# taz.de -- Jahrestag des G20-Gipfels in Hamburg: Jugendliche am Pranger
       
       > Zwei Jahre nach dem G20-Gipfel läuft die Fahndung weiter auf Hochtouren.
       > Bislang wurde keine Anklage gegen Polizisten erhoben.
       
 (IMG) Bild: Egal wie alt die Verdächtigen sind – ihre Fotos, allerdings ohne Augenbalken, gingen um die Welt
       
       Hamburg taz|Brennende Autos, Plündereien, Straßenschlachten zwischen
       DemonstrantInnen und der Polizei: Die Bilder der G20-Chaostage im Juli 2017
       haben sich in das kollektive Gedächtnis Hamburgs eingefressen.
       Schuldzuweisungen, Großermittlungen und ein parlamentarischer
       Sonderausschuss folgten. Zwei Jahre nach dem Gipfel zieht die taz Bilanz.
       
       Die Öffentlichkeitsfahndung: Kernpunkt der Ermittlungen gegen
       G20-RandaliererInnen ist die Öffentlichkeitsfahndung – die größte in der
       Geschichte der Bundesrepublik. Mit Fotos von insgesamt 413 Personen, die
       auch viele Medien bereitwillig publizierten, versuchte die Polizei,
       Verdächtige zu identifizieren, was bei einem Drittel, genau in 133 Fällen
       gelang. Zuletzt stellte die Polizei Anfang Juli erneut Fotos 13 unbekannter
       Verdächtiger ins Netz.
       
       Die Fahndung ist ethisch und rechtlich höchst umstritten, da auch nach
       vielen Minderjährigen gefahndet wurde und wird. Der taz sind mehrere Fälle
       bekannt, in denen Fahndungsfotos von unter 16-Jährigen publiziert wurden.
       Eine Öffentlichkeitsfahndung darf ohnehin nur als das letzte Mittel bei
       besonders schweren Straftaten angewendet werden. Das Jugendstrafrecht
       schützt jugendliche Verdächtige zudem vor der Öffentlichkeit.
       
       Nach wie vor weigert sich die Polizei beharrlich, die von Medien und der
       parlamentarischen Opposition gestellte Frage zu beantworten, wie viele der
       133 Identifizierten unter 21, unter 18 oder gar jünger als 16 Jahre waren.
       Die Begründung: Es gebe darüber keine Statistik, der Aufwand, die 133 Akten
       zu sichten, sei nicht zu bewältigen.
       
       Die weiteren Ermittlungen: Laut Polizei wurden nach dem G20-Gipfel
       insgesamt 3.567 Strafverfahren gegen mutmaßliche Gewalttäter eröffnet. Es
       geht dabei meist um die Delikte schwerer Landfriedensbruch, tätlicher
       Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und
       Sachbeschädigung. 1.228 Beschuldigte sollen bislang identifiziert sein.
       Auch wenn die Soko „Schwarzer Block“ inzwischen aufgelöst wurde, sind heute
       noch immer 30 ErmittlerInnen mit der Fahndung nach Verdächtigen
       beschäftigt.
       
       Die Urteile: 310 Anklagen wurden gegen mutmaßliche Randalierer erhoben. In
       147 Fällen kam es bislang zu einer Verurteilung der Angeklagten. Dazu
       kommen diverse Strafbefehle, deren Zahl nicht erfasst wurde. Dem stehen 15
       Freisprüche gegenüber. 19 Verfahren wurden eingestellt. Ex-Bürgermeister
       Olaf Scholz (SPD) forderte nach dem Gipfel „harte Urteile“ gegen die
       Gewalttäter und bekam sie. Die Anwälte der Angeklagten weisen durch die
       Bank darauf hin, dass in der Vergangenheit bei vergleichbaren Delikten auf
       Demonstrationen – etwa Flaschenwürfen gegen PolizistInnen – wesentlich
       milder geurteilt wurde. Statistische Auswertungen gibt es darüber
       allerdings nicht.
       
       Das härteste Urteil erging erst vergangenen Montag: Amtsrichter Johann
       Krieten verurteilte einen 36-Jährigen wegen Körperverletzung zu einer
       Freiheitsstrafe von vier Jahren mit der Begründung; „Damit es keine
       weiteren Gewaltorgien gibt, müssen klare Ansagen gemacht werden.“ Krieten
       ist auch für zwei weitere der härtesten G20-Urteile verantwortlich: Er
       verhängte einmal zwei Jahre und sieben Monate und einmal dreieinhalb Jahre
       Haft gegen zwei Beschuldigte. In beiden Fällen korrigierte die
       Berufungsinstanz die Urteile deutlich nach unten.
       
