# taz.de -- Der Fall Siegfried Mauser und #MeToo: Bussis für den Täter
       
       > Siegfried Mauser war eine Größe im Münchner Kulturleben – und er ist ein
       > verurteilter Sexualstraftäter: Das bringen manche nicht zusammen.
       
 (IMG) Bild: Der ehemalige Präsident der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, beim Prozess
       
       Mit einer Festschrift gratulierten 38 Autor*innen aus der Kultur- und
       Musikszene Siegfried Mauser zum 65. Geburtstag am 3. November dieses
       Jahres. Auf 470 Seiten wollten sie ihm „Respekt für seine unvergleichliche
       Lebensleistung“, für sein Werken und Wirken, für seine musikalische und
       wissenschaftliche Karriere zollen. Doch Mauser ist nicht nur Pianist,
       ehemaliger Rektor der Hochschule für Musik und Theater München sowie
       früherer Leiter der Musikabteilung der Bayerischen Akademie der Schönen
       Künste – er ist auch ein mehrfach verurteilter Sexualstraftäter.
       
       Seitdem die #MeToo-Bewegung vor zwei Jahren aufgekommen ist, steht immer
       wieder die Frage im Raum, wie mit Kunstschaffenden umzugehen sei, denen
       sexualisierte Gewalt vorgeworfen wird: Soll man Michael Jacksons Musik noch
       hören? R. Kellys Konzerte besuchen? Filme mit Kevin Spacey in der
       Hauptrolle ansehen? Während die einen auf eine Trennung von Werk und
       Autor*in pochen, setzen andere auf die „Cancel Culture“, also das
       Boykottieren als Reaktion auf ein (auch nur mutmaßlich) missbräuchliches
       Verhalten einer Person. Und häufig ist zu hören: Das müssen Gerichte
       entscheiden, nicht die Gesellschaft.
       
       Im Fall von Mauser haben nun Gerichte entschieden – mehrmals wurde er wegen
       sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Er ist der erste Verurteilte im
       Kontext von #MeToo in der deutschen Kulturszene.
       
       Und wenn man am Umgang mit dem Fall Mauser ablesen möchte, wie sich unsere
       Gesellschaft seit der anhaltenden Debatte um Machtmissbrauch und
       sexualisierte Gewalt verändert hat, dann bietet sich ein erschreckendes
       Bild. Anstatt die Betroffenen zu schützen, wird der Täter gestärkt. Seine
       Taten werden verharmlost, Institutionen reagieren langsam, und viele
       Kulturschaffenden stehen Mauser auch nach der Verurteilung noch solidarisch
       und lautstark zur Seite.
       
       Dabei ist spätestens seit dem 9. Oktober 2019 alles klar. An diesem Tag hat
       der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil des Münchner Landgerichts aus
       dem Vorjahr bestätigt. Damit ist das Urteil zu einer Hafstrafe von zwei
       Jahren und neun Monaten wegen dreifacher sexueller Nötigung einer Sängerin
       rechtskräftig. Die Sängerin hatte vergeblich versucht, einen Lehrauftrag an
       der Münchner Musikhochschule, an der Mauser bis 2014 Rektor war, zu
       bekommen. In einem weiteren Fall war er vom Vorwurf der Vergewaltigung
       freigesprochen worden.
       
       ## Krüger und Enzensberger
       
       Schon 2016 hatte das Amtsgericht München ihn in einem anderen Fall wegen
       sexueller Nötigung zu 15 Monaten Haft verurteilt. Die Professorin Christine
       Schornsheim, die gemeinsam mit Mauser an der Musikhochschule in München
       tätig war, hatte das Verfahren in Gang gesetzt. Sie warf Mauser vor, sie
       2009 in seinem Büro gewaltvoll bedrängt zu haben.
       
       Das Urteil gegen Mauser wurde 2017 vom Landgericht bestätigt, allerdings
       wurde die Strafe auf neun Monate zur Bewährung und 25.000 Euro gesenkt.
       Doch auch nach dem Urteil bekam Schornsheim nicht vollen Rückhalt aus der
       Hochschule: Viele wollten sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen,
       ein Kollege äußerte ihr gegenüber sein Mitleid mit Mauser. So erzählt sie
       es ein Jahr nach dem Urteil in einem ausführlichen [1][Interview mit der
       Frankfurter Allgemeinen Zeitung].
       
       Das Bild einer Szene, die mehr zum Täter als zu den Betroffenen hält, wird
       in Briefen an die Süddeutsche Zeitung noch deutlicher. Wenige Tage nach der
       ersten Verurteilung veröffentlichte die SZ unter der Überschrift
       [2][„Münchens Kulturwelt ist entsetzt“] Stellungnahmen zur Verteidigung
       Mausers. So schrieb Hans Magnus Enzensberger von Frauen, die wie „tückische
       Tellerminen“ seien und nur Rache nehmen wollen, weil ihre Karrieren nicht
       gefördert würden.
       
       Der Klavierfabrikant Udo Schmidt-Steingräber spricht von „Mechanismen, die
       an Hexenverfolgung erinnern“, und für den früheren Hanser-Verleger Michael
       Krüger ist das Urteil „eine Blamage für die Justiz“. Dann fährt er fort:
       „Nichts, aber auch gar nichts in den letzten zwanzig Jahren, die ich Herrn
       Professor Mauser kenne, lässt eine solche ehrenrührige Unterstellung zu.“
       Die Schlagrichtung aller Briefe ist klar: Mauser war ein so begabter
       Musiker, ein solches Verbrechen kann er überhaupt nicht begangen haben.
       
