# taz.de -- Fall in Lichtenberg: Eine Spende ist eine Spende ist …
       
       > Sozialleistungen dürfen nicht gekürzt werden, weil der Empfänger
       > Lebensmittel von der Tafel bezieht. Lichtenberger Fall ist aufgeklärt.
       
 (IMG) Bild: Bei der Berliner Tafel …
       
       Wer Lebensmittel über die Berliner Tafel bezieht, muss nicht mit Kürzungen
       von Sozialleistungen rechnen. Das teilten die Berliner Tafel und das
       Bezirksamt Lichtenberg am Mittwoch gemeinsam mit. Damit herrscht nun
       Klarheit zum Fall eines Berliner Studenten, der Mitte Mai bekannt geworden
       war. Frank T. war nach Angaben der Berliner Tafel vom Bezirksamt
       Lichtenberg das Wohngeld gekürzt worden, weil er Lebensmittel von einer
       „Laib und Seele“-Ausgabestelle der Tafel bezog.
       
       Das Bezirksamt habe die Lebensmittel als Einnahmen in Höhe von fast 2.900
       Euro pro Jahr zuungunsten des Antragstellers berechnet, hieß es. Dieses
       Vorgehen war öffentlich auf breite Kritik gestoßen.
       
       Die Überprüfung des Wohngeldantrages von Frank T. durch die Bezirksaufsicht
       der Senatsinnenverwaltung habe ergeben, dass Leistungen der Berliner Tafel
       nicht auf das Wohngeld anzurechnen sind, erklärten Tafel und Bezirksamt
       nun. Da die Ausgabe der Lebensmittel durch die Tafel gegen einen
       symbolischen Betrag erfolge, würden diese nicht als Spenden gelten.
       
       „Die Berliner Tafel finanziert sich ausschließlich durch Spenden und
       Mitgliedsbeiträge. Unsere Lebensmittelspenden sind immer nur eine
       freiwillige Unterstützung bedürftiger Menschen und dürfen niemals mit
       Sozialleistungen verrechnet werden“, sagte die Gründerin und Vorsitzende
       der Berliner Tafel e. V., Sabine Werth. Auch Bezirksbürgermeister Michael
       Grunst (Linke) und Stadträtin Katrin Framke (parteilos) betonten, dass
       Tafelleistungen nicht als staatliche Sozialleistungen angesehen werden
       dürften. Die Berliner Tafel unterstützt seit 26 Jahren ehrenamtlich
       Menschen mit Lebensmitteln.
       
       ## Bundesrecht ändern
       
       Dennoch bestehe weiter politischer Handlungsbedarf. „Wir sind uns mit der
       Berliner Tafel einig, dass grundsätzlich keine Lebensmittelspenden
       gegengerechnet werden sollten, egal, ob sie gegen einen symbolischen Betrag
       abgegeben werden oder nicht“, erklärten beide Politiker. Deshalb sei eine
       bundesrechtliche Änderung erforderlich.
       
       Weiter hieß es in der gemeinsamen Erklärung, dass im Falle von Frank T. das
       Bezirksamt sich erstmalig entschieden habe, einem Antragsteller die
       Leistungen der Tafel im Wohngeldantrag anzurechnen. Die Bezirksaufsicht
       teile die Einschätzung des Rechtsamtes in Lichtenberg, dass ohne die
       Anrechnung der Tafel-Zuwendungen der Student keinen Anspruch auf Wohngeld
       gehabt hätte.
       
       Die zuständige Wohngeldstelle, die diese Anrechnung vorgenommen hatte, habe
       im Rahmen ihrer „Ermessensausübung“ und auf der Basis des zu diesem
       Zeitpunkt bestehenden Wissenstandes gehandelt. Dass Lebensmittel gegen
       einen symbolischen Betrag abgegeben werden, sei der zuständigen
       Wohngeldstelle bei Erlass des Bescheides nicht bekannt gewesen. Es habe
       sich zudem um einen Einzelfall gehandelt. Die Senatsinnenverwaltung halte
       deshalb bezirksaufsichtliche Maßnahmen zur Korrektur der Entscheidung weder
       für erforderlich noch für geboten. Das bedeute auch, dass der
       Antragssteller das gezahlte Wohngeld nicht erstatten muss, teilten
       Bezirksamt und Tafel weiter mit. (epd)
       
       24 Jul 2019
       
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