# taz.de -- Erstes Urteil gegen Polizist wegen G20: Polizeigewalt hat es doch gegeben
       
       > Weil er beim G20-Gipfel in Hamburg einen Kollegen verletzte, wurde ein
       > Polizist verurteilt. Viele andere Verfahren wurden eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Polizisten vor der Gefangenensammelstelle am 24. Juni 2017
       
       Hamburg taz | Zweieinhalb Jahre hat es gedauert. Nun ist am Freitag
       erstmals ein Polizist wegen [1][seines Verhaltens beim G20-Gipfel in
       Hamburg] verurteilt worden. Wegen Nötigung und fahrlässiger
       Körperverletzung im Amt sprach die Richterin eine Verwarnung unter
       Strafvorbehalt gegen Klaus M. aus. Wenn der Polizist aus Minden sich im
       nächsten Jahr etwas zu Schulden kommen lässt, muss er 3.200 Euro Strafe
       bezahlen.
       
       M. stand allerdings nicht vor Gericht, weil er eine*n Demonstrant*in
       verletzt hat. Der Geschädigte ist ein Polizist. Hintergrund war ein Streit
       zwischen den beiden, der sich um die Frage drehte, wer in der
       Gefangenensammelstelle (Gesa) Neuland wo Waffen tragen darf.
       
       Der geschädigte Hamburger Polizist trug eine große Pfeffersprayflasche bei
       sich und weil M. das nicht für rechtens hielt, drückte er W. an ein Auto
       und nahm ihm die Flasche ab. Dabei erlitt W. eine Bänderdehnung im kleinen
       Finger.
       
       Der Angeklagte stritt die Tat nie ab. „Ich habe Verantwortung übernommen
       und wenn ich dafür Strafe erfahren sollte, fände ich das sehr traurig“,
       sagte er in seinem letzten Wort.
       
       ## Viele Ermittlungsverfahren eingestellt
       
       Auch sein Anwalt Raban Funk stilisierte M. in seinem Plädoyer als Opfer der
       chaotischen Zustände in der Gesa. Die „hamburgischen Verhältnisse“ seien
       ihm nicht richtig vermittelt worden. Er kritisierte außerdem, dass wegen
       dieser Bagatellverletzung überhaupt eine Hauptverhandlung stattfand und das
       Verfahren nicht eingestellt wurde. Tatsächlich hatte M. gegen einen
       Strafbefehl Einspruch eingelegt, deshalb kam es zum Prozess.
       
       In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Richterin, dass M. sich nicht
       bei seinem Kollegen entschuldigt und in Erwägung gezogen habe, dass auch
       die andere Seite Recht haben könnte. „Dass sie das nicht sagen können,
       hängt vielleicht mit ihrer Persönlichkeit zusammen“, sagte sie. Sie
       milderte sowohl die mögliche Geldstrafe als auch die Bewährungszeit dafür
       [2][im Vergleich zum Strafbefehl] ab. Gegen das Urteil kann M. Berufung
       oder Revision einlegen.
       
       Dass es demnächst weitere Prozesse gegen Polizist*innen geben wird, ist
       nicht abzusehen. Wie die [3][Antwort auf eine Kleine Anfrage der Hamburger
       Linken] zeigt, wurden im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel bisher keine
       Anklagen gegen Polizist*innen erhoben. Von den 168 Ermittlungsverfahren
       gegen Beamte wurden 107 bereits eingestellt.
       
       15 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Auseinandersetzung-unter-Kollegen/!5634959
 (DIR) [2] /Strafbefehl-gegen-G20-Polizisten/!5563817
 (DIR) [3] https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68297/verfahren_gegen_polizeibedienstete_im_rahmen_des_g20_gipfels_und_der_gipfelproteste_ix.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marthe Ruddat
       
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