       Politische Aufarbeitung: Ein parlamentarischer Sonderausschuss zur
       G20-Aufarbeitung verlief weitgehend ergebnislos. Viele Zeugen mauerten,
       neue Erkenntnisse gab es kaum, einen gemeinsamen Abschlussbericht überhaupt
       nicht.
       
       Mitgegangen, mitgehangen: Eine veränderte Rechtsprechung versucht die
       Hamburger Staatsanwaltschaft im Prozess um die Ausschreitungen in der
       Elbchaussee durchzusetzen. Sie fordert hohe Haftstrafen ohne Bewährung für
       fünf junge Männer, die nachweislich keine Gewalttaten und
       Sachbeschädigungen begangen haben. Ihr Rechtskonstrukt: Der Aufmarsch an
       der Elbchaussee sei keine Demo gewesen, aus der heraus Straftaten begangen
       wurden, sondern eine Verabredung sämtlicher TeilnehmerInnen, schwere
       Straftaten zu begehen.
       
       Dies sei arbeitsteilig geschehen: Einige Personen hätten geplündert und
       gebrandschatzt, der Rest der Menge habe sie durch seine Anwesenheit
       geschützt. Deshalb seien allen Teilnehmerinnen der Versammlung sämtliche
       Straftaten zuzuordnen, die aus der Versammlung heraus begangen wurden –
       auch denen, die die Versammlung schon nach wenigen Minuten verließen.
       
       Kann die Staatsanwaltschaft diese Rechtssicht im laufenden Verfahren
       durchsetzen, sehen kritische Juristen, etwa der Republikanische
       Anwaltsverein, das Demonstrations- und Versammlungsrecht grundlegend in
       Gefahr.
       
       Die politisch Verantwortlichen: Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) wurde von
       vielen HamburgerInnen für das Gipfeldebakel politisch verantwortlich
       gemacht. Er verlor in Meinungsumfragen drastisch und verabschiedete sich
       nach Berlin, wo er als Vizekanzler nun Seit an Seit mit Angela Merkel (CDU)
       regiert, mit der er zusammen den Gipfel nach Hamburg geholt hatte.
       Innensenator Andy Grote (SPD) ging im Windschatten von Scholz nahezu
       unbeschadet aus dem Gipfeldesaster hervor.
       
       Polizeieinsatzleiter Hartmut Dudde stieg zum Leiter der Schutzpolizei auf
       und damit zum Chef aller 5.000 uniformierten PolizistInnen Hamburgs. Die
       Innenbehörde genehmigte ihm die Besoldung B3 auf Lebenszeit: mehr als 7.600
       Euro brutto im Monat. Dudde ist nun der drittmächtigste Polizist der Stadt.
       
       Die andere Seite: Politisch mitverantwortlich für die militanten
       Ausschreitungen machten sämtliche Parteien außer der Linken in den Tagen
       nach dem Gipfel die Rote Flora und forderten Konsequenzen für das autonome
       Zentrum am Schulterblatt. Inzwischen haben die Ermittlungen von
       Staatsanwaltschaft und Polizei die Flora weitgehend rehabilitiert – sie sei
       kein Kommunikationsknotenpunkt im Rahmen der Ausschreitungen und auch kein
       Ausgangspunkt von Straftaten gewesen. Während SPD und Grüne sich aus ihrer
       Das-muss-Konsequenzen-haben-Rhetorik herausgeschlichen haben, fordern die
       CDU und vor allem die AfD noch immer mit Verweis auf die Gipfeltage die
       Schließung.
       
       Prozesse gegen Polizistinnen: Insgesamt gab es 156 Ermittlungsverfahren
       gegen Polizisten, die während des Einsatzes rechtswidrig Gewalt ausgeübt
       haben sollen. 96 dieser Verfahren wurden bereits eingestellt, bislang ist
       es zu keiner einzigen Anklage, geschweige denn zu einer Verurteilung
       gekommen. In 43 Fällen sah die Staatsanwaltschaft keinen dringenden
       Tatverdacht, 53-mal konnte der beschuldige Beamte nicht ermittelt werden.
       Auch deshalb wird Hamburg nun die Kennzeichnungspflicht für Polizisten
       einführen.
       
       Urteile über den Polizeivollzug gab es hingegen in mehreren
       Zivilprozessen. Das Hamburger Verwaltungsgericht erklärte diverse
       Verhaftungen von G20-GegnerInnen und deren Behandlung in der
       Gefangenen-Sammelstelle für eindeutig rechtswidrig.
       
       16 Jul 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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