       Die Leserbriefe wurden vor über drei Jahren geschrieben. Doch auch heute in
       der Festschrift findet sich diese Haltung unter den Gratulant*innen wieder.
       Vor allem das Vorwort der drei Herausgeber*innen, Dieter Borchmeyer,
       Susanne Popp und Wolfram Steinbeck, ist in die Kritik geraten. Mausers
       Gewalttaten werden in dem fünfseitigen Vorwort nur in einem Satz erwähnt
       und folgendermaßen umschrieben: „Sein bisweilen die Grenzen der
       ‚bienséance‘ überschreitender weltumarmender Eros hat für ihn
       schwerwiegende rechtliche Folgen gehabt.“
       
       „Bienséance“ heißt in etwa Anstand und Etikette: verharmlosende Worte für
       sexuelle Nötigung. Nachdem in Medien Kritik an dem Versuch der Reinwaschung
       Mausers aufkam, reagierten die Herausgeber*innen in verschiedenen
       Interviews auf den Vorwurf. Borchmeyer, ehemals Präsident der Bayerischen
       Akademie der Schönen Künste, verwies [3][im Interview mit BR Klassik]
       wiederholt auf Mausers Lebenswerk, anstatt sich zu entschuldigen. Die
       Formulierung des „weltumarmenden Eros“ tut er darin als scherzhaft ab.
       Herausgeberin Popp sagte [4][gegenüber onetz.de], dass sie überzeugt sei,
       dass Mauser kein Gewalttäter sei.
       
       ## Ein Gedicht für „Sigi“
       
       Doch nicht nur Mausers Weggefährten halten an ihm fest, auch die Akademie
       tat sich mit seinem Ausschluss schwer. Neun Tage nach der Verurteilung
       hatte sie in einer Erklärung mitgeteilt, dass ein Ausschlussverfahren gegen
       Mauser eingeleitet werde. Drei Viertel aller ordentlichen Mitglieder hätten
       dem Ausschluss zustimmen müssen. Sechs Frauen, unter anderem die
       Kammersängerin Brigitte Fassbaender, hatten zuvor angekündigt, die Akademie
       zu verlassen, würde Mauser nicht ausgeschlossen werden.
       
       Doch zu einer Abstimmung sollte es nicht kommen, denn Mauser kam ihnen
       zuvor und trat am 25. Oktober selbst aus. Doch wieso gab es nicht schon
       nach der ersten rechtskräftigen Verurteilung die Bestrebung, ihn aus der
       Akademie auszuschließen? Auf Nachfragen der taz bezeichnet die Leitung der
       Akademie das heute als Versäumnis.
       
       In dieser Zeit, also bis Juli 2019, war Michael Krüger Leiter der Akademie.
       Krüger ist Schriftsteller, ehemaliger Geschäftsführer des Carl Hanser
       Verlags und genießt in der Literaturszene ein hohes Ansehen. So soll er in
       diesem Jahr die 30-jährige Jubiläumsfeier des Münchner Lyrik Kabinetts
       eröffnen. Für die Dichterin Birgit Müller-Wieland ein Grund, ihre Teilnahme
       am Lyrik Kabinett abzusagen.
       
       In einem [5][offenen Brief] kritisierte sie Krügers Teilnahme. Zwei
       Gedichte, in der Festschrift und bei Facebook veröffentlicht, widmete er
       kürzlich „Sigi Mauser“. Müller-Wieland sieht in seinen Versen sexuelle
       Gewalt beschönigt und Betroffene verhöhnt, so [6][sagt sie es gegenüber
       Deutschlandfunk Kultur.] Eine Reaktion des Lyrik Kabinetts auf ihren
       offenen Brief habe es noch nicht gegeben.
       
       Auch wenn viele Kunstschaffende es anscheinend nicht wahrhaben wollen: Das
       Urteil gegen Mauser ist rechtskräftig und eindeutig. Sobald die nötigen
       Unterlagen eingetroffen sind, wird Mauser zum Haftantritt geladen. Das
       teilt die Staatsanwaltschaft München auf Anfrage der taz mit. Es ist also
       wahrscheinlich, dass Mauser noch dieses Jahr seinen Gefängnisaufenthalt
       beginnen wird. Mauser verliert seine Freiheit und seine Pensionsansprüche,
       doch auch weiterhin werden sein „Lebenswerk“ in einer Festschrift gefeiert
       und seine Taten verharmlost. Der Fall Mauser, der ersten #MeToo-Verurteilte
       der deutschen Kulturszene, zeigt exemplarisch, wie kollektiver Täterschutz
       aussieht.
       
       26 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/christine-schornsheim-ueber-den-prozess-gegen-siegfried-mauser-15844900.html
 (DIR) [2] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/nach-dem-urteil-gegen-ex-rektor-der-musikhochschule-muenchens-kulturwelt-ist-entsetzt-1.3009189
 (DIR) [3] https://www.br-klassik.de/aktuell/news-kritik/dieter-borchmeyer-festschrift-siegfried-mauser-akademie-der-schoenen-kuenste-interview-100.html
 (DIR) [4] https://www.onetz.de/oberpfalz/weiden-oberpfalz/herausgeberin-susanne-popp-ueber-mauser-festschrift-id2894916.html
 (DIR) [5] /pdf/Begruendung_einer_Absage.pdf
 (DIR) [6] https://www.deutschlandfunkkultur.de/absage-an-das-lyrik-kabinett-protest-gegen-lyrik-in.1013.de.html?dram%3Aarticle_id=464125
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Carolina Schwarz
       
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