# taz.de -- Verbotene Kurdische Arbeiterpartei: Keine Gnade für die PKK
       
       > Seit 1993 ist die Kurdische Arbeiterpartei verboten. Jetzt beantragt die
       > Parteiführung ein Ende des Verbots. Doch SPD und Grüne winken ab.
       
 (IMG) Bild: Protest in Berlin am 27.11.2021, gegen das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland
       
       Berlin taz | Die Kurdische Arbeiterpartei PKK hat am Mittwoch beantragt,
       das seit 1993 geltende Betätigungsverbot gegen sie aufzuheben. Ein
       entsprechendes anwaltliches Schreiben ging dem Bundesinnenministerium zu.
       Die Mandanten in der Sache waren die beiden PKK-Führer Murat Karayilan und
       Durban Kalkan.
       
       In dem Schriftsatz heißt es, die PKK habe sich „in ihrer Struktur, ihrem
       Charakter, den von ihr verfolgten Zielen und den von ihr eingesetzten
       Mitteln derart verändert“, dass das Verbot nicht mehr gerechtfertigt sei.
       Unter anderem strebe die Partei heute keinen eigenen Staat mehr an, sondern
       fordere regionale Autonomie. Vor allem aber begehe die PKK in Deutschland
       keine Straftaten mehr, die ein Verbot rechtfertigen würden.
       
       Um dieses Argument zu stützen, hat die Partei ein Gutachten bei dem
       Freiburger Strafrechtsprofessor Roland Hefendehl in Auftrag gegeben. Der
       schreibt, dass seit 2010 eine „erhebliche Relativierung der
       Strafrechtswidrigkeit der PKK“ zu verzeichnen sei.
       
       „Wir wollen den Dialog, wir wollen Teil der Gesellschaft sein, ohne uns
       verstecken zu müssen“, sagte Dilan Akdoğan vom Kurdischen
       Gesellschaftszentrum e. V.. Sie erinnerte an den Tod von Halim Dener, der
       1994 in Hannover beim Kleben von PKK-Plakaten von der Polizei erschossen
       wurde. Mehr noch, die Verfolgung von Kurd:innen in der Türkei werde durch
       das PKK-Verbot hierzulande fortgesetzt, so Akdoğan.
       
       ## Die Grauen Wölfe sind nicht verboten
       
       Immer wieder landen Kurd:innen vor Gericht, weil sie PKK-Symbole zeigen
       oder Spenden sammeln, kurdische Vereine oder Medien wurden verboten. Die
       Co-Vorsitzende der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Cansu
       Özdemir, etwa [1][musste 1.000 Euro zahlen], weil sie ein Foto getwittert
       hatte, auf dem eine PKK-Demo zu sehen war. Auch Einbürgerungen werden mit
       Verweis auf Nähe zur PKK abgelehnt.
       
       Der damalige CDU-Innenminister Manfred Kanther hatte das Verbot 1993
       erlassen. Damals gab es Anschläge gegen türkische Einrichtungen in
       Deutschland. Seither hat sich die PKK programmatisch erheblich gewandelt.
       Geblieben sind indes die Attacken der Türkei. Die führt bis heute vor allem
       im Nordirak Krieg gegen die PKK und [2][hat ihre Angriffe in den
       vergangenen Wochen wieder verstärkt.]
       
       Die PKK hatte offenbar darauf gehofft, dass das nunmehr SPD-geführte
       Bundesinnenministerium gnädiger sein würde als unter dem 2021
       ausgeschiedenen CSUler Horst Seehofer. Ein Irrtum: Die Argumentation der
       PKK sei dem Ministerium bekannt, sagte ein Sprecher von
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der taz. „Das BMI sieht sich
       dadurch nicht veranlasst, die im Einklang mit der geltenden Rechtsprechung
       stehende Einstufung der PKK als extremistische Terrororganisation zu
       ändern.“
       
       Die SPD-Fraktion im Bundestag trägt dies mit. Es gebe „nach wie vor eine
       Notwendigkeit für ein Betätigungsverbot der PKK“, sagt der innenpolitische
       Sprecher Sebastian Hartmann. Er verweist auf den Verfassungsschutzbericht.
       Gewalt sei weiterhin eine „strategische Option der PKK-Ideologie“, so
       Hartmann. Zu sehen sei das unter anderem an „spontanen, wechselseitigen
       Straf- und Gewalttaten“, wenn „nicht organisierte türkische
       Rechtsextremisten“ und junge Anhänger der PKK bei Demos aufeinanderträfen.
       
       Die türkischen Grauen Wölfe, auf die Hartmann anspielt, sind übrigens nicht
       verboten. Hartmann hält die PKK „nach wie vor“ für eine Gefahr für die
       innere Sicherheit. Sie könne „zumindest punktuell Gewalt“ einsetzen.
       
       Auch die Grünen wollen der kurdischen Partei nicht entgegenkommen. Die
       innenpolitische Sprecherin Lamya Kaddor sagt etwas umwunden, es sei
       „richtig, dass regelmäßig durch das Bundesinnenministerium überprüft wird,
       ob die rechtlichen Voraussetzungen des Betätigungsverbots der PKK in
       Deutschland weiter vorliegen“. Unabhängig von dem Verbot in Deutschland
       seien Fragen der Autonomiebestrebung und des Schutzes der kurdischen
       Zivilgesellschaft in der Autonomieregion im Nahen Osten zu bewerten, sagt
       Kaddor. Diese würden die Grünen „ausdrücklich unterstützen“.
       
       Der Anwalt Lukas Theune kündigte an, gegen das Verbot zu klagen, sollte
       Faeser den Antrag tatsächlich ablehnen.
       
       11 May 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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