# taz.de -- Publizistin über Staatsbürgerschaftsrecht: „Rückschritt in die 80er Jahre“
       
       > Künftig soll nur eingebürgert werden, wer sich „in die deutschen
       > Lebensverhältnisse“ einordnet. Das ermögliche Behördenwillkür, kritisiert
       > Ferda Ataman.
       
 (IMG) Bild: Alles deutsche Staatsangehörige: Einbürgerung im Stuttgarter Rathaus
       
       taz: Frau Ataman, Sie haben den Bundestag aufgerufen, der am Donnerstag
       anstehenden Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts nicht zuzustimmen.
       Warum? 
       
       Ferda Ataman: Den Aufruf unterzeichnet haben über 1.000 Menschen, darunter
       etwa 100 Professorinnen und Professoren und zahlreiche Initiativen,
       Juristinnen- und Anwaltsvereine. Das ist ein ziemlich einmaliges Bündnis
       aus Migrantenorganisationen und Rechtsexperten. Unsere Kritik richtet sich
       unter anderem gegen die Wischiwaschi-Formulierung, dass in Zukunft bei
       Einbürgerungen eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“
       vorausgesetzt werden soll. Damit bekommen Behörden einen willkürlichen
       Spielraum, ob jemand Deutscher werden darf oder nicht. Das wäre ein
       Rückschritt in die 80er Jahre.
       
       Warum? 
       
       Erst seit den 90er Jahren gibt es einen Anspruch auf Einbürgerung, der sich
       nach einigermaßen klaren Kriterien richtet. Du kannst hingehen und sagen:
       So, ich bin jetzt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland, sichere
       meinen Lebensunterhalt, habe mir nichts zuschulden kommen lassen, ich würde
       jetzt gern deutsche Staatsangehörige werden. Vorher lag das allein im
       Ermessen der Behörden. 2000 wurde dann das Ius sanguinis, also das
       Abstammungsprinzip, um Elemente des Ius soli ergänzt, also des
       Geburtsortsprinzips. Wer hier als Kind von ausländischen Eltern geboren
       wird, die schon länger in Deutschland leben, wird automatisch Deutsche*r.
       Das waren wahnsinnige Fortschritte.
       
       [1][Im Entwurf der Regierung geht es um den Passentzug für
       Doppelstaatler*innen,] die sich im Ausland terroristischen Gruppen
       angeschlossen haben. Der Rest sind Änderungsanträge von Union und SPD im
       Bundestag. Laut Begründung soll so die Einbürgerung von Menschen in Mehrehe
       verhindert werden. Das ist doch nicht schlecht, oder? 
       
       Ich bin nicht prinzipiell dagegen, Vielehen als Ausschlusskriterium für die
       Einbürgerung zu behandeln. Aber dann soll man auch nur das in den
       Gesetzestext schreiben. Dort steht aber: „Einordnung in die deutschen
       Lebensverhältnisse, insbesondere nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
       verheiratet“.
       
       Der zweite Halbsatz ist ja gerade erst ergänzt worden. Damit ist die
       Formulierung nun differenzierter. Ihnen reicht das nicht? 
       
       Nein. Der Halbsatz ist ja nur ergänzend, [2][eine schwammige Forderung nach
       einer Art Leitkultur bleibt.] Wie bitte soll die Einordnung in deutsche
       Lebensverhältnisse gemessen werden? Soundso viel Bier im Jahr?
       
       Das Innenministerium wollte einen Passus zur Mehrehe im Gesetz, das
       Justizministerium nicht. Nun kommt er über das parlamentarische Verfahren
       zustande. Wie bewerten Sie das? 
       
       Es geht sehr stark um Symbolpolitik. Die ganze Debatte um Vielehe wurde
       durch einen Fall in Gang gesetzt, über den die Bild groß berichtet hat.
       Beide Ministerien haben mir auf Anfrage gesagt, dass ihnen keine weiteren
       Fälle bekannt sind. Dass die Ministerien sich nicht einigen konnten, zeigt
       zudem, wie unausgegoren der Vorschlag ist, und dass es offenbar starke
       Vorbehalte gab. Die werden jetzt durch das parlamentarische Verfahren
       einfach umgangen.
       
       Sie kritisieren auch, dass nur eingebürgert werden soll, wessen Identität
       eindeutig geklärt ist. Dass das Parlament daran ein Interesse hat, ist doch
       berechtigt und nachvollziehbar, oder nicht? 
       
       Natürlich. Das Problem ist, dass es keine explizite Härtefallregelung gibt.
       Menschen die aus Kriegs- und Krisenländern flüchten, können nicht einfach
       im Konsulat nach Unterlagen fragen. Sie werden aber vermutlich lange in
       Deutschland leben. Wenn sie auf absehbare Zeit nicht eingebürgert werden
       können, ist das integrationspolitisch ein Desaster.
       
       ## Warum?
       
       Die Möglichkeit der Einbürgerung ist [3][eine der wichtigsten
       Voraussetzungen für Integration und gleichberechtigte Teilhabe.] Und wir
       haben in Deutschland ohnehin schon zu wenig Einbürgerungen und nicht zu
       viele: 2018 haben sich nur 2,2 Prozent der Menschen einbürgern lassen, die
       die Voraussetzungen dafür erfüllen. Das heißt auch: Die Wohnbevölkerung ist
       in Deutschland nicht deckungsgleich mit der Wahlbevölkerung. Rund fünf
       Millionen Menschen leben schon seit mindestens zehn Jahren in Deutschland
       und dürfen nicht wählen. Damit ist diese Gruppe größer als die der
       CSU-Wähler.
       
       ## Wer bei der Identität gelogen hat, dem soll künftig innerhalb von zehn
       und nicht nur von fünf Jahren die Staatsangehörigkeit wieder entzogen
       werden können. Auch das kritisieren Sie. Warum?
       
       Falsche Angaben zu machen ist natürlich alles andere als legitim. Es
       scheint tatsächlich Fälle gegeben zu haben, in denen Leute nach fünf Jahren
       zu den Behörden kamen und gesagt haben: Eigentlich bin ich der und der,
       ändert das bitte. Aber: In Zukunft wartet diese Person dann eben zehn
       Jahre. Und ein Gesetz betrifft ja immer alle. Die vielen anderen, die nicht
       gelogen haben, sind dann ja auch zehn Jahre lang Staatsbürger auf Widerruf.
       Und ganz grundsätzlich halte ich den Entzug von Staatsbürgerschaften als
       Sanktionsmittel für den falschen Ansatz in einem demokratischen
       Rechtsstaat.
       
       26 Jun 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/097/1909736.pdf
 (DIR) [2] /Aenderung-im-Staatsangehoerigkeitsrecht/!5600585
 (DIR) [3] /Interview-mit-Journalistin-Ferda-Ataman/!5578306
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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