# taz.de -- PKK-Flagge gepostet: Linken-Fraktionschefin verwarnt
       
       > Eine Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft muss 1.000 Euro spenden,
       > weil sie die Flagge der verbotenen Kurdenorganisation PKK getwittert hat.
       
 (IMG) Bild: Darf nicht öffentlich gezeigt werden: Flagge der PKK
       
       Eine verständnisvolle Richterin hat die Co-Vorsitzende der Linksfraktion in
       der Bürgerschaft, Cansu Özdemir, mit ihrem Engagement für die [1][kurdische
       Sache] gefunden. „Ich kann vieles von dem, was Sie gesagt haben, politisch
       nachvollziehen“, sagte Richterin Katharina Leroye. Sie habe aber das
       geltende Recht anzuwenden. Leroye verwarnte Özdemir dafür, dass sie auf
       Twitter die Flagge der in Deutschland verbotenen kurdischen Arbeiterpartei
       PKK gepostet hatte.
       
       Die Verwarnung ist allerdings mit einer Geldspende an die „Hilfe für das
       behinderte Kind“ und einem Vorbehalt verbunden: Sollte Özdemir die Flagge
       mit dem roten Stern auf gelbem Grund innerhalb der nächsten zwei Jahre noch
       einmal zeigen, würde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen, in der Summe 4.500
       Euro fällig. „Ich glaube, dass Sie intelligent genug sind, andere Wege zu
       ihrem Ziel zu suchen“, sagte die Richterin.
       
       Özdemir war 2017 angezeigt worden, weil sie einen [2][Tweet] abgesetzt
       hatte: „Weg mit dem Verbot der #PKK! #ForbiddenInGermany“. Diese Botschaft
       allein, machte die Richterin deutlich, wäre nicht strafbar gewesen. Özdemir
       hatte es aber dabei nicht belassen und auch die Fahne gezeigt. Da die PKK
       verboten ist, dürfen laut [3][Vereinsgesetz] auch ihre Kennzeichen nicht
       verbreitet werden.
       
       Zu Beginn der Verhandlung, zu der viele Unterstützer erschienen waren,
       verlas Özdemir eine Erklärung, in der sie das PKK-Verbot „heuchlerisch und
       ein Instrument der Repression gegenüber den politisch aktiven Kurd*innen
       und ihren Genoss*innen in Deutschland“ nannte. Die Bundesregierung habe
       sich im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ in Syrien und im Irak auf die
       kurdischen Einheiten verlassen. Gleichzeitig beliefere sie die Türkei mit
       Rüstungsgütern.
       
       ## Verfassungsschutz sieht Gefahr
       
       Dabei würden die Kurd*innen seit der Gründung der türkischen Republik
       „systematisch verfolgt – immer mit dem Ziel der Assimilierung und
       Vernichtung“. Den Kurden sei nur der Weg des Widerstands geblieben, um
       weiter existieren zu können.
       
       Diesen Kampf hat militärisch die PKK geführt. „Zu den zentralen Forderungen
       der PKK gehören die Anerkennung der kurdischen Identität sowie eine
       politische und kulturelle Autonomie der Kurden unter Aufrechterhaltung
       nationaler Grenzen“, konzediert das [4][Bundesamt für Verfassungsschutz]
       auf seiner Website.
       
       Das Amt sieht in der PKK aber eine Gefahr: Als schlagkräftigste
       ausländerextremistische Organisation sei sie in der Lage, Personen weit
       über den Kreis der Anhängerschaft hinaus zu mobilisieren, urteilen die
       Verfassungsschützer, „auch hin zu einer möglichen Neubelebung militanter
       Aktionsformen“. Seit 1993 darf sie sich in Deutschland nicht betätigen.
       
       Im Prozess vor dem Amtsgericht Altona ging es vor allem darum, ob sich
       Özdemir auf einen [5][Ausnahmeparagrafen] im Vereinsrecht berufen konnte,
       der das Zeigen verbotener Symbole „im Rahmen staatsbürgerlicher Aufklärung“
       erlaubt. Als Parlamentarierin sei es ihre Aufgabe, die öffentliche Meinung
       zu beeinflussen, sagte Özdemir. Zu diesem Zweck habe sie die wiederholt
       erhobene Forderung, das PKK-Verbot aufzuheben, mit der Flagge visualisiert.
       
       Staatsanwalt Michael Elsner gewichtete das anders: „Sie haben, um
       Aufmerksamkeit zu erreichen, lediglich eine Flagge in den Vordergrund
       gestellt – und das ist strafbar.“ Von einer Parlamentarierin dürfe man
       erwarten, dass sie sich ans Gesetz halte und entsprechende Wege beschreite.
       
       Die Anklage verkenne, dass das Foto veröffentlicht worden sei, um es zum
       Gegenstand einer öffentlichen Diskussion zu machen, argumentierte Özdemirs
       Anwalt Alexander Kienzle. Das müsse möglich sein.
       
       „Dem folgen wir nicht“, sagte Richterin Leroye. Dem Tweet fehle der
       abwägend aufklärende Inhalt; er vermittle in seiner Zuspitzung kaum Inhalt.
       „Es geht um politischen Tageskampf“, fand Leroye. Trotzdem folgte sie nicht
       der Forderung des Staatsanwalts nach einer Verurteilung: Diese sei
       [6][angesichts] der Tat und Persönlichkeit entbehrlich und auch nicht zur
       Verteidigung des Rechtsstaates nötig. Eine Wiederholung sei nicht zu
       erwarten.
       
       28 Oct 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Situation-der-Kurden/!5633044&s=PKK&SuchRahmen=Print/
 (DIR) [2] https://twitter.com/search?q=CAnsu%20%C3%96zdemir%20PKK&src=typed_query
 (DIR) [3] https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__20.html
 (DIR) [4] https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-auslaenderextremismus-ohne-islamismus/was-ist-auslaenderextremismus/arbeiterpartei-kurdistans-pkk
 (DIR) [5] https://www.gesetze-im-internet.de/vereinsg/__9.html
 (DIR) [6] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__59.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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