# taz.de -- Bundeswehr-Ausbilder gegen AfD: Ärger für Generalmajor
       
       > Der Kommandeur des Zentrums Innere Führung, Reinhardt Zudrop, hat Ärger
       > bekommen – weil er sich im Dienst gegen die AfD ausgesprochen haben soll.
       
 (IMG) Bild: Major Reinhardt Zudrop, Kommandeur des Zentrums Innere Führung
       
       Der Soldat soll „Staatsbürger in Uniform“ sein. So sieht es das Konzept der
       Inneren Führung der Bundeswehr vor. Nun hat aber ausgerechnet der
       Kommandeur des Zentrums Innere Führung, Reinhardt Zudrop, Ärger bekommen –
       weil er sich im Dienst gegen die AfD ausgesprochen haben soll. Der
       62-jährige Zudrop ist schon seit 1976 bei der Bundeswehr, war in Bosnien
       und Afghanistan. Inzwischen ist er Generalmajor, also ein
       Zweisternegeneral. Verheiratet ist er mit einer Tochter von
       Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher. Seit Mitte 2016 leitet Zudrop das
       Zentrum Innere Führung in Koblenz, eine Ausbildungsstätte der Bundeswehr.
       
       Am 24. Juni soll Zudrop in einer internen Dienstversammlung etwa fünf bis
       zehn Minuten erklärt haben, warum die AfD für Soldaten nicht wählbar ist.
       Bekannt wurde der Moment durch eine Eingabe beim Wehrbeauftragten
       Hans-Peter Bartels (SPD), die der bisher nicht bekannte Petent öffentlich
       gemacht hatte. Inzwischen wird der Vorgang von mindestens einem Zeugen
       bestätigt, mit dem die [1][Welt ] gesprochen hat. Der
       verteidigungspolitische Sprecher der AfD, Rüdiger Lucassen, griff den
       Vorgang auf und forderte von der neuen Verteidigungsministerin Annegret
       Kramp-Karrenbauer (CDU), Zudrop sofort zu suspendieren.
       
       Inzwischen hat Generalinspekteur Eberhard Zorn mit der Befragung von
       Teilnehmern der Versammlung begonnen. Zorn wäre als Vorgesetzter von Zudrop
       für ein Disziplinarverfahren zuständig. Ob es sich noch um Vorermittlungen
       oder bereits um ein förmliches Disziplinarverfahren handelt, wird vom
       Verteidigungsministerium nicht beantwortet.
       
       Rechtlich beruhen die Vorwürfe auf dem Soldatengesetz. In dessen Paragraf
       15 heißt es: „Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für
       oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.“ Das Zentrum für Innere
       Führung soll laut [2][Spiegel ] inzwischen zwar betont haben, Zudrop habe
       seine Äußerungen „ausdrücklich als seine persönliche Auffassung“
       bezeichnet. Das allein dürfte ihm aber nicht helfen, wenn er „top down“ zu
       Untergebenen gesprochen hat.
       
       29 Aug 2019
       
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 (DIR) [1] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus199195709/Bundeswehr-Ermittlung-in-der-AfD-Affaere-von-Generalmajor-Zudrop.html
 (DIR) [2] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-afd-fordert-suspendierung-von-generalmajor-a-1282168.html
       
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