# taz.de -- Luftangriff in Afghanistan 2009: Kritik an der Kundus-Aufarbeitung
       
       > Vor zehn Jahren bombardierte die Bundeswehr Tanklaster in Afghanistan.
       > Bis heute verhöhne die Bundesregierung die bis zu 140 Opfer, findet die
       > Linke.
       
 (IMG) Bild: Unwürdiges Nachspiel: Wie geht die Bundesregierung mit Hinterbliebenen der Opfer von 2009 um?
       
       Berlin taz | Es sind schwere Vorwürfe, die die Bundestagsabgeordnete
       Christine Buchholz (Die Linke) erhebt: Die Bundesregierung verhöhne die bis
       zu 140 Opfer des Luftangriffs in Kundus vor genau zehn Jahren, kümmere sich
       nicht um Hinterbliebene, weigere sich, Verantwortung zu übernehmen, und
       ziehe keine Konsequenzen aus dem Bombardement. Genau zehn Jahre ist der
       opferreichste Angriff, den deutsche Militärs nach dem Zweiten Weltkrieg zu
       verantworten haben, nun her. Buchholz gehört dem Verteidigungsausschuss an
       und saß von 2009 bis 2011 im Kundus-Untersuchungsausschuss.
       
       Anlässlich des zehnten Jahrestages des Angriffs, in dessen Folge der
       damalige Arbeitsminister und vorherige Verteidigungsminister Franz Josef
       Jung (CDU) zurücktreten musste, hat Buchholz der Regierung Fragen gestellt.
       Die Antworten „offenbaren, dass es der Bundesregierung damals wie heute in
       Afghanistan bei dem [1][Bundeswehreinsatz] nicht um die Bevölkerung geht“,
       empört sich Buchholz.
       
       Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die Bundesanwaltschaft,
       die den Luftangriff im Rahmen des humanitären Völkerrechts in bewaffneten
       Konflikten als „völkerrechtlich zulässig und damit strafrechtlich
       gerechtfertigt“ bezeichnet hatte.
       
       In den frühen Morgenstunden des 4. September 2009 hatten zwei US-Kampfjets
       auf Anforderung des Bundeswehrobersts Georg Klein zwei von den [2][Taliban]
       gekaperte Tanklastwagen nahe der nordafghanischen Stadt Kundus bombardiert,
       wo die Bundeswehr ihr größtes Feldlager hatte. Diese Laster waren bei der
       Querung des Kundus-Flussbetts in einer Sandbank stecken geblieben. Die
       Piloten äußerten damals Zweifel an den Aussagen Kleins, der sie letztlich
       mit falschen Tatsachenbehauptungen zum tödlichen Beistand drängte.
       
       ## Militärisch nicht angemessen
       
       Als die Bomben einschlugen, waren Dorfbewohner gerade dabei, Kerosin von
       den Wagen abzuzapfen. 90 bis 141 Personen, die genaue Anzahl ist bis heute
       nicht geklärt, kamen ums Leben, darunter Frauen und Kinder. Nach Meinung
       des Opferanwalts Karim Popal aus Bremen, der am Dienstag mit Buchholz in
       Berlin vor der Presse auftrat, war unter den Opfern kein einziger Talib.
       
       Der offizielle Umgang mit dem möglichen Kriegsverbrechen zeige, so
       Buchholz, dass der Bundesregierung das Image der Bundeswehr wichtiger sei
       als die Wahrheit. Die Regierung falle hinter die Position des damaligen
       Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg zurück, der den Angriff
       als „militärisch nicht angemessen“ bezeichnet hatte.
       
       Anwalt Popal berichtet, dass nach den bisherigen Niederlagen der
       afghanischen Opferangehörigen vor deutschen Gerichten weiterhin Klagen von
       ihm und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR),
       vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte anhängig seien. Bei Ersterem gehe es um die sogenannte
       Amtshaftung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr, die es laut
       Bundesgerichtshof nicht gibt. Im zweiten Verfahren in Straßburg geht es um
       die Frage der Möglichkeit der Individualbeschwerde eines betroffenen
       Vaters.
       
       Popal war kürzlich erneut in Kundus. Im Dorf Aliabad, das dem Angriffsort
       am nächsten liegt, werde zurzeit ein Denkmal in Form einer gemeinsamen
       Grabstätte für die 21 Opfer aus diesem Dorf gebaut, sagt er. Durch die
       Intervention der lokalen Behörden habe es hier aber eine Verzögerung
       gegeben, sodass die Stätte noch nicht am zehnten Jahrestag eingeweiht
       werden könne.
       
       In der Antwort des Verteidigungsministeriums auf Buchholz’ Frage heißt es
       lapidar: „Die Bundesregierung plant keine Gedenkfeier.“ Zur
       Erinnerungskultur bezüglich des Ereignisses in Afghanistan sowie über Ort
       und Zustand der Gräber lägen „keine Erkenntnisse“ vor.
       
       3 Sep 2019
       
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 (DIR) Sven Hansen
       
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