# taz.de -- Neue Richtlinien für Rüstungsexporte: Ein bisschen schwieriger
       
       > Mit Verzögerung beschließt die Bundesregierung neue Export-Richtlinien
       > für Waffen. Die Opposition kritisiert deren Unverbindlichkeit.
       
 (IMG) Bild: Exportschlager: Kleinwaffen dürfen nur noch ausnahmsweise exportiert werden
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung hat ihre Leitlinien für Rüstungsexporte
       leicht verschärft. Am Mittwoch aktualisierte das Kabinett dafür die
       „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
       Rüstungsgütern“ – ein rechtlich nicht bindendes Papier, dessen letzte
       Fassung aus dem Jahr 2000 stammte. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD
       die Neuauflage eigentlich schon für das letzte Jahr angekündigt. Offenbar
       wegen unterschiedlicher Vorstellungen verzögerte sich das Vorhaben aber um
       Monate. Neu in die Richtlinien aufgenommen hat das Kabinett jetzt drei
       Vorgaben.
       
       Ausfuhren von Kleinwaffen (zum Beispiel Maschinengewehre) in Staaten
       außerhalb von EU und Nato will die Regierung grundsätzlich nicht mehr
       genehmigen. „Grundsätzlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ausnahmen
       möglich bleiben. In den alten Leitlinien tauchten Kleinwaffen nicht
       explizit auf. In der Praxis handhabt die Regierung den Export solcher
       Waffen aber schon seit 2015 restriktiver. Durchgesetzt hatte das der
       damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel.
       
       Endverbleibskontrollen führt die Regierung vereinzelt seit 2017 durch,
       jetzt tauchen auch sie erstmals in den Leitlinien auf. Bei solchen
       Kontrollen überprüfen deutsche Beamte, ob aus Deutschland gelieferte Waffen
       noch im Besitz des Käufers sind oder an Dritte weitergegeben wurden. Die
       Bereitschaft der Käufer zu solchen Kontrollen fließt in Zukunft in
       Genehmigungsentscheiden ein – allerdings nicht als Muss-, sondern nur als
       Kann-Kriterium.
       
       Technologie-Exporte, also zum Beispiel die Ausfuhr von Bauplänen für
       Waffen, will die Regierung ebenfalls strenger handhaben. Bevor sie solche
       Technologie-Transfers genehmigt, will sie genauer wissen, was der
       Empfängerstaat damit anfängt. Wörtlich heißt es, man wolle prüfen, ob
       „hierdurch der Aufbau von ausländischer Rüstungsproduktion ermöglicht wird,
       die nicht im Einklang mit der restriktiven Rüstungsexportpolitik der
       Bundesregierung steht“.
       
       ## Grüne fordern gesetzliche Regelung
       
       Kritik kommt von den linken Oppositionsparteien. Sie befürchten, dass das
       Ergebnis in der Praxis nicht zu strengeren Genehmigungsentscheidungen
       führen werde, weil die Richtlinien nicht bindend sind.
       „Rüstungsexportrichtlinien, [1][die wie im Fall des Jemen-Krieges nicht
       umgesetzt werden], sind wertlos“, sagt die Linken-Abgeordnete Sevim
       Dağdelen. „Die Bundesregierung ignoriert seit Jahren mit Waffenlieferungen
       an Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die anderen Länder
       der Jemen-Kriegsallianz bestehende Beschränkungen.“
       
       Eine Lösung wäre es, die Richtlinien in ein Gesetz zu packen. So sagt Katja
       Keul (Grüne): „Wir fordern seit Jahren eine verbindliche gesetzliche
       Regelung der Exportkriterien und die Einführung einer Verbandsklage, damit
       Exportgenehmigungen auch gerichtlich überprüfbar werden, so wie es gerade
       das Urteil des britischen Gerichtshofes vorgeführt hat.“ Das Gericht
       erklärte letzte Woche Waffenexporte an Saudi-Arabien für unrechtmäßig.
       
       26 Jun 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Genehmigung-von-Ruestungsexporten/!5603114
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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