# taz.de -- NPD-Demo gegen Journalisten: Rechte dürfen sich maskieren
       
       > Bei einer Demo der NPD in Hannover macht die Polizei für die Rechten eine
       > Ausnahme vom Vermummungsverbot. Diese wollten nicht fotografiert werden.
       
 (IMG) Bild: Durften sich vermummen: Teilnehmer der NPD-Demo gegen Journalisten
       
       Hannover taz | Vermummung ist nicht gleich Vermummung. In Hannover durften
       Rechtsextreme bei einer Demonstration ihr Gesicht maskieren. Der Polizei
       genügte als Begründung, die Teilnehmer an dem NPD-Aufmarsch gegen die
       öffentlich-rechtlichen Medien und einzelne Journalisten wollten sich nicht
       von der Presse fotografieren lassen.
       
       Am Samstag vor einer Woche waren an die 9.000 Menschen in Hannover gegen
       die knapp 120 NPD-Anhänger [1][auf die Straße gegangen]. Schon vor Beginn
       des Aufmarschs versuchten mehrere Rechte den Journalisten David Janzen, der
       zu den namentlich genannten Journalist*innen gehört, beim Fotografieren zu
       behindern. Andere Rechtsextreme begannen, weitere Medienvertretrer*innen zu
       schubsen und wegzudrücken. Ein Journalist erhielt eine Kopfnuss. Die
       Polizei schritt ein und schob die Journalist*innen weg.
       
       Später ordnete sie eine Distanz zu dem Marsch von 20, 30 Metern an.
       Einzelne Rechtsextreme – voll vermummt – fotografierten derweil die
       Pressevertreter*innen. Auf Twitter versuchte die Polizei ihr Verhalten zu
       erklären: „Unsere Kollegen haben mit den vermummten Personen gesprochen,
       demnach diente die Vermummung nicht zur Verhinderung der
       Identitätsfeststellung.“
       
       Auf Nachfrage des Journalisten Patrick Gensing hieß es dann weiter: „Die
       Teilnehmer gaben an, dass sie nicht auf Bildern der Medienvertreter
       erkennbar sein wollten.“ Über 650 Twitter-Kommentare folgten – zwischen
       Empörung und Fassungslosigkeit.
       
       ## Bei Nazis okay?
       
       Mittlerweile verweist die Polizei auf das niedersächsische
       Versammlungsgesetz, nachdem eine Befreiung vom Vermummungsverbot möglich
       sei, wenn keine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestehe. Die
       Kommentatoren bei Twitter fragen, ob die Polizei mit zweierlei Maß messe:
       „Bei Nazis ist das okay, bei Gegendemonstranten oder linken Demonstrationen
       nicht?“
       
       Und es wird auf den G20-Gipfel verwiesen. In Hamburg hatte die Polizei bei
       der [2][„Welcome to Hell“]-Demonstration versucht, das Vermummungsverbot
       durchzusetzen und so eine Straßenschlacht mit vielen Verletzten ausgelöst.
       Andreas Speit
       
       29 Nov 2019
       
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