# taz.de -- Ex-Polizeidirektor über Fehler bei G20: „Das Gesamtklima war früh belastet“
       
       > Udo Behrendes war im G20-Sonderausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft
       > als Experte geladen. Er sieht Fehler von Polizei und Politik.
       
 (IMG) Bild: Standen sich unversöhnlich gegenüber: Polizisten und Demonstranten bei G20
       
       taz: Herr Behrendes, Hamburgs damaliger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD)
       hatte den G20-Gipfel in Hamburg im vergangenen Juli trotz der angekündigten
       internationalen Großproteste als ein Polit-Event angekündigt, das die
       Polizei im Griff habe und dem alljährlichen Hafengeburtstag gleiche. Warum
       ist das aus Ihrer Sicht schief gelaufen? 
       
       Udo Behrendes: Diese Zielbeschreibung war von Anfang an utopisch. Die
       Sicherheit einer großen Anzahl hochgefährdeter Politiker und die
       störungsfreie Abwicklung zahlreicher Veranstaltungen und Fahrbewegungen zu
       gewährleisten, parallel dazu „versammlungsfreundlich“ facettenreiche
       Proteste zu ermöglichen und dies alles bei geringer Beeinträchtigung der
       Gesamtbevölkerung umzusetzen, kann mitten in einer Großstadt wie Hamburg
       natürlich nicht vergleichbar reibungslos funktionieren wie ein großes
       lokales Fest.
       
       Bei wem sehen Sie die Verantwortung für die Geschehnisse während des
       Gipfels? 
       
       Für die massiven Ausschreitungen, die es dann gegeben hat, sind in
       allererster Linie diejenigen verantwortlich, die Steine geworfen, Autos
       angezündet und Läden geplündert haben. Demonstrationsveranstalter und
       Polizei müssen sich allerdings selbstkritisch fragen, ob sie ihre
       jeweiligen Einflussmöglichkeiten für die Entwicklung beziehungsweise für
       die Unterstützung einer friedlichen Protestkultur immer und überall
       verantwortungsvoll wahrgenommen haben.
       
       Die Polizei war nach der sogenannten Hamburger Linie vorgegangen, die dem
       Prinzip Deeskalation durch Stärke folgt. Entspricht diese Strategie dem vom
       Bundesverfassungsgericht geforderten „versammlungsfreundlichen Verhalten“
       der Behörden und dem allgemeinen Verständnis von Protest-Policing? 
       
       In Einzelfällen, wenn man es etwa mit einer homogenen, gewaltaffinen Gruppe
       zu tun hat, kann es durchaus Sinn ergeben, durch das demonstrative Zeigen
       von hoch ausgerüsteten Polizisten und entsprechendem technischem Equipment
       zu signalisieren, dass militante Aktionen keine Chance haben. Als generelle
       Linie, insbesondere beim Umgang mit heterogenen Protestbündnissen, halte
       ich dieses Prinzip für wenig sachgerecht. Eine solche Einsatzphilosophie
       würde letztlich eine Renaissance des Protest-Policings der 1950er- und
       1960er-Jahre darstellen, was seinerseits auf Strategien aus den Zeiten der
       Weimarer Republik aufbaute. Diese konfrontativ ausgerichtete
       Grundphilosophie herrschte bundesweit bis Mitte der 60er vor. Der damalige
       Hamburger Innensenator Heinz Ruhnau und sein Polizeipräsident Jürgen
       Frenzel galten zu dieser Zeit übrigens als Polizeireformer und kreierten
       damals als Alternative zu den traditionellen, starren Einsatzkonzeptionen
       das Prinzip der flexiblen Reaktion.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat 1985 in seinem legendären
       Brokdorf-Beschluss ausgeführt, dass der Staat auch Demonstrationen
       zugunsten des Gros zuzulassen habe, wenn von einigen Teilnehmern Gewalt
       ausgehen könnte. War die zweitägige Demonstrationsverbotszone von 38
       Quadratkilometern während des G20-Gipfels in Hamburg per Allgemeinverfügung
       aus polizeilicher Sicht trotzdem notwendig und sinnvoll? 
       
       Kern des Brokdorf-Beschlusses ist das Differenzierungsgebot: Die
       Versammlungsbehörde beziehungsweise die Polizei darf friedliche
       Demonstranten nicht generell in Mithaftung für das Verhalten militanter
       Teilgruppierungen nehmen. Sie muss stattdessen versuchen, möglichst in
       Abstimmung mit der Versammlungsleitung, gezielt gegen diese Gewalttäter
       vorzugehen. Dies ist natürlich in einer realen Situation nie klinisch
       sauber möglich, da es bei Großdemonstrationen eben nicht nur Gewalttätige
       und Friedliche gibt, sondern auch viele Teilnehmer, die eher indifferent
       sind und sich je nach Situation mit dem einen oder dem anderen Lager
       solidarisieren. Mit dem großflächigen Demoverbot hatte man jedoch bereits
       im Vorfeld Fakten geschaffen, die natürlich gerade von den friedlichen
       Demonstranten nicht als versammlungsfreundlich wahrgenommen wurden. Das
       Gesamtklima war daher bereits früh belastet – genau das kommt übrigens der
       Strategie von Militanten sehr entgegen.
       
