# taz.de -- Deutscher Militäreinsatz in Afghanistan: Neuer Prozess um Kundus
       
       > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte Deutschland
       > verurteilen – weil die Tötung von Zivilisten nicht ausreichend untersucht
       > worden sei.
       
 (IMG) Bild: Soldaten der Bundeswehr in einem Feldlager in Kundus 2013
       
       Berlin taz | Die Opfer des Bombardements von Kundus 2009 lassen nicht
       locker. Am Mittwoch wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
       (EGMR) in Straßburg verhandeln, ob Deutschland [1][den tragischen Vorfall
       in Afghanistan] ausreichend strafrechtlich untersucht hat.
       
       Im September 2009 hatten die afghanischen Taliban in der Nähe von Kundus
       zwei Tanklaster entführt. Die Laster blieben jedoch in einer Furt stecken.
       Die Bundeswehr, die für die Region zuständig war, forderte zwei
       US-Kampfflugzeuge an – aus Sorge, die Laster könnten als rollende Bomben
       gegen das Bundeswehrlager Kundus eingesetzt werden.
       
       Nach mehreren Stunden gab der deutsche Oberst Georg Klein den Befehl, die
       Laster und die umherstehenden Menschen zu bombardieren. Er lehnte den
       Vorschlag der US-Piloten ab, zunächst mit Tiefflügen die Menschen zu
       verscheuchen. Klein vertraute auf die Aussage eines Informanten vor Ort,
       dass es sich ausschließlich um Taliban handele.
       
       Tatsächlich hatten die Taliban jedoch die Bewohner der umliegenden Dörfer
       eingeladen, kostenlos Benzin zu zapfen. Beim Bombardement starben deshalb
       mindestens 70 Zivilisten, darunter viele Kinder.
       
       ## Kein Vorsatz
       
       [2][Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Oberst Klein im April
       2010 eingestellt]. Er habe keinen Vorsatz für ein Kriegsverbrechen gehabt,
       da er wegen der Aussagen des Informanten nicht mit der Anwesenheit von
       Zivilisten gerechnet habe.
       
       Der afghanische Kleinbauer Abdul Hanan, der bei dem Bombardement zwei Söhne
       im Alter von 8 und 12 Jahren verlor, wehrte sich gegen die Einstellung des
       Verfahrens. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf billigte die Einstellung
       2011 ebenso wie das Bundesverfassungsgericht vier Jahre später.
       
       Abdul Hanan trug deshalb den Fall zum EGMR nach Straßburg. Er wird dabei
       unterstützt vom European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
       in Berlin. Der Prozess wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung gleich vor
       der 17-köpfigen Großen Kammer des Gerichtshofs stattfinden.
       
       Zur Verhandlung am Mittwoch wird der inzwischen 47-jährige Abdul Hanan
       nicht nach Straßburg kommen. Aber in einer Videobotschaft, die ECCHR
       veröffentlichte, sagt er: „Die Beteiligten müssen zur Verantwortung gezogen
       werden.“
       
       ## Mangelnde Aufklärung
       
       Der EGMR kann Deutschland allerdings nicht anweisen, Oberst Klein
       anzuklagen – und das fordern auch Hanans Anwälte nicht. Sie monieren
       lediglich, dass Deutschland die Tötung der Zivilisten nicht ausreichend
       aufgeklärt habe.
       
       Die Bundesanwaltschaft sei nicht vor Ort gewesen und habe sich nur auf die
       militärinterne Untersuchung verlassen, sie habe keine Augenzeugen angehört
       und zu wenig geprüft, ob Oberst Klein ausreichend Vorsichtsmaßnahmen traf.
       
       Deutschland wird in Straßburg unterstützt von den Regierungen aus
       Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Schweden und Dänemark. Sie halten die
       Europäische Menschenrechtskonvention in einem von den Taliban
       kontrollierten Gebiet nicht für anwendbar. Damit werden sie aber wohl nicht
       durchkommen, da die Luftkontrolle eindeutig beim westlichen Militär lag.
       
       Anwalt Wolfgang Kaleck, der ECCHR-Generalsekretär, hofft, dass Deutschland
       am Ende eine Entschädigung für die mangelhafte strafrechtliche Untersuchung
       an Hanan zahlen muss. „In ähnlichen Fällen hat der Gerichtshof schon
       mehrfach gegen die jeweiligen Staaten entschieden“, sagte er zur taz. Das
       Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
       
       ## 5.000 Dollar pro Opfer
       
       Bisher haben betroffene Familien von der Bundesregierung nur 5.000 Dollar
       pro Opfer erhalten. Ein Rechtstreit um vollen Schadensersatz, den der
       Bremer Anwalt Karim Popal für Betroffene führte, blieb in allen Instanzen
       erfolglos.
       
       Das Oberlandesgericht Köln sah bei Oberst Klein keine
       Amtspflichtverletzung. Der Bundesgerichtshof hielt 2016 sogar das deutsches
       Amtshaftungsrecht für unanwendbar, weil es sich um einen militärischen
       Konflikt im Ausland handelte.
       
       25 Feb 2020
       
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