# taz.de -- Journalisten klagen an: Wenn Grundrechte stören
       
       > Das Bundespresseamt folgte blind der Empfehlung des Verfassungsschutzes.
       > Der reibungslose Ablauf des Gipfels war wichtiger als die Pressefreiheit.
       
 (IMG) Bild: Proteste beobachten macht einen Journalisten noch längst nicht selbst zum Demonstranten
       
       Chaos herrschte beim [1][G20-Gipfel 2017 in Hamburg] nicht nur auf den
       Straßen, sondern auch bei den Behörden. Das haben Gerichtsverhandlungen und
       parlamentarische Sondersitzungen im Laufe der vergangenen zweieinhalb Jahre
       gezeigt. Mit dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch gegen
       das Bundespresseamt ist klar: Auch der Entzug der Akkreditierung von 32
       Journalist*innen gehört in die Sammlung staatlicher Pannen rund um den
       G20-Gipfel.
       
       Das Gericht folgte den [2][Klagen der freien Journalisten] Sebastian
       Friedrich und Raffael Heygster und erklärte den Entzug ihrer Akkreditierung
       für rechtswidrig. Im Fall von Friedrich hatte eine Einschätzung des
       Berliner Verfassungsschutzes zum Ausschluss vom Gipfel geführt: „Er
       engagiert sich bzw. hat Kontakt zu gewaltbereiten Gruppen, die zu Protesten
       gegen G20 mobilisieren.“ Friedrich arbeitete damals bei der bewegungsnahen
       Monatszeitung Analyse & Kritik.
       
       Es war sein Job, Kontakte zu Gruppen zu pflegen, die zu Protesten
       mobilisieren. Dass die Pressefreiheit so leichtfertig über Bord geworfen
       wurde, ist verheerend, sichert sie doch auch die demokratische
       Grundordnung. Verabschiedet man sich mal eben von ihr, ist die Demokratie
       in Gefahr. Doch offenbar gibt es manchmal andere Interessen, die über
       diesem Grundrecht stehen: der reibungslose Ablauf eines überzogenen
       Polittheaters mitten in einer Großstadt. Die Versammlungs- und die
       Pressefreiheit stören da wohl.
       
       Es ist gut und wichtig, dass die betroffenen Journalist*innen dagegen
       geklagt haben. Im vergangenen Februar war Friedrich [3][ins Visier von
       rechten Hetzern geraten], die sein Volontariat beim NDR als Beleg
       heranzogen, wie linksextrem der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei. Sie
       verwiesen dafür auch auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Das
       Urteil zeigt:
       
       Das Bundespresseamt hätte der Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht
       blind folgen sollen. Es hat so gesellschaftliches Misstrauen gegenüber
       Journalist*innen weiter geschürt und der Demokratie damit keinen Dienst
       erwiesen.
       
       20 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /G20-Gipfel-in-Hamburg/!5642931
 (DIR) [2] /G20-Gipfel-in-Hamburg/!5642931
 (DIR) [3] /Rechte-und-Oeffentlich-Rechtliche/!5570264
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
       ## TAGS
       
 (DIR) G20-Prozesse
 (DIR) G20-Gipfel
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Akkreditierung
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Akkreditierungsentzug nicht rechtmäßig: G20-Journalisten bekommen Recht
       
       Den beiden freien Journalisten war nachträglich die Akkreditierung beim
       G20-Gipfel entzogen worden. Einem Gericht zufolge war das nicht rechtmäßig.
       
 (DIR) G20-Gipfel in Hamburg: Journalisten gegen Presseamt
       
       32 Journalist*innen war beim G20-Gipfel in Hamburg die Akkreditierung
       entzogen worden. Nun wird die erste Klage dagegen vor Gericht verhandelt.
       
 (DIR) Erstes Urteil gegen Polizist wegen G20: Polizeigewalt hat es doch gegeben
       
       Weil er beim G20-Gipfel in Hamburg einen Kollegen verletzte, wurde ein
       Polizist verurteilt. Viele andere Verfahren wurden eingestellt.