       Die Automomen-Demonstration „Welcome to Hell“ am Vorabend des G20-Gipfels
       ist wegen Vermummung einiger Teilnehmer gleich zu Beginn von der Polizei
       zerschlagen worden, was zu schweren Ausschreitungen geführt hat. Sie galt
       als Gradmesser für den weiteren Verlauf. Ist die Polizei nach dem
       Legalitätsprinzip verpflichtet, schon im Vorfeld konsequent einzuschreiten,
       wenn einige Hundert von rund 12.000 Demonstranten mit Sonnenbrillen,
       Baseball-Caps und Halstüchern nicht identifizierbar sind? 
       
       Mit der Einführung des Vermummungsverbots in den 1980er-Jahren wollte der
       Gesetzgeber keinen Dresscode für Demonstranten festlegen, sondern der
       Polizei eine Handhabe geben, um frühzeitig gegen potenziell Militante
       einschreiten zu können. Die Vorschrift kann für die Polizei allerdings in
       Umkehrung ihrer Zielrichtung zu einer Gewaltfalle werden: Wenn man zu einem
       Zeitpunkt, zu dem es noch keine militanten Aktionen gibt, gegen Vermummte
       vorgeht, tritt man eventuell genau die Gewalttätigkeiten los, die die
       Vorschrift ja eigentlich verhindern will. Man liefert damit den Militanten
       den erhofften Stoff für ihre Erzählung, von der Polizei angegriffen worden
       zu sein und sich nur gegen unangemessene staatliche Maßnahmen zu wehren.
       
       Was für Erfahrungen haben Sie mit der Vermummung gemacht? 
       
       Ein entsprechendes Outfit kann natürlich in manchen Fällen die konkrete
       Vorbereitung für militante Aktionen sein, in anderen Fällen hat es für die
       Protagonisten aber eher eine habituelle Bedeutung und letztlich kann es
       eben auch als gezielte Provokation dienen, um die Polizei in die
       beschriebene Gewaltfalle zu locken. Ich habe mal bei einer
       Großdemonstration mit über 100.000 Teilnehmern in Bonn eine Teilgruppe von
       etwa 3.500 Autonomen mit 30 Polizisten in Alltagsuniform begleitet, ohne
       dass es zu einer einzigen Gewalttätigkeit gekommen ist. Dieses Setting
       hatten wir mit Vertretern der autonomen Szene mit Hilfe von Vermittlern der
       Hauptkundgebung in zähen Verhandlungen vereinbart.
       
       Kann das nicht eine Blaupause sein? 
       
       Natürlich kann dies keine Blaupause für alle Demos mit solchen
       Gruppierungen sein – das Beispiel zeigt aber, was alles bei einer stabilen
       Dialog- und Kooperationsstruktur möglich ist. Letztlich zwingt auch die
       Rechtslage nicht etwa zu einem reflexhaften Handeln, denn das übergreifende
       Ziel des Vermummungsverbots ist ja gerade die Verhinderung von Gewalt. Die
       Versammlungsgesetze der Hamburger Nachbarländer Niedersachsen und
       Schleswig-Holstein tragen diesem Gedanken übrigens ausdrücklich Rechnung,
       aber auch das für Hamburg geltende Bundesversammlungsgesetz ermöglicht
       durchaus flexibles Handeln.
       
       Die Polizei hat die G20-Protestcamps schon vorab verboten, da diese
       Sammelbecken militanter Gipfelgegner hätten sein können. Sind solche
       Verbote aus polizeilicher Sicht sinnvoll? 
       
       Man kann dem entgegenhalten, dass man dann eben auch weiß, wo sich
       Militante aufhalten und sich darauf einstellen. Problematischer ist es,
       wenn Gewalttäter überraschend auftreten, so wie in Altona. Hinzu kommt,
       dass die restriktive Linie gegen Camps nicht nur Militante traf, sondern
       auch viele friedliche Demonstranten und damit die Atmosphäre rund um die
       Proteste gegen den Gipfel negativ beeinflusst hat. Gerade heterogene Camps
       können ja dazu führen, dass Militante eben nicht die Oberhand innerhalb der
       gesamten Protestbewegung bekommen und es gegen ihre geplanten Aktionen auch
       internen Widerstand anderer Gruppierungen gibt. Wenn sich alle
       Demonstranten aber mit den Militanten in einen Topf geworfen fühlen,
       entstehen eher Solidarisierungen mit diesen Problemgruppen und eine
       insgesamt ablehnende bis feindselige Haltung gegenüber der Polizei.
       
       Ein Sonderausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft beschäftigt sich derzeit
       mit der Aufarbeitung der Vorkommnisse beim G20-Gipfel. Was sollte man Ihrer
       Meinung nach zukunftsgerichtet tun? 
       
       Der G20-Gipfel wird für Hamburg ein singuläres Ereignis bleiben. Insoweit
       sollte man alles versuchen, um nun wieder die alltägliche Protestkultur
       positiv weiterzuentwickeln. Versammlungsbehörde, Polizei und Politik
       sollten darüber in einen anlassunabhängigen Dialog mit Protagonisten der
       Protestszene treten, am besten moderiert durch von beiden Seiten anerkannte
       Vertreter der Zivilgesellschaft. Auch für einen solchen Dialogansatz gibt
       es übrigens ein gutes Hamburger Beispiel aus den 1960er Jahren:
       Innensenator Heinz Ruhnau hatte damals aufgrund der zunehmenden
       Demonstrationen der Studentenbewegung eine Planungsgruppe ins Leben
       gerufen, also einen Austausch zwischen polizeilichen Führungskräften und
       Akteuren der Zivilgesellschaft institutionalisiert, um gemeinsam nach Wegen
       zum Umgang mit brisanten Demonstrationen zu suchen.
       
       20 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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