
       
       Denn laut dem antifaschistischen Rechercheportal Neukölln Watch sollen die
       beiden [3][Mitangeklagten Dennis Y. und Philipp G. Teil der rechtsextremen
       Szene Berlins] sein. Fotos zeigen sie auf einem Neonaziaufmarsch in
       Hellersdorf im April 2016. Ob Stefank K. die beiden vor dem Angriff kannte,
       ist jedoch unklar. Bei dem Prozess am Mittwoch hält Stefan K. jedenfalls
       Abstand zu den beiden stämmigen Männern mit den kurzgeschorenen Haaren.
       
       Jamil Amadi musste nach dem Angriff mit Verletzungen an Kopf und Schultern
       ins Krankenhaus eingeliefert werden. Eine Aussage, wie diese zustande
       gekommen sind, kann dieser am Mittwoch jedoch nicht machen, da er im März
       2020 – mitten im laufenden Prozess – in die afghanische Hauptstadt Kabul
       abgeschoben wurde. Der schwer traumatisierte Ahmadi hatte kurz nach dem
       Angriff seinen negativen Asylbescheid erhalten. Einige Monate später wurde
       das Verfahren gegen seine mutmaßlichen Angreifer eingestellt. Seine
       Anwältin rollte das Verfahren neu auf und der Erzieher erhielt eine
       Duldung, jedoch ohne Arbeitserlaubnis. Der zuvor als gut integriert
       geltende Afghane geriet daraufhin auf die schiefe Bahn, schläft im
       Görlitzer Park, nimmt Drogen, begeht kleinere Straftaten und wird
       schließlich als angeblicher Gefährder abgeschoben.
       
       [4][Für den Flüchtlingsrat und Pro Asyl „ein politischer Skandal“.] Denn
       eigentlich gibt es in Berlin eine Regelung, dass Opfer von Hasskriminalität
       ein Bleiberecht erhalten. Da diese jedoch erst zwei Monate nach der Tat in
       Kraft getreten ist, wollte der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD)
       sie nicht anwenden. „Geflüchtete wie Jamil Ahmadi, denen rassistische
       Gewalt angetan wurde, müssen ein Bleiberecht erhalten“, findet der
       Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt. „Der Staat muss den
       Täter*innen zeigen, dass er sich ihrem schändlichen Anliegen, Menschen
       aus dem Land zu vertreiben, entgegenstellt.“
       
       ## Opfer wurde mitten im Prozess abgeschoben
       
       „Die Abschiebung von Jamil Ahmadi war ein großer Fehler, den Geisels
       Amtsnachfolgerin Iris Spranger jetzt korrigieren muss“, findet die
       Sprecherin des Berliner Flüchtlingsrats. Sie fordert, [5][dass Ahmadi
       sofort nach Berlin zurückgeholt wird], um ihm „die Wahrnehmung seiner
       Rechte als Zeuge, Opfer und Nebenkläger zu ermöglichen“. Auch Ahmadis
       Anwältin Jenny Fleischer hofft, dass ihr Mandant noch zurückgeholt wird.
       „Die Abschiebung war rechtswidrig“, sagt sie nach dem Prozess zur taz,
       schließlich sei seine Klage auf Schmerzensgeld noch anhängig.
       
       Die Richterin sieht für eine Rückkehr Ahmadis allerdings keinen Grund. Die
       schriftliche Aussage Ahmadis reiche völlig aus, heißt es. „Mein Mandant hat
       als Nebenkläger ein Anwesenheitsrechtsrecht im Prozess und sollte deshalb
       persönlich hier sein, um über die Folgen der Tat aussagen zu können“,
       kritisiert Anwältin Fleischer. Derweil befindet sich Ahmadi in Afghanistan
       nicht nur in einer prekären Sicherheitslage, sondern leidet auch unter
       schweren gesundheitlichen Problemen. Es gebe ihm aber Hoffnung, dass der
       Prozess gegen Stefan K. und die anderen fortgesetzt wird, sagen
       Unterstützer*innen der taz.
       
       [6][Es ist bereits der dritte Anlauf]: Nachdem das Verfahren 2017 zunächst
       eingestellt worden und 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie vertagt
       worden war, wird es nun wieder neu aufgerollt. Rechtsanwältin Jenny
       Fleischer ist zuversichtlich, dass es dieses mal zu einer Verurteilung
       kommen wird. Zwar konnte der Zeuge am Mittwoch nur wenig Erhellendes
       beitragen, da er den Angriff auf Ahmadi nicht gesehen hat. Er habe
       lediglich beobachtet, wie dieser eine Flasche auf drei Männer geworfen
       hätte und dann weggerannt wäre. Die drei Männer hätten ihn daraufhin
       verfolgt, dann sei auch schon die Polizei vor Ort gewesen.
       
       Andere Zeug*innenaussagen würden den Angriff jedoch detailliert
       beschreiben, so Fleischer. Von „Gewalt wie im Film“ sei die Rede gewesen.
       Bleibt nur zu hoffen, dass diese Zeug*innen beim nächsten Prozesstag in
       der kommenden Woche dann auch aussagen. Dieses mal kostete sie ihr
       Schwänzen 200 Euro.
       
       Der Polizist Stefan K. ist derweil weiter im Dienst. Ein
       Disziplinarverfahren gegen ihn wurde bis zum Urteil ausgesetzt.
       
       16 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] https://www.nkwatch.info/
 (DIR) [4] https://fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerung/14-02-2022-fortsetzung-strafprozess-gegen-polizist-stefan-k-und-andere-wegen-gewalttaetigem-uebergriff-auf-jungen-afghanen/
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 (DIR) Marie Frank
